Traunstein/Rosenheim – „Mein Fehler ist, dass ich dort überholt habe. Dass sie mich dann behindert haben, war nicht meine Schuld.“ Beim zweiten Tag im Berufungsprozess um den Unfalltod von Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) vom Samerberg vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts Traunstein hat Unfallfahrer Simon H. (26) aus Ulm die alleinige Schuld am tödlichen Zusammenstoß in Rosenheim (siehe Kasten) bestritten. Er wiederholte seine Aussagen aus den vorherigen Verfahren, dass die beiden Angeklagten, Sebastian M. (26) und Daniel R. (25) aus dem Kreis Rosenheim, ihn beim Überholvorgang behindert hätten.
„Dachte, sie liefern sich ein Rennen“
Vor dem Vorsitzenden Richter Dr. Jürgen Zenkel schilderte der Ulmer, der selbst schwer verletzt worden war, seine Erinnerungen an den Frontalzusammenstoß. Er sei auf der Miesbacher Straße von zwei BMW überholt worden, die „dicht hintereinander gefahren sind“. Nachdem die beiden Fahrzeuge – vorne Daniel R., hinten Sebastian M. – plötzlich deutlich langsamer gefahren seien, habe er zum Überholen angesetzt. Als er auf Höhe des ersten BMW gewesen sei, habe der Fahrer ebenfalls Gas gegeben und die Lücke zwischen den beiden BMW so verkürzt, dass er keine Möglichkeit gehabt habe, einzuscheren. Auch am zweiten BMW sei er nicht mehr vorbeigekommen. Als er davor überholt worden sei, habe er sich zunächst gedacht, „dass sich die beiden BMW ein Rennen liefern.“ H.: „Ob es so war, weiß ich aber nicht.“
„Hatten Sie das Gefühl, dass sie der BMW-Fahrer nicht vorbeilassen wollte?“, wollte Richter Zenkel wissen. H.s Antwort: „Ja, das hatte ich.“ Eine Aussage, die der Zeuge damit begründete, dass nicht nur er, sondern auch der BMW neben ihm beschleunigt habe. Was ihn letztlich auch vom Gegenverkehr abgelenkt habe: „Das hat mich so geschockt, dass ich nur darauf geachtet habe.“
Weshalb der Ulmer überhaupt in der Situation zum Überholen angesetzt hatte, blieb für Zenkel unverständlich. Ebenso wie die Aussage des Ulmers, die Urteilsbegründung seiner Verhandlung, bei der er zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden war, nicht gelesen zu haben. Zenkel: „Dann können Sie ja nicht einmal eine Lehre daraus ziehen.“
Harald Baron von Koskull, Verteidiger von Daniel R., hielt dem Zeugen zudem vor, sich leicht provozieren zu lassen. So führte er ein Aufeinandertreffen zwischen seinem Mandaten und H. am Rande einer der Verhandlungen ins Feld, bei der sein Mandant den Ulmer gefragt hatte, ob er „denn keine Schuldgefühle“ hätte. „Stimmt es, dass Sie daraufhin von Freunden zurückgehalten werden mussten, um nicht körperlich auf ihn los zu gehen?“, fragte von Koskull den Zeugen, der zugab, in dieser Situation aus der Haut gefahren zu sein, aber: „Ich wäre nie auf ihn losgegangen.“
Beifahrer bleiben
bei ihren Aussagen
Auch beim Vorwurf des Golf-Fahrers gegenüber seines Mandanten, er habe beim Überholvorgang Gas gegeben, hakte von Koskull nach. Was letztlich dazu führte, dass H. seine Angaben abschwächte: „Entweder waren wir gleich schnell oder er war schneller als ich. Ich kann es nicht genau sagen.“
Die beiden Beifahrer der BMW-Fahrzeuge blieben hingegen bei ihren bisherigen Aussagen, dass beide Fahrer den Ulmer weder provoziert hätten, noch die Lücke zum Einscheren zu klein gewesen sei. „Definitiv hätte man locker einscheren können“, sagte der Beifahrer des hinteren BMW.
Einige Angaben der Beifahrer gingen Richter Zenkel jedoch hörbar gegen den Strich. So kommentierte er die Aussage des Beifahrers im vorderen BMW, er habe sich umgeschaut und gesehen, dass der Golf von hinten komme, mit den Worten: „Wie wollen Sie denn wissen, ob das der Golf-Fahrer war? Es war doch stockdunkel. Das haben Sie sich doch jetzt ausgedacht.“ Auch bei den Aussagen der beiden BMW-Beifahrer, untereinander habe man so gut wie nie über den Unfall gesprochen, schüttelte er den Kopf.
Als letzte Zeugin des Prozesstags schilderte dann die Beifahrerin (43) des Ulmers die dramatischen Minuten. Sie gab an, dass ihr Begleiter zunächst völlig unauffällig gefahren sei, plötzlich aber zum Überholen angesetzt habe. „Ich habe mir nur gedacht, wieso tritt‘ er jetzt plötzlich aufs Gas?“, sagte die Frau, die selbst beim Zusammenstoß schwer verletzt worden war. Sonst könne sie sich an fast nichts mehr erinnern.
Auf die Frage des Richters, ob die beiden BMW-Fahrer den Ulmer provoziert haben könnten, erwiderte die 43-Jährige: „Nein, eben nicht.“ An eine frühere Aussage, die BMW-Fahrer hätten nach ihrem Gefühl eher Gas gegeben als abgebremst, könne sich sich hingegen nicht mehr erinnern. Auch nicht an eine Aussage zur Lücke kurz nach dem Unfall. Damals hatte sie laut Zenkel gegenüber der Polizei angegeben, dass sie nicht glaube, dass der Golf-Fahrer ausreichend Platz zum Einscheren gehabt hätte.
Der Prozess wird am morgigen Donnerstag, 17. Oktober, fortgesetzt. Dann sollen unter anderem Polizeibeamte aussagen, die den Unfall aufgenommen haben.