Traunstein/Rosenheim – Am fünften Verhandlungstag ging es im Gerichtssaal in Traunstein hauptsächlich um das Verhalten der beiden Angeklagten im Straßenverkehr. Denn ihnen wird vorgeworfen, dass sie durch verantwortungsloses Fahren am 20. November 2016 den Tod von Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) vom Samerberg verursacht haben. Am Rande des Prozesses sorgte ein neuer Zeuge und seine mögliche Aussage am morgigen Prozesstag für Aufsehen. Denn dieser, ein 51-jähriger Mann aus Bad Aibling, soll bei einer Party Ende Oktober gegenüber zwei weiteren Männern geäußert haben, die beiden Angeklagten Daniel R. und Sebastian M. sowie deren Beifahrer bei Absprachen nach dem Unfall belauscht zu haben. Nach Informationen der OVB-Heimatzeitungen soll der 49-Jährige aber seine Angaben gegenüber der Polizei vor wenigen Tagen revidiert haben. Was wiederum die Familien der beiden getöteten Mädchen in Rage brachte. „Wir packen diese ständige Lügerei bald nicht mehr“, kommentierte Ralf Rüth, Vater der ums Leben gekommenen Melanie (21), die jüngsten Entwicklungen.
Überholen
bewusst verhindert?
Wollte sich der Bad Aiblinger nur wichtig machen? Hat er kalte Füße bekommen? Oder wird er am 7. November beim nächsten Verhandlungstag vor Gericht doch die Version wiederholen, die er nach Angabe der Nebenkläger auf einer Party gegenüber einem weiteren für Donnerstag geladenen Zeugen geäußert hatte? Demnach habe er die Angeklagten und deren Beifahrer am Tag nach dem Unfall an einer Waschanlage belauscht, wie sie Aussagen bei der Polizei getroffen hatten, sondern zugegeben hatten, das Überholen des Golf-Fahrers verhindern zu wollen. Doch nach Informationen unserer Zeitung hat der Mann, der jüngst von der Polizei vernommen worden ist, die Aussagen in dieser Vernehmung teilweise geleugnet. So soll er gegenüber den Beamten angegeben haben, sich an vieles nicht mehr erinnern zu können. Auf Nachfragen des Polizisten soll er seine Angaben bei der Party als Erfindungen seinerseits hingestellt haben und Nachfragen mit Zweifeln an seiner Intelligenz abgetan haben.
Der Gesprächspartner, mit dem der neue Zeuge bei der Party gesprochen haben soll, wird am nächsten Verhandlungstag ebenfalls aussagen. Angeblich widerspricht er der neuen Darstellung des Bad Aiblingers. Nach Informationen der OVB-Heimatzeitungen soll dieser Zeuge bei der Polizei angegeben haben, dass er sich nicht vorstellen könne, dass sich der Bad Aiblinger die Erzählungen von der Party ausgedacht habe. Seinem Bekannten soll er gegenüber der Polizei den Mut abgesprochen haben, bei seiner Aussage zu bleiben.
Auch der Angeklagte Daniel R. (25) hat sich am gestrigen Prozesstag zu den Gerüchten um eine Absprache geäußert. „Wir waren an dem Tag nach dem Unfall gar nicht in der Waschanlage, erst am Tag darauf“, sagt der Angeklagte zum Beweisantrag der Nebenklage. Laut Darstellung der Nebenklage soll die Absprache zwischen den Angeklagten am Tag nach dem Unfall stattgefunden haben. Daniel R. zur Unterhaltung an der Waschanlage: „In dem Raum konnte man uns nicht zuhören. Wir haben keine Absprachen getroffen.“ Zwischendrin seien Angestellte des Betriebes, in dem sich die Männer aufgehalten hatten, in den Raum gekommen. Daniel R.: „Das hat jeweils vielleicht 20 Sekunden gedauert.“ Nach Angaben des 25-Jährigen ging es bei den Gesprächen zwischen den beiden Angeklagten und seinem Beifahrer darum, „dass unsere Handys sichergestellt worden sind“. Was der vorsitzende Richter Zenkel kaum glauben kann: „Sie wollen uns erzählen, dass es nur um die sichergestellten Handys, und nicht um den Unfall gegangen ist? Der Angeklagte erwiderte: „Um den Unfall geht es seit drei Jahren immer wieder. An diesem Tag waren wir aber mehr verärgert darüber, dass die Handys sichergestellt worden waren.“
Richter hakt
mehrfach nach
Eine Aussage, die Zenkel laut werden ließ: „Hören sie doch auf! Zwei Tage nach so einem folgenschweren Unfall reden Sie über die Handys, und nicht über den Unfall?“ Der Angeklagte beharrte: „Alle meine Freunde reden seit drei Jahren über diesen Unfall. Das Thema kommt immer wieder auf.“
Doch Zenkel wollte es genau wissen: „Haben Sie sich abgesprochen?“, fragte er Daniel R., was dieser verneinte. Auch auf die Nachfrage des Richters, ob sich die Gruppe abgesprochen habe, nachdem sie als Beschuldigte geführt wurden, gab R. an: „Nein, wir haben schon immer über den Unfall geredet, wie es wirklich war.“ Ob der 49-jährige Zeuge aus Bad Aibling vor Gericht Angaben machen wird, wird sich am morgigen Verhandlungstag zeigen.