Brutaler Überfall in der Innenstadt

von Redaktion

Jugendschöffengericht Rosenheim: Haftstrafen für drei junge Somalier

Rosenheim – Das Jugendschöffengericht Rosenheim hat drei junge Somalier im Alter zwischen 21 und 23 Jahren wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung zu Haftstrafen von drei Jahren und acht Monaten, zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Schläge ohne Hemmungen und Fußtritte gegen den Kopf – um an die Habseligkeiten ihres 34-jährigen Opfers zu kommen, sind die drei jungen Männer in der Rosenheimer Innenstadt am 26. März gegen 1.30 Uhr morgens äußerst brutal vorgegangen. Davon war das Schöffengericht überzeugt. Grund dafür waren die Videoaufzeichnungen einer Überwachungskamera am Tatort und die glaubwürdigen Angaben des Opfers.

Demnach schien der mit 2,44 Promille stark alkoholisierte Rosenheimer wohl ein leichtes Opfer zu sein. Nachdem er eine Bar verlassen hatte und in der Münchner Straße in Richtung Bahnhof unterwegs war, wurde er von den drei Angeklagten zum ersten Mal körperlich attackiert.

Das Gericht war davon überzeugt, dass Farim K. sowie die beiden 23-jährigen Hanad A. und Cabdul M. (Namen geändert) bereits zu diesem Zeitpunkt den Geldbeutel und das Handy des Mannes an sich bringen wollten. Doch der konnte sich da, nach eigenen Angaben, noch zur Wehr setzen. Daraufhin hätten sich die Männer vorerst entfernt. Einige Hundert Meter weiter kam es dann zu einem weiteren Überfall.

Gehirnerschütterung und Rippenprellung

Aus Sicht des Gerichts erfolgte dies aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans. Demnach brachte Hanad A. den Rosenheimer mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu Boden und schlug auf ihn ein. Farim K. soll seinem Mittäter zu Hilfe gekommen sein und dem Opfer mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Anschließend entwendete er den Geldbeutel des Rosenheimers mit 250 Euro Bargeld und dessen Handy. Cabdul M. hielt den Rosenheimer währenddessen am Boden fest, sodass der sich nicht wehren konnte. Anschließend entfernten sich die Männer zunächst. Als sich der Geschädigte jedoch aufrappelte und ihnen nachrief, kehrten Cabdul M. und Farim K. zurück und schlugen erneut auf ihn ein, ehe sie ihn bewusstlos mit einer Gehirnerschütterung, einer Rippenprellung und weiteren nicht unerheblichen Verletzungen am Boden liegend zurückließen.

Zeugen hatten den Überfall beobachtet und den Notruf alarmiert. Sie lieferten letztendlich auch die entsprechenden Hinweise, die zur Festnahme der Täter, die sich seither in Untersuchungshaft befanden, führten.

Die Angeklagten hatten die Tatvorwürfe nur halbherzig eingeräumt. Sie wollten das Gericht davon überzeugen, dass die Aggressionen vom Geschädigten ausgegangen seien und sie sich nach dessen Beschimpfungen nur zur Wehr gesetzt hätten. Den Raub der Wertsachen hatten sie anfangs geleugnet. Doch ihre Angaben waren wenig glaubhaft, zumal sie deutlich voneinander abwichen. Darüber hinaus war auf den Videoaufzeichnungen deutlich zu sehen, wie die Angeklagten auf den Geschädigten einschlugen und dass bereits beim ersten Angriff Gegenstände entwendet wurden.

Angriff auf Video

aufgezeichnet

Die Vertreterin der Anklage sah die Tatvorwürfe umfänglich bestätigt. Sie forderte für die jeweils vorgeahndeten und unter offener Bewährung stehenden Cabdul M. und Farid K. wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten beziehungsweise eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten – laut Jugendgerichtshilfe waren bei Fahrid K. Reifeverzögerungen und schädliche Neigungen nicht auszuschließen. Für den ebenfalls einschlägig vorgeahndeten Hanad A. wurde wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten beantragt.

Dessen Verteidiger Hans Sachse und Cabdul M.s Verteidigerin Sabine Distel waren der Ansicht, dass das Tatgeschehen auf dem Video verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zuließ und der Tatvorwurf des Raubs nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei, weil ihre Mandanten keine Wertgegenstände an sich genommen hätten. Übrig bliebe die gefährliche Körperverletzung und die hätten ihre Mandanten mit einem Teilgeständnis eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Sie plädierten für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung.

Rechtsanwältin Gabriele Sachse sah den Anklagevorwurf bezüglich Farid K. bestätigt. Es sei eine spontane Handlung gewesen und er habe sich von der Gruppendynamik mitreißen lassen. Sie plädierte für eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ihr Mandant sei geständig und zum Tatzeitpunkt mit gut einem Promille alkoholbedingt enthemmt gewesen.

Die Begründung des Urteils:

Das Jugendschöffengericht schloss sich in seiner Beweiswürdigung den Ausführungen der Staatsanwältin an. Fahrid K. habe den Sachverhalt eingeräumt und auf dem Video sei zu sehen, dass er aktiv gewirkt habe, ebenso wie Hanad A., der beim ersten Überfall vehement beteiligt gewesen sei. Auch wenn er beim zweiten Tatkomplex nicht aktiv dabei gewesen sei, sei klar, dass er am Raub beteiligt war. „Ob er konkret was genommen hat, ist nicht relevant“, sagte Richterin Verena Köstner in ihrer Urteilsbegründung. Es habe einen gemeinsam gefassten Tatplan gegeben und die Mittäterschaft reiche für den Tatbestand. Im Fall von Cabdul M. sei es ähnlich. Die gefährliche Körperverletzung sei ohnehin unstrittig.

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