Messerattacke im Bordell: Fast sechs Jahre Haft und Unterbringung zum Entzug

von Redaktion

Schwurgericht Traunstein verurteilt 57-jährigen Türken – Angeklagter hatte zur Tatzeit gut zwei Promille Alkohol im Blut

Traunstein/Rosenheim – Mit gut zwei Promille Alkohol im Blut verletzte ein 57-jähriger Bordellkunde in Rosenheim einen zufällig im Haus anwesenden 46-jährigen Bekannten des „Chefs“ mit einem großen Küchenmesser. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung fünf Jahre zehn Monate Freiheitsstrafe und ordnete die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Vor der Therapie muss der Täter 15 Monate im Gefängnis verbüßen.

Hintergrund der Bluttat war: Der Freier war mit der Gegenleistung einer 21-jährigen Prostituierten für die von ihm bezahlten 50 Euro für einen „Quickie“ von 15 Minuten nicht zufrieden. Beim Rauswurf durch den „Chef“ drohte er, zurückzukommen und „alle umzubringen“. Der 57-Jährige mit türkischer Staatsangehörigkeit, der seit drei Jahrzehnten in Rosenheim lebt und in dem Prozess schwieg, machte seine Drohung in einem Hotel an der Kufsteiner Straße in der Nacht des 23. März 2019 wahr. Der „Chef“, ein 76-jähriger Rentner, hat das Gebäude gemietet und vergibt die Zimmer in Untermiete an Rumäninnen, die alle paar Wochen wechseln und auf eigene Rechnung arbeiten. In jener Nacht waren fünf Liebesdienerinnen im Haus.

Der 57-Jährige fasste die 21-Jährige während des Sexes an Gesicht und Hals an – was diese nicht wollte. Es entbrannte ein Streit. Kolleginnen verständigten die Polizei. Der „Chef“ verwies den Mann aus dem Hotel, nahm die Ankündigung von „alle umbringen“ aber nicht ernst. Der fünffach wegen Aggressionsdelikten vorbestrafte Freier kam jedoch nach einer Viertelstunde mit zwei Küchenmessern zurück. Sein Sohn konnte ihn nicht beruhigen. Der 57-Jährige trat eine Flurtüre Richtung Zimmer der 21-Jährigen ein.

Klinge traf Gesicht und Schulter

Der „Chef“ und sein zufällig im Haus anwesender 46-jähriger Bekannter stellten sich in den Weg. Da stach der Angetrunkene zweimal mit dem größeren Messer zu. Die lange, scharfe Klinge traf erst das Gesicht, dann die rechte Schulter des 46-Jährigen.

Dem Sohn und dem blutüberströmten Opfer gelang es nur unter Anwendung von Gewalt, den Angreifer zu entwaffnen. Der Nebenkläger erlitt erhebliche Verletzungen mit Folgen wie Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Kribbeln und Ängste – bis heute. Die Messerattacken hätten nach Worten der Sachverständigen Ina Clasen vom Rechtmedizinischen Institut an der Universität München tödliche Konsequenzen haben können.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, bescheinigte dem Angeklagten Alkoholprobleme von Jugend an: „Er kann nicht aufhören zu trinken und wird dann aggressiv.“ Inzwischen sei der 57-Jährige bereit zu einer Therapie. Der Gutachter betonte, die Steuerungsfähigkeit sei aufgrund des Alkohols mit entsprechender Enthemmung und unkontrollierbarer Impulsivität möglicherweise erheblich eingeschränkt gewesen. Die Voraussetzungen für Unterbringung in einer Entzugsanstalt seien erfüllt, so Dr. Eberl.

Verteidiger Dr. Markus Frank und Opferanwalt Peter Dürr, beide aus Rosenheim, legten dem Schwurgericht einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Demnach zahlt der Angeklagte dem 46-Jährigen 12000 Euro Schmerzensgeld und übernimmt dessen Prozesskosten. Außerdem muss der 57-Jährige dem Nebenkläger alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden erstatten.

Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner beantragte im Sinn der Anklage eine sechsjährige Freiheitsstrafe mit Vorwegvollzug von 15 Monaten im Gefängnis sowie Unterbringung. Der Angeklagte habe „mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz“ gehandelt: „Er hat eine tödliche Folge für möglich gehalten und den Tod billigend in Kauf genommen.“ Das Gehirn und tiefliegende Blutgefäße im Oberkörper hätten getroffen werden können. Die Beweggründe seien auf unterster Stufe gewesen: „Sie standen in krassem Gegensatz zum Anlass.“ Opferanwalt Peter Dürr schloss sich den Argumenten des Staatsanwalts an und betonte: „Das war eine Tat mit Ansage und keine aus dem Affekt heraus.“

Gerede eines Betrunkenen

Verteidiger Dr. Markus Frank aus Rosenheim führte die von Gewalt dominierte Kindheit und die Alkoholsucht seines Mandanten mit daraus resultierender Impulsivität ins Feld. Die Äußerung „alle umbringen“ sei nicht als Tötungsvorsatz interpretierbar, sondern sei „das Gerede eines Betrunkenen“ gewesen. Niedere Beweggründe seien nicht anzunehmen. Neben der Unterbringung sei eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Vorwegvollzug ausreichend – nur wegen gefährlicher Körperverletzung.

Abweichend vom Staatsanwalt gelangte das Schwurgericht nicht zu einem versuchten Mord, sondern zu einem Totschlagsversuch. Der Vorsitzende Richter begründete, der 57-Jährige habe keinen direkten Tötungsvorsatz gehegt. Das Motiv der Tat sei „Wut darüber und Rache dafür, dass er aus dem Quickie nach 15 Minuten hinausgeworfen wurde“. Er habe sich betrogen um sein Geld, auch in der Ehre verletzt gefühlt. Der 57-Jährige habe nach der Rückkehr mit den Messern auf den ersten Menschen eingestochen, der ihm begegnet sei, betonte Erich Fuchs. Die Stiche seien nicht kontrollierbar gewesen. Eine Spontantat sei zu verneinen, ebenso niedere Beweggründe. kd

Artikel 10 von 11