Unfalltragödie am 20. November 2016

Nach Aussage festgenommen

von Redaktion

Unfallprozess: Zeuge abgeführt – Anwalt fordert neuen Staatsanwalt

Traunstein/Samerberg – Die Festnahme eines Zeugen nach dessen Aussage. Die Forderung des Verteidigers Andreas Michel nach Ablösung von Staatsanwalt Jan Salomon. Und eine überraschende Wendung durch einen kurzfristig geladenen Zeugen: Der sechste Tag im Berufungsprozess um den Unfalltod von Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) am 20. November 2016 in Rosenheim (siehe Kasten) ließ den Blutdruck aller Prozessbeteiligten steigen.

Staatsanwalt Jan Salomon hatte den Zeugen während dessen Befragung noch vorgewarnt und ihm angedroht, ihn festnehmen zu lassen. Keine leere Drohung, wie sich zeigte: Kaum hatte er den Gerichtssaal verlassen, nahmen den Bad Aiblinger (51) Polizeibeamte im Empfang. Der Grund nach Informationen der OVB-Heimatzeitungen: der Verdacht auf Falschaussage.

Insiderwissen
vom Unfallhergang?

Es war kein leichtes Unterfangen für den Richter, vollständige Sätze aus dem 51-Jährigen herauszubekommen. Befragt wurde der Mann, weil er vor rund drei Wochen auf einer Party in Rosenheim gegenüber anderen Gästen Insiderwissen zum Unfallhergang offenbart haben soll. So soll er laut Nebenklage bei dieser Party zwei Gästen erzählt haben, dass er Gespräche der Angeklagten sowie weiterer Personen belauscht habe. Der Zeuge hatte damals im Unternehmen des Vaters des Angeklagten Daniel R. gearbeitet. Er soll mitbekommen haben