Eritreer (29) Flasche an den Kopf geschlagen

von Redaktion

29-jähriger Bad Aiblinger soll afrikanische Männer beleidigt und attackiert haben

Bad Aibling – Das für Staatsschutzdelikte zuständige Fachkommissariat der Kripo Rosenheim ermittelt gegen einen 29-jährigen Deutschen wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und anderen Delikten. Der Mann steht unter dringendem Tatverdacht, aus fremdenfeindlichen Motiven am Sonntag einem eritreischen Staatsangehörigen eine Flasche gegen den Kopf geschlagen und sein Opfer dabei verletzt zu haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll am Bahnhof Bad Aibling ein 29-Jähriger, der mit zwei anderen Männern vor Ort war, mehrere eritreische Staatsangehörige angepöbelt haben, die sich dort an einem Fahrkartenautomaten aufhielten.

Hitlergruß

gezeigt

Offenbar eskalierte die Auseinandersetzung, denn der 29-Jährige soll anschließend einen Eritreer (21) getreten und ihm eine Bierflasche gegen den Kopf geschlagen haben. Aus der Gruppe des Angreifers heraus soll überdies der verbotene „Hitlergruß“ gezeigt worden sein. Zudem sollen die Männer das Opfer und dessen Begleiter mit eindeutig fremdenfeindlichen Begriffen beleidigt haben.

Nach der Tat verließ der Tatverdächtige den Ort des Geschehens und war für die Polizeistreifen aus Bad Aibling und der Bundespolizei zunächst nicht auffindbar. Am Tatort fanden Bundespolizisten jedoch den Geldbeutel des Beschuldigten, in dem sich dessen Ausweis befand. Kurz darauf kam der 29-Jährige zum Tatort zurück und wurde vorläufig festgenommen. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen hohen Atemalkoholwert.

Der verletzte Eritreer wurde mit einem Rettungswagen ins Klinikum Bad Aibling gefahren. Nach der ärztlichen Versorgung seiner Platzwunde konnte er das Krankenhaus wieder verlassen.

Kripo Rosenheim ermittelt

Weil von einem fremdenfeindlichen Motiv bei der Tat ausgegangen werden muss, übernahm inzwischen das Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte der Kripo Rosenheim die Ermittlungen. Der 29-Jährige, der in Bad Aibling wohnt, wird sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung, des Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Beleidigung verantworten müssen. Die Durchsuchung der Wohnung des Mannes ergab laut Polizei keine Hinweise auf weitere Straftaten. Zur Klärung der Tatabläufe bittet die Kripo Zeugen, sich unter der Telefonnummer 08031/2000 zu melden.

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