Traunstein – Ein nördlich des Chiemsees lebender Techniker fühlte sich von einem kriminellen Clan verfolgt. Zu geerbten Waffen besorgte sich der 35-Jährige Unmengen von Munition, dazu Schlagringe, Springmesser und Pfefferspraygeräte. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt verhängte gestern wegen mehrerer Waffendelikte und Drogenbesitzes zehn Monate Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährung. Unter den Auflagen war ein Termin mit einem Gesprächstherapeuten und 4000 Euro Geldauflage an den Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge in Bernau.
Der Angeklagte lebt auf einem großen Anwesen und ist Inhaber einer Firma, die er in jungen Jahren nach dem tragischen Tod seines Vaters in den 90er-Jahren übernahm und erfolgreich weiterführte. Der 35-Jährige schilderte gestern, als Kind habe er mitbekommen, dass sein Vater durch einen bekannten kriminellen Familienclan erpresst und bedroht worden sei. Im Herbst 2017 sei während seiner Abwesenheit in der Firma ein Mitglied dieses Clans vorstellig geworden. Die Person habe eine Handynummer hinterlassen und um Rückruf gebeten. Das habe er nicht getan, dafür aber seine Sicherheitsvorkehrungen „drastisch hochgefahren“.
Bestellungen
in Polen
Via Internet orderte der Angeklagte in Polen jede Menge verbotene Gegenstände. Zusätzlich brachte er im ganzen Anwesen Überwachungskameras, an Türen und Fenstern zusätzliche Schlösser an. Wörtlich meinte der Techniker: „Ich will niemand was Schlechtes. Ich will nur mich und meine Familie schützen.“ Zu den Hintergründen, auch der früheren Bedrohung des Vaters, wolle er nichts Näheres sagen, erwiderte er auf Frage des Richters.
Im Frühjahr 2018 ging bei der Polizei ein Notruf des Angeklagten ein. Seine Frau blute aus der Nase. Als eine Streife an der Tür klingelte, öffnete niemand. Erst auf einen Rückruf der Einsatzzentrale bei dem Anrufer hin ließ der 35-Jährige die Beamten ins Haus. Er fühlte sich durch Personen rund um sein Haus, die sich „mit Lichtzeichen verständigten“, durch Lichtblitze gegen das Anwesen und „magnetische Strahlenbelastung“ bedroht.
Die Polizeibeamten schlossen damals auf „einen massiven Verfolgungswahn“. Sie stießen auf mehrere Strahlenmessgeräte, aber auch auf eine griffbereite geladene Waffe samt Munition. Ein Ermittlungsverfahren und eine Durchsuchungsaktion folgten. Elf Beamte samt Waffenspürhund entdeckten neben einer kleinen Menge Drogen fast 2500 Schuss Munition, 24 Schlagringe, acht Sprühgeräte für Pfefferspray ohne Prüfzeichen und zehn Springmesser.
Abgefeuerte Hülse
in der Jackentasche
Eine abgefeuerte Hülse in der Jacke des 35-Jährige wies auf eine weitere Waffe hin. Der Angeklagte war kooperativ und offenbarte ein raffiniertes Versteck mit einer halbautomatischen Selbstladepistole Tokarev TT33 darin. Er erklärte, die nicht registrierten illegalen Waffen stammten von seinem Vater. Mit der Tokarev habe er einmal an Silvester geschossen.
Das Gericht stellte den Besitz der Springmesser gestern mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der übrigen Vorwürfe ein. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte 13 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der 35-Jährige sei nicht vorbestraft, sei geständig und habe bei den Ermittlungen mitgeholfen. Gegen ihn sprächen die Zahl der Waffen und die riesige Menge an Munition.
Der Verteidiger, Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein, plädierte auf eine Strafe von deutlich unter einem Jahr und mit Bewährung – weil sich sein Mandant bedroht wähnte: „Er hat einiges in Bewegung gesetzt zur Eigensicherung, war kein Waffensammler, sondern wollte sich mit Dingen zu seiner Verteidigung bestücken.“ Das Gericht vertrete, die illegalen Waffen des Vaters blieben durch den Erbfall illegal. Er sei anderer Meinung: „Hier liegt ein normaler Schusswaffenbesitz und damit eine Ordnungswidrigkeit vor.“
Im Urteil stellte Richter Thilo Schmidt fest, sämtliche Dinge hätten zu „verbotenen Gegenständen“ gezählt. Die Waffen hätten schon der Vater und vielleicht der Großvater illegal gehabt. Zur Rechtslage betonte der Richter, der Besitz illegaler Waffen sei nicht legalisiert worden. Die Mindeststrafe je Waffe betrage sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden.
Termin mit einem Therapeuten
Binnen zwei Wochen müsse der Angeklagte einen Termin mit einem Gesprächstherapeuten der Caritas vereinbaren: „Ihre Strahlengeschichte gibt Anlass zu Vermutungen. 24 Schlagringe – das deutet auf ein übertriebenes Sicherheitsbedürfnis hin.“ Wenn der Therapeut nichts weiter für geboten halte, sei die Sache erledigt, schloss Richter Schmidt.