Traunstein/Samerberg/Rosenheim – Während die Eltern endlich erfahren wollen, weshalb ihre Kinder sterben mussten, hoffen die beiden Angeklagten, einer Haftstrafe zu entgehen: Am kommenden Donnerstag, 10. Oktober, beginnt um 9.30 Uhr die Berufungsverhandlung gegen zwei junge Männer, die maßgeblich für den Unfalltod zweier junger Samerbergerinnen verantwortlich sein sollen. 31 Zeugen sowie die Erkenntnisse des Sachverständigen sollen in sieben Prozesstagen Aufschluss darüber geben, was am 20. November 2016 zum Unfalldrama geführt hatte. Eine Bestandsaufnahme:
Der tödliche Zusammenstoß
Es ist kurz nach 21 Uhr, als am 20. November 2016 ein roter VW Golf mit hoher Geschwindigkeit auf der Miesbacher Straße in Rosenheim auf der Gegenfahrbahn frontal in den grünen Nissan Micra der Samerbergerin Melanie Rüth rast. Die 21-Jährige stirbt noch an der Unfallstelle, ihre 15-jährige Freundin und Nachbarin Ramona Daxlberger, die auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gesessen hatte, wenig später im Krankenhaus. Ramonas Schwester Lena, damals 19 Jahre alt und ebenfalls Insassin im Micra, überlebt den Unfall schwer verletzt, ebenso wie der Fahrer des VW Golf, ein damals 24-jähriger Mann aus Ulm.
Noch an der Unfallstelle beschuldigt der Unfallfahrer zwei andere Verkehrsteilnehmer, ihn beim Überholvorgang behindert zu haben. „Die Schweine haben mich nicht reingelassen“, soll der heute 27-Jährige nach Angaben seiner Schwester ihr gegenüber in einem Telefonat wenige Minuten nach dem Zusammenstoß geäußert haben.
Dadurch rückten die befreundeten Fahrer zweier BMW in den Mittelpunkt der Ermittlungen, die der Ulmer kurz vor dem Zusammenstoß überholen wollte. Die beiden Fahrer – ein damals 21-jähriger Kolbermoorer sowie ein zum Unfallzeitpunkt 22-jähriger Riederinger – hatten nach dem Unfall in der Nähe des Zusammenstoßes geparkt und waren bis spät in die Nacht von der Polizei vernommen worden. Während die Ermittlungen gegen den Riederinger zunächst eingestellt worden waren, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Kolbermoorer – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
Die bisherigen Gerichtsverfahren
Im Herbst 2017 musste sich zunächst der Kolbermoorer alleine vor Gericht verantworten, nachdem der Hauptangeklagte – der VW-Fahrer aus Ulm – aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht verhandlungsfähig war. Schnell stellte das Gericht in Rosenheim aber fest, dass ohne die Aussagen des Hauptangeklagten das Verfahren kein Ergebnis bringen könne.
Im Frühjahr 2018 standen dann der Ulmer sowie der Kolbermoorer vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Nach fünf Verhandlungstagen sah es das Schöffengericht als erwiesen an, dass beide Angeklagten Schuld am Unfalltod der beiden jungen Frau tragen. Das Gericht verurteilte den Ulmer zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten, den Kolbermoorer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, wogegen dieser Berufung einlegte.
Zudem legte Richter Christian Merkel der Staatsanwaltschaft nahe, auch die Ermittlungen gegen den zweiten BMW-Fahrer wieder aufzunehmen. So kam es schließlich im Frühjahr 2019 vor dem Rosenheimer Amtsgericht zum Prozess gegen den jungen Mann aus Riedering. Weil er nach Ansicht des Schöffengerichts den Unfallfahrer aus Ulm beim Überholvorgang am Wiedereinscheren gehindert und somit den Tod der beiden Frauen maßgeblich provoziert hatte, verurteilte es den 25-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, wogegen dieser ebenfalls Berufung einlegte.
