Rosenheim – Wenn sich Hobby und Beruf mal verbinden lassen – wen freut das nicht. So auch Robert Kopp, Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Sitz in Rosenheim. Er war zu einem internationalen Polizeifahrsicherheitstraining eingeladen. Nach Österreich. Mit dem Motorrad. Und Motorradfahren ist seine Leidenschaft, wie der 60-Jährige gerne erzählt.
Doch diese Ausfahrt, die ausgerechnet zu einem seiner liebsten Ziele ging, zum Großglockner mit seiner serpentinenreichen Hochalpenstraße, war für ihn mit viel Pech verbunden.
Wie berichtet, kippte seine Dienstmaschine um, fast im Stand, bei geringer Geschwindigkeit – und landete ausgerechnet auf seinem Bein. Diagnose: ein komplizierter Beinbruch. Und so wurde der Verunglückte ins nächstgelegene Krankenhaus befördert: ins Tauernklinikum in Zell am See.
Zwei Tage nach dem Unfall sollte Kopp verlegt werden: von Zell am See in eine Spezialklinik nach München. In diesem Fall: per Helikopter. Vielmehr: mit dem Polizeihubschrauber.
„Steuerzahler“ verärgert über Flug
Die „fliegende“ Verlegung des Patienten über die Berggipfel hinweg und damit auf direktem Wege nach München wäre vielleicht so schnell kein Thema geworden – hätte sie nicht ein „überaus verärgerter Steuerzahler“ beobachtet, der mit der Nachricht prompt an die Presse ging.
Und mit ihr die Frage: Wieso musste der Polizeipräsident mit dem Hubschrauber von Zell am See nach München geschafft werden? Tut es da kein „normaler“ Krankentransport über Landstraßen und die Autobahn bis in die Landeshauptstadt? Noch dazu: mit dem weiß-blauen Polizeihelikopter, der in der Regel zur Verbrecherjagd und Vermisstensuche eingesetzt wird.
„Medizinisch notwendig“, begründet das Bayerische Innenministerium als oberste Dienststelle der Bayerischen Polizei den Krankentransport per Heli. Der „zeitnahe“ Transport in die Spezialklinik, noch dazu „möglichst schonend“, sollte den „optimalen Genesungsverlauf“ begünstigen. Das erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.
Die medizinisch-fachliche Bewertung hätten die behandelnden Ärzte und der Polizeiärztliche Dienst vorgenommen. „Grünes Licht“ für die Flug-Rückholung hatte letztendlich Innenminister Joachim Herrmann höchstpersönlich erteilt.
Die Kosten, die auch den „verärgerten Steuerzahler“ umtreiben, dürften für den immerhin 45-Minuten-Flug nicht unerheblich sein. Wobei das Innenministerium auf Anfrage die genauen Ausgaben für besagten Hin- und Rückflug nicht beziffern will. Denn: Eine Kostenaufstellung ist nach Ansicht des Ministeriums „nicht erforderlich“, da der Freistaat ohnehin für die Kosten des Dienstunfalls, da Polizei-Ausfahrt, aufkommen müsste. „Wäre die Verlegung mit einem Intensivhubschrauber erfolgt, wären die Kosten sicher höher gewesen als mit einem Polizeihubschrauber“, merkte Sprecher Michael Siefener an.
Dass Hubschrauberfliegen teuer ist, bestätigte die BRK-Landesgeschäftsstelle in München gegenüber den OVB-Heimatzeitungen: Immerhin 71,50 Euro sind pro Flugminute im Rettungshubschrauber, beispielsweise im von BRK und Bundespolizei betriebenen „Christoph 14“, fällig. Das wären dann allein 3217,50 Euro für die 45 Minuten Direktflugstrecke Zell am See-München. Den Hinflug noch nicht mit eingerechnet.
Staatsanwaltschaft
ist jetzt am Zug
Kosten und Berechnungen, mit denen sich aktuell auch die Staatsanwaltschaft Traunstein beschäftigt. Denn auch dort ist der Heli-Rücktransport des Polizeipräsidenten inzwischen Thema: Aufgrund eines anonymen Schreibens, das bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, nimmt man sich dort nun der Vorwürfe an. „Es liegt eine Sachverhaltsmitteilung vor“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, Björn Pfeifer.
In dem anonymen Schreiben wird die Frage aufgeworfen, ob die Verlegung nicht auch mit dem Rettungswagen durchführbar gewesen wäre. Falls ja, könnte der Vorwurf der Vorteilsnahme im Raum stehen. Pfeifer: „Wir prüfen die strafrechtliche Relevanz.“