Rathaus-Jobs für Bürgermeister-Töchter: Erneute Prüfung

von Redaktion

Die Rohrdorfer Verwandtschaftsaffäre rund um die Job-Vergabe an die Bürgermeister-Töchter geht in die nächste Runde: Der „Bürgerblock“ lässt nicht locker – und will jetzt von der Regierung von Oberbayern wissen: Ging es im Rathaus wirklich mit rechten Dingen zu?

Rohrdorf – Es fing augenscheinlich ganz harmlos an: Diesen Sommer war eine frei gewordene Stelle im Rohrdorfer Rathaus neu besetzt worden – doch an dieser scheinbar alltäglichen Personalie scheiden sich nun die Geister. Denn: Die neue Mitarbeiterin ist ausgerechnet die Tochter des Bürgermeisters – und der Job war ohne Ausschreibung und vorbei am Gemeinderat vergeben worden.

Bürgerblock wittert

Verwandtschaftsaffäre

Die Wählervereinigung „Bürgerblock“ um deren Vorsitzenden Martin Fischbacher wurde hellhörig – und witterte eine Verwandtschaftsaffäre, die er nun bis in die Regierung von Oberbayern bringt. Was ihn besonders ärgert: Schon 2016 hatte es eine ähnliche Konstellation gegeben. Damals war die Tochter des Zweiten Bürgermeisters im Rathaus angestellt worden; ebenfalls ohne Ausschreibung und vorbei am Gemeinderat.

Kein Rechtsverstoß, alles in bester Ordnung – zu dieser Auffassung war noch das Landratsamt Rosenheim nach erfolgter Überprüfung der Personalie gelangt. Die Behörde war von Fischbacher im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde eingeschalten worden. Begründung des Landratsamtes: Der Bürgermeister ist befugt, bis zu einer bestimmten Entgeltklasse Personalentscheidungen selbst zu treffen.

Und im Fall Rohrdorf kommt hinzu: Den Arbeitsvertrag mit der Tochter von Erstem Bürgermeister Christian Praxl hat nicht er selbst unterzeichnet, sondern sein Stellvertreter Joachim Wiesböck. Damit: alles in Butter – und nach Auffassung der Behörde auch kein Verstoß gegen das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz, das Vorteilsnahme untersagt.

Nicht bewerten wollte das Landratsamt die von Beschwerdeführer Fischbacher zusätzlich aufgeworfene Frage nach Ethik und Moral. Fischbacher hatte sich in diesem Zusammenhang auf die „Regelung zur Integrität“ des Bayerischen Innenministeriums bezogen, ein Verhaltenskodex an Behördenmitarbeiter für integres und transparentes Verhalten. Allerdings scheint das offenbar eine reine Handlungsempfehlung zu sein. Denn das Landratsamt erklärt diesbezüglich: Es handle sich dabei lediglich um Richtlinien, die für bayerische Gemeinden keinen rechtsverbindlichen Charakter hätten.

Die Abfuhr aus dem Landratsamt empört Fischbacher. Die Begründung will er so nicht auf sich beruhen lassen. „Das wäre ja ein Freibrief zum Mauscheln“, hatte er sich schon in einer ersten Stellungnahme geärgert. Jetzt legt er nach: mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Regierung von Oberbayern – und läutet damit die nächste Runde ein. Die Regierung bittet er nun um die Überprüfung der Stellungnahme des Landratsamtes und der seiner Ansicht nach „nicht nachvollziehbaren Bewertung“.

Was ihm besonders quer sitzt: Dass Praxl durch die Unterschrift seines Stellvertreters unter den Arbeitsvertrag fein raus sein soll aus der Personalie. Wohingegen es in öffentlicher Gemeinderatssitzung (September) auf Anfrage noch geheißen habe, dass allein der Erste Bürgermeister für die Einstellung zuständig gewesen sei. „In dieser Sitzung waren rund 20 Zuhörer und ein Vertreter der Presse anwesend“, führt Fischbacher aus. Seine Schlussfolgerung deshalb: „Es ist also unerheblich, wer als letztes Glied in dieser Kette den Arbeitsvertrag angeblich unterschrieben hat. Die Aussagen belegen eindeutig, dass der Erste Bürgermeister allein für die Einstellung seiner Tochter zuständig war.“

Regierung überprüft
den Vorgang

Das unterstreicht der Bürgerblock-Vorsitzende auch in seinem Schreiben an die Regierung von Oberbayern, von der er sich als nächsthöhere Behörde nun eine Überprüfung der Angelegenheit erhofft. Denn er ist sich sicher: Hier in Rohrdorf liegt ganz klar ein Verstoß gegen das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz vor (KWBG, Artikel 38). Das besagt: „Beamte dürfen keine Amtshandlungen vornehmen, die ihnen selbst, einem Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil verschaffen würden.“

In der Regierung von Oberbayern wird man nun tätig in der Causa Rohrdorf. Dort ist die Dienstaufsichtsbeschwerde des Bürgerblocks eingegangen, wie Sprecherin Verena Gros auf Anfrage bestätigte. „Wir werden den Vorwurf im Rahmen der Rechtsaufsicht hinsichtlich der verfahrensmäßigen Korrektheit überprüfen. Hierzu haben wir – wie bei Beschwerden üblich – das für die Rechtsaufsicht über die Gemeinde Rohrdorf zuständige Landratsamt Rosenheim um eine Stellungnahme gebeten.“

In der Gemeinde Rohrdorf will man die erneute Überprüfung erst einmal abwarten, wie Rathaus-Geschäftsführer Christian Schoenleber auf Anfrage erklärte. Bürgermeister Christian Praxl sowie sein Stellvertreter Wiesböck waren aufgrund des laufenden Verfahrens zu keiner weiteren Stellungnahme bereit.

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