Der aktuelle Berufungsprozess
Ab kommenden Donnerstag, 10. Oktober, müssen sich die beiden BMW-Fahrer nun in einem gemeinsamen Berufungsprozess vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Neben dem Sachverständigen Andreas Thalhammer, der bereits zum Auftakt seine Erkenntnisse darlegen wird, sollen an insgesamt sieben Verhandlungstagen bis zur Urteilsverkündung am 12. November nach derzeitigem Stand 31 Zeugen gehört werden, darunter unter anderem der Unfallfahrer aus Ulm, die beiden Beifahrer in den BMW-Fahrzeugen sowie Verkehrsteilnehmer, die die drei beteiligten Autos kurz vor dem Unfall im Rosenheimer Stadtgebiet gesehen haben wollen.
Die beiden
Angeklagten
Sowohl der Kolbermoorer als auch der Riederinger hatten in den bisherigen Prozessen zwar nicht selbst gesprochen, über ihre Anwälte jegliche Mitschuld am Unfalltod aber zurückweisen lassen. „Natürlich ist das Ziel, einen Freispruch zu erwirken“, sagte Harald Baron von Koskull, Verteidiger des jungen Mannes aus Kolbermoor, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. „Denn das bisherige Urteil ist einfach nicht nachvollziehbar.“ Im Vorfeld der Berufungsverhandlung habe er sich zwar mit seinem Kollegen Andreas Michel, Verteidiger des BMW-Fahrers aus Riedering, in Verbindung gesetzt. Eine gemeinsame Strategie gebe es aber nicht, wie beide Juristen betonten. Michel: „Wir müssen den Prozess einfach auf uns zukommen lassen.“
Eine Angriffsfläche hatten die beiden Angeklagten mit zwei Vorfällen geboten, die während der früheren Prozesse bekannt geworden sind. So hatte sich der Kolbermoorer nur wenige Wochen vor seiner Verhandlung im Frühjahr 2017 mit einem anderen Verkehrsteilnehmer in Rosenheim ein Straßenrennen geliefert. Der Riederinger war rund ein halbes Jahr nach dem tödlichen Unfall aktenkundig geworden, als er beim Driften durch einen Kreisverkehr im niederbayerischen Geiselhöring mit seinem BMW liegengeblieben war.
Die Eltern
der Opfer
Nicht nur den Angeklagten, die um ihre Freiheit fürchten, sondern auch den Angehörigen der beiden Todesopfer stehen aufgrund des Prozesses in den kommenden Wochen wieder besonders belastende Tage bevor. „Ich merke jetzt schon, dass ich bei meiner täglichen Arbeit nicht mehr mit dem Kopf bei der Sache bin“, sagte Manuela Daxlberger, Mama der verunglückten Ramona, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Sie hofft, dass vor dem Traunsteiner Landgericht „endlich ein Stück Wahrheit ans Licht kommt“, was sich am 20. November 2016 wirklich zugetragen hat.
Eine Hoffnung, die Ralf Rüth, Vater der getöteten Melanie, teilt. Er hofft auf ein Urteil, „das dem Unfalltod der beiden Mädchen wenigstens einigermaßen gerecht wird“. Rüth: „Das würde vielleicht helfen, dass wir wenigstens mit den Gerichtsverfahren abschließen können.“
Einen wirklichen Schlussstrich – daran lassen die beiden befreundeten Samerberger Familien Rüth und Daxlberger keinen Zweifel – wird es für sie letztlich nie geben. So hängt im Hause Daxlberger immer noch Ramonas Jacke an der Garderobe. Die Bettwäsche in ihrem Zimmer ist seit dem Unfall ebenfalls nicht gewechselt worden. Und wird es wohl auch in Zukunft nicht. Daxlberger: „Ich kann diese Dinge einfach nicht wegräumen. Sonst hätte ich das Gefühl, dass ich einen Teil von dem, was mir von meiner Tochter geblieben ist, aufgeben würde.“