Im Container-Streit von Prien: Obdachloser kassiert Klatsche vor Gericht

von Redaktion

Fall schlägt hohe Wellen – Richter lehnt Unterbringung in der Gemeinde mangels Rechtsschutzbedürfnis ab

Prien – Der Streit weitet sich aus: Erst erwirkt sich ein Obdachloser (28) über Gericht ein Wohnrecht in Prien – dann bezieht er den eigens aufgestellten Container nicht. Er sagt nun: Die Gemeinde wusste Bescheid. Doch vor Gericht gab‘s eine Klatsche: Antrag abgelehnt, zu seinen Lasten.

Der Fall schlug hohe Wellen: Ein 28-jähriger Priener, von heute auf morgen obdachlos geworden, hatte sich im Sommer per Gericht ein Wohnrecht in der Chiemsee-Gemeinde erstritten. Er hatte sich ans Bayerische Verwaltungsgericht in München gewandt – das wiederum die Gemeinde mittels Eilantrag aufforderte, ihm ein Dach über dem Kopf zu verschaffen.

In einer Hauruck-Aktion orderte man im Rathaus einen Wohncontainer, ließ ihn aufstellen – doch er wurde nie bezogen. Seitdem, immerhin sechs Wochen, steht die Unterkunft leer.

Betroffener

ist entrüstet

Vom Obdachlosen: keine Spur mehr. Heißt es zumindest aus dem Rathaus.

Dieser wiederum ist völlig entrüstet: „Das ist erfunden“, meldet sich jetzt der 28-Jährige zu Wort. „Ich habe mich gemeldet, ich war krank und in einer Klinik.“ Und: Er habe im Rathaus Bescheid gegeben, dass er nicht einziehen könne. Telefonisch. Telefonisch, ja, einen kurzen Kontakt mit dem 28-Jährigen habe es nach Fertigstellung des Wohncontainers Mitte August gegeben, bestätigt Ordnungsamtsleiter Martin Plenk jetzt auf Nachfrage.

Auf die Mitteilung hin, die Unterkunft sei bezugsfertig, habe es allerdings lapidar seitens des Prieners geheißen: Er würde den Container jetzt nicht beziehen. „Ob grundsätzlich nicht oder nur vorerst, darüber wusste niemand Bescheid“, erklärt Plenk.

Gleichzeitig lief das Verfahren vor Gericht weiter. „Er hat den Antrag auf Unterbringung nicht zurückgezogen, weshalb für uns der Fall nicht abgeschlossen war.“ Regelmäßig habe man diesbezüglich mit dem Gericht in Kontakt gestanden.

Das Verwaltungsgericht München zog jetzt einen Schlussstrich unter die Akte Prien, wo man gestern davon erfahren hat. Ein entsprechendes Schreiben fand sich in der Rathaus-Post. Inhalt: Der Antrag des 28-Jährigen auf obdachlosenrechtliche Unterbringung in der Gemeinde wurde abgelehnt – mangels Rechtsschutzbedürfnis, wie das Gericht begründet. Und: Die Kosten – rund 330 Euro – gehen zulasten des Antragstellers, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage bestätigte. Ganz einfach deshalb: Weil der 28-Jährige, obwohl eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde und damit der Fall erledigt war, den Antrag nicht zurückgezogen hatte.

Das Gericht hatte sich Anfang September sogar noch die Mühe gemacht, von dem Priener eine „verfahrensbeendende Erklärung“ einzufordern. Frist: 20. September.

Ansonsten: Entscheidet das Gericht, die Verfahrenskosten hat in der Folge der Antragsteller zu tragen. Doch seitens des Antragstellers: keine Reaktion – weshalb die Richterin jetzt kurzen Prozess machte.

Für die Gemeinde Prien eine doppelt gute Nachricht: Der Fall ist zumindest vor Gericht erledigt, zum anderen erspart sie sich die Verfahrenskosten – für die sie ursprünglich hätte aufkommen müssen.

Verfahrenskosten
beim Antragsteller

Sitzen bleibt die Gemeinde wohl aber auf den Kosten für den neuen Container plus Leitungsverlegung, vom Rathaus mit einer Summe zwischen 8000 und 10000 Euro beziffert. „Alles öffentliche Gelder“, ärgert sich Bürgermeister Jürgen Seifert. Den Vorwürfen des 28-Jährigen, dass sich die Geschichte so nicht zugetragen habe, steht man im Priener Rathaus indes gelassen gegenüber.

Man könne alle Punkte entkräften. Über Wochen hätte man keinen Kontakt mehr zum Antragsteller gehabt – erst ganz aktuell wieder, über die Berichterstattung der OVB-Heimatzeitungen. „Jetzt hat er sich wieder gemeldet, hochemotional“, heißt es dazu. Eingehender will sich Plenk nun nicht mehr äußern. Nur so viel: „Wir wissen zwischenzeitlich, wo er sich aufgehalten hat und warten jetzt erst einmal ab.“

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