Rosenheim – Schüler ab den elften Klassen können für das abgelaufene Schuljahr 2018/2019 noch einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen. Nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen sie ihren Wohnsitz im Landkreis Rosenheim haben und ein Gymnasium, eine Berufsschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine staatlich anerkannte Berufsfachschule besucht haben. Wichtig ist zudem, dass pro Familie eine Eigenbeteiligung von 440 Euro angesetzt wird. Diese Vorgabe entfällt nur, wenn Unterhaltspflichtige Kindergeld für drei Kinder, Arbeitslosengeld II oder bestimmte andere Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII erhalten. Bis spätestens 31. Oktober muss der Antrag beim Landratsamt eingegangen sein. Die Behörde rät, die Versandzeit in der Post zu beachten. Für Rückfragen steht das Sachgebiet „Schulen und ÖPNV“ zur Verfügung. Es ist telefonisch unter 08031/392-1411, -1412, -1413 und -1415 zu erreichen. Formulare für die Antragstellung gibt es in den Schulen, im Landratsamt Rosenheim oder unter www.landkreis-rosenheim.de.