Traunstein/Wasserburg – Ein inzwischen 64-Jähriger hatte vor zwei Jahren großes Glück. Ein Passant fand den Schwerverletzten am Abend des 24. Oktober 2017 in einer Seitenstraße hinter dem Finanzamt in Wasserburg. Der Täter, ein 38-Jähriger mit kasachischen Wurzeln, hatte dem Opfer mindestens vier Schläge mit einer Zaunlatte ins Gesicht versetzt. Einen Teil des hierzu im Oktober 2018 ergangenen Traunsteiner Urteils musste die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann jetzt auf Weisung des Bundesgerichtshofs (BGH) überprüfen.
Ein Spaziergänger hatte den Geschädigten im Dunkeln am Frankenbergweg entdeckt. Der Passant leistete Erste Hilfe und verständigte die Polizei. Vor dem Hubschraubertransport nach München musste der 64-Jährige beatmet werden. Eine Notoperation folgte. Das Opfer hatte mehrere Knochenbrüche im Kopf- und Gesichtsbereich, Blutungen im Gehirn, dazu weitere Blessuren. Erst zwei Tage später kam der Mann in der Klinik wieder zu Bewusstsein. Eine knappe Woche musste er stationär im Krankenhaus bleiben. Bis heute hat er gesundheitliche Probleme.
Aus dem
Trinkermilieu
Den 16-fach vorbestraften Schläger, ebenfalls aus dem Trinkermilieu, konnten die Ermittler damals schnell ausfindig machen. Er war durch sein „Herumgeistern“, wie es ein Polizeizeuge formulierte, am Tatort aufgefallen. Erst in dem Traunsteiner Prozess legte er ein Teilgeständnis ab, beharrte jedoch darauf, er habe den Geschädigten nicht töten wollen. Ein Tötungsvorsatz war ihm letztlich nicht nachzuweisen.
Die Fünfte Strafkammer verurteilte den Angeklagten am 23. Oktober 2018 unter Einbeziehung einer dreijährigen Vorstrafe samt Unterbringung wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft. Außerdem ordnete das Gericht erneut die Unterbringung des Angeklagten ob seiner Drogen- und Alkoholsucht in einer Entzugsklinik an. Vorweg sollte er vier Monate im Gefängnis verbüßen.
Die erste Unterbringungsanordnung seitens des Amtsgerichts Rosenheim im Jahr 2017 erledigte sich durch den Therapieabbruch des Angeklagten nach einigen Monaten. Seither saß er im Gefängnis.
Der Angeklagte und sein Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, zogen letztes Jahr in Revision. Der Bundesgerichtshof beanstandete nichts an Strafe und Schuldspruch, die somit rechtskräftig wurden. Offen blieb eine Rechtsfrage zur Unterbringung beziehungsweise zum Vorwegvollzug.
Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner betonte im Plädoyer, der BGH habe selbst entschieden, die erste Unterbringungsanordnung des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten und die zweite des Landgerichts von 2018 wegfallen zu lassen. Damit gebe es, abgesehen von der Kostenfrage, nichts mehr zu entscheiden. Verteidiger Dr. Markus Frank argumentierte, die Unterbringung sei neu anzuordnen, aber ohne Vorwegvollzug: „Der Angeklagte möchte trotz mehrerer Rückfälle nochmals die Chance einer Unterbringung bekommen.“
Vorwegvollzug gegenstandslos
Die Erste Strafkammer des Landgerichts schloss sich im Urteil dem Staatsanwalt an. Ein Vorwegvollzug sei gegenstandslos geworden. Das Gericht könne dem Angeklagten zu seinem „neuerdings wiederentdeckten Ziel einer Entzugstherapie nicht verhelfen“. Monika Kretzmer-Diepold