Mühldorf/Altötting – In einem seit 2016 andauernden Rechtsstreit wegen einer Berichterstattung im Mühldorfer Anzeiger über den zukünftigen Standort der FOS/BOS in Mühldorf ist der Altöttinger Landrat Erwin Schneider nach seinem Scheitern vor dem Oberlandesgericht München jetzt auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeblitzt. Dorthin hatte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde gewandt, nachdem das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz die Klage gegen unsere Zeitung abgewiesen und damit ein Ersturteil des Landgerichts Traunstein kassiert hatte.
In dem Rechtsstreit ging es um eine Berichterstattung im Mühldorfer Anzeiger vom 2. Juli 2016. Wörtlich hieß es darin: „Altöttings Landrat Erwin Schneider hat hinter dem Rücken des Landkreises Mühldorf das Gebäude der FOS/BOS – Außenstelle Mühldorf gekauft.“ Und: „Hinter dem Rücken des zuständigen Landkreises ein Schulgebäude zu kaufen, ist ein einmaliger Vorgang, der in Bayern noch nicht vorgekommen sein dürfte. So wie Altöttings Landrat Erwin Schneider das macht, so geht man nicht miteinander um.“
Diese Aussagen beanstandete der Landrat als falsch: Er habe den Landkreis Mühldorf über die Kaufabsicht vorab informiert und deshalb nicht „hinter dessen Rücken“ gehandelt. Außerdem würde in der Berichterstattung der (falsche) Eindruck erweckt, er persönlich (und nicht der Landkreis) habe das Gebäude erworben. Zudem sei nicht der Landkreis Mühldorf, sondern der Landkreis als Sachaufwandsträger für die in Mühldorf befindliche Außenstelle „zuständig“. Obwohl die Redaktion Schneiders Sicht der Dinge in einer Folgeberichterstattung kundgetan und sich gegenüber Schneider auch bereit erklärt hatte, die beanstandeten Aussagen nicht zu wiederholen, ließ er es nicht dabei bewenden. Er verlangte den Abdruck einer Richtigstellung, in der es heißen sollte: „Nicht Landrat Schneider hat den Kauf der FOS/BOS-Außenstelle in Mühldorf getätigt, sondern der Landkreis Altötting. Herr Landrat Schneider hat den Landrat von Mühldorf, Georg Huber, vorab über die Kaufabsicht informiert. Der Landkreis Altötting (und nicht wie behauptet, der Landkreis Mühldorf) ist für den Standort der Fach- und Berufsoberschule (FOS/BOS) im Landkreis Mühldorf zuständig.“
Weil die Heimatzeitung keine Veranlassung sah, diesem Ansinnen nachzukommen, landete der Streit vor Gericht. Während Schneider in erster Instanz recht bekam, bewerteten die Münchner Richter den Fall in der vom OVB eingelegten Berufung gänzlich anders. Sie urteilten, er habe keinen Anspruch auf eine Richtigstellung und müsse die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Pressesenat des Oberlandesgerichts bezeichnete die Befürchtung des Altöttinger Landrats, durch die Berichterstattung könne ein Leser vermuten, er habe die Immobilie als Privatmann erworben, als „fernliegend“. Eine feststehende Erwerbsabsicht habe Schneider seinem Mühldorfer Amtskollegen nicht mitgeteilt, sodass die wertende Aussage, der Kauf sei „hinter dem Rücken“ des Landkreises Mühldorf erfolgt, ebenfalls nicht zu beanstanden sei. Schließlich sei nach Auffassung des Berufungsgerichts auch die Aussage, der Landkreis Mühldorf sei „zuständig“ eine zulässige Meinungsäußerung.
Revision nicht zugelassen
Auch hinsichtlich der mit der Klage geltend gemachten Rechtsanwaltskosten, ging Landrat Schneider leer aus: Die beanstandete Berichterstattung war nach Überzeugung des Gerichts insgesamt rechtmäßig und verletzte Schneider nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht nicht zugelassen. Aus diesem Grund versuchte Schneider, Schützenhilfe vom Bundesverfassungsgericht zu bekommen, die ihm jedoch verwehrt blieb. Die Richter in Karlsruhe wiesen kürzlich sein Ansinnen ab, sich nach dem Münchner Urteil erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Was die finanzielle Seite des Rechtsstreits betrifft, hat der Kreisausschuss des Landkreises Altötting jüngst einen einstimmigen Beschluss zu Lasten der Steuerzahler gefasst. Das Gremium beschloss, dass der Landkreis die bis zum 25. September 2017 angefallenen Verfahrenskosten in Höhe von 14653,25 Euro übernimmt. Für alle weiteren entstandenen Aufwendungen komme Landrat Schneider persönlich auf, teilte Markus Huber von der Pressestelle des Landratsamtes mit. Zu deren Höhe schwieg er. Sie seien eine Privatangelegenheit des Landrats. Josef Bauer/Norbert Kotter