Traunstein/Rosenheim/Samerberg – Im Berufungsprozess um den Unfalltod der Samerbergerinnen Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) haben sich zum Prozessauftakt erstmals die Angeklagten persönlich geäußert. Den Tränen nahe schilderten sie ihre Sicht des Überholvorgangs, der den Frauen das Leben gekostet hat. „Der Unfall geht mir nicht mehr aus dem Kopf“, sagte der 26-jährige Sebastian M. Die Eltern der Unfallopfer zeigten sich überrascht, dass die Angeklagten selbst das Wort ergriffen: „Ich habe nicht damit gerechnet“, sagte Ramonas Vater Franz Daxlberger, „es hätte aber früher passieren müssen.“
Hatten die Angeklagten, Daniel R. (25) und sein Kumpel Sebastian M., beide aus dem Kreis Rosenheim, am 20. November 2016 mit ihren zwei BMW die Lücke dichtgemacht, um einen VW-Fahrer (27) aus Ulm am Einscheren zu hindern? Diese Frage will die Sechste Strafkammer des Landgerichts Traunstein unter dem Vorsitz von Richter Dr. Jürgen Zenkel in sieben Prozesstagen beantworten.
Laut Anklage war es kurz nach 21 Uhr, als der Golf-Fahrer am 20. November 2016 auf der Miesbacher Straße in Rosenheim zum Überholen der BMW angesetzt hatte. In einer Kurve kam dem damals 24-Jährigen der Nissan Micra von Melanie Rüth entgegen, die auf dem Nachhauseweg war. Beide Fahrzeuge prallten frontal aufeinander.
Der Zusammenstoß war so heftig, dass Melanie noch an der Unfallstelle, Freundin Ramona wenige Stunden später im Krankenhaus starb. Ramonas Schwester Lena, heute 22 Jahre alt und damals ebenfalls Insassin im Micra, überlebte schwer verletzt, ebenso wie der Golf-Fahrer und dessen Begleiterin.
Haftstrafen in
erster Instanz
In zwei vorangegangenen Prozessen in Rosenheim waren der Fahrer aus Ulm zu einer Bewährungsstrafe, die beiden BMW-Fahrer zu Freiheitsstrafen von 24 sowie 27 Monaten verurteilt worden. Das Gericht war in zwei getrennten Verhandlungen davon überzeugt, dass sich die beiden Freunde der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und den Ulmer während des Überholvorgangs am Wiedereinscheren gehindert hatten.
Daniel R. wurde zudem fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Sebastian M. sogar vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt. Beide Männer hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, weshalb der Fall jetzt vor dem Traunsteiner Landgericht neu aufgerollt wird. Und zwar in einem Prozess, was „im Interesse aller Beteiligten“ liege, wie Richter Zenkel erklärte.
Die spannende Frage für viele Prozessbeobachter: Werden die jungen Männer, nachdem sie bislang geschwiegen hatten, selbst Stellung beziehen? Nach einem kurzen Rechtsgespräch war klar: Sie werden sich persönlich äußern.
„Der ist verrückt,
hier zu überholen“
Zunächst ließ Sebastian M. seinen Anwalt eine Erklärung zum „schrecklichen und fürchterlichen Unfall“ verlesen. „Der ist verrückt, hier zu überholen“, habe er sich gedacht, als der Ulmer an ihm vorbeiziehen wollte. Was danach passiert sei, dazu könne er keine genauen Angaben mehr machen. „Ich weiß nicht mehr, wie ich reagiert habe. Ich weiß nicht, ob ich gebremst oder beschleunigt habe. Ich habe nur gedacht: Er (der Golf-Fahrer) muss doch irgendwas machen.“
Auf Nachfragen von Zenkel ergriff M. dann selbst das Wort. So wollte der Richter wissen, ob er mit seinem Kumpel Daniel R. wenige Minuten vor dem Unfall ein Rennen auf der B15 abgesprochen habe, was er verneinte. „Es ist alles so schnell gegangen. Ich weiß nur noch, dass ich durch die Unfallstelle gefahren bin“, erklärte M. auf Nachfrage zum Unfallhergang. Danach sei er zur Unfallstelle gelaufen und habe einem verletzten Mädchen den Kopf gehalten. Dass die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits gestorben war, habe er nicht gewusst. Die Erlebnisse würden ihm seither immer wieder durch den Kopf gehen, weshalb er in psychologischer Behandlung sei. Zusetzen würden ihm zudem Anfeindungen. M.: „Ich werde in sozialen Medien und in der Presse regelrecht fertiggemacht.“
Erlebnisse, die auch dem zweiten Angeklagten zusetzen. „Es geht immer auf mich und meine Eltern. Und meine Eltern haben damit wirklich gar nichts zu tun“, beklagte der 25-Jährige, der immer wieder den Tränen nahe war, als er die Situation nach dem Unfall schilderte. „Ich bin zur Unfallstelle gelaufen und habe die hintere Tür aufgemacht. Das Mädchen dort hat nur geschrien, dass sie ihre Füße nicht mehr spürt.“ Dann habe er durch ein Autofenster geblickt und im Inneren die weiteren Personen entdeckt. „Ich habe es nicht fertiggebracht, die Tür zu öffnen. Ich war total überfordert“, ließ R. mit brüchiger Stimme den Unfallabend Revue passieren.
Nicht gebremst,
nicht Gas gegeben
Mindestens 100-mal habe er seitdem überlegt, wie er anders hätte reagieren könne, doch keine Lösung gefunden. So habe er beispielsweise beim Überholvorgang extra nicht gebremst, weil er gedacht habe, „der Golf-Fahrer fährt hinter mir rein.“ Was Richter Zenkel zur Nachfrage veranlasste, weshalb er nicht Vollgas gegeben habe. R.: „Der Golf war ja noch so weit weg, es war noch so viel Platz.“
Beim nächsten Verhandlungstag am 15. Oktober sollen dann die zwei Beifahrer in den BMW sowie die Beifahrerin des Ulmers aussagen. Die Hinterbliebenen erhoffen sich von den weiteren Zeugen auch Erkenntnisse darüber, ob die Angeklagten am Unfallort Erste Hilfe geleistet haben, wie Ralf Rüth, Vater von Melanie, erklärte: „Das hat etwas mit Verantwortungsbewusstsein zu tun. Man kann einen Fehler machen, man muss aber danach wirklich alles dafür tun, dass geholfen wird.“