Prügelattacke nach Rausschmiss

von Redaktion

Mann (43) schlägt auf stellvertretenden Vereinsvorsitzenden ein – Geldstrafe

Rosenheim – Weil er aus einem Verein geflogen war, hat ein 43-jähriger Rosenheimer den stellvertretenden Vereinsvorsitzenden mit seinen Fäusten attackiert. Dafür musste sich der Mann jetzt vor Gericht verantworten.

Albanischstämmige Bürger, von denen viele längst deutsche Staatsangehörige sind, betreiben in Rosenheim einen Kulturverein, in dem sie albanische Traditionen, Volkstänze und Geselligkeit pflegen. Sogar einen eigenen Sprachunterricht organisiert und finanziert dieser Verein, um die Kinder ihre Wurzeln erkennen zu lassen und die Bindung zur Heimat nicht völlig zu verlieren.

Gewalt
angedroht

Der Gebäudereiniger war in der Vergangenheit innerhalb des Vereines wohl dadurch aufgefallen, dass er nicht nur andere Meinungen nicht gelten ließ, sondern auch drohte, seine Vorstellungen gewaltsam durchsetzen zu wollen. Daher wurde er 2018 aus dem Verein ausgeschlossen.

Was dem 43-Jährigen so sehr missfiel, dass er laut Strafbefehl nach mehreren Drohungen am 8. Januar auf den Zweiten Vorsitzenden vor dessen Haus in der Heilig-Geist-Straße losging und ihn mit Fäusten und Füßen traktierte.

Vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Maike Merklin schilderte der Angeklagte nun von seinem „Leidensweg“ innerhalb des albanischen Vereines und wie er vom Zweiten Vorsitzenden – nebst anderen Mitgliedern – gemobbt worden sei, obwohl er nach eigenen Angaben „viel Arbeit und Geld in diesen Verein gesteckt“ habe.

Ja, er sei mit dem stellvertretenden Vorsitzenden an diesem Tag auf der Straße zusammengetroffen und es habe eine Schubserei gegeben. Er habe wohl auch geschlagen, könne aber nicht sagen, ob er getroffen habe. Eigentlich habe er keine Anzeige, sondern eine Entschuldigung von dem anderen erwartet, so der Angeklagte vor Gericht.

Das Tatopfer und Nebenkläger berichtete als Zeuge, dass der Angeklagte über die Straße auf ihn zu gerannt sei und sofort angefangen habe, auf ihn einzuschlagen. Er habe versucht, sich zu verteidigen. Dabei sei er zu Boden gegangen und habe noch Tritte in die Seite bekommen. Danach sei der Angeklagte wortlos weggegangen.

Anwesende Mitglieder berichteten, dass sich der Angeklagte dessen gerühmt hatte, das Tatopfer geschlagen zu haben. Ein weiterer Zeuge berichtete zudem, er habe zur Tatzeit an der Kreuzung Heilig-Geist-Straße/Frühlingstraße im Auto an der Ampel warten müssen. Dabei habe er beobachtet, dass ein wild gestikulierender Mann über die Heilig-Geist-Straße auf einen zweiten zugerannt sei und sofort auf diesen eingeschlagen habe.

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, dass für ihn der Tathergang feststehe. Zumindest die Faustschläge seien bewiesen. Fußtritte mag es gegeben haben, diese seien aber nicht zweifelsfrei beweisbar. Weil der Gebäudereiniger keinerlei Einsicht zeige und bereits vorbestraft sei, müsse er eine deutliche Geldstrafe von 4500 Euro beantragen.

Frage nach Schmerzensgeld

Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel stimmte dem Staatsanwalt als Vertreter der Nebenklage vollumfänglich zu. Es könne nicht angehen, dass Meinungsverschiedenheiten von erwachsenen Familienvätern mit Fäusten auf der Straße ausgetragen werden sollen. Er kündigte an, zivilrechtlich auch ein Schmerzensgeld einzufordern. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, beantragte eine etwas mildere Strafe von 1800 Euro. In seinem letzten Wort vor dem Urteil zeigte sich der Angeklagte weiterhin uneinsichtig und bezeichnete sein Vergehen als „fast gar nichts“. Das Gericht befand die Faustschläge für bewiesen und hielt eine Geldstrafe von 3600 Euro – wie im Strafbefehl gefordert – für angemessen.

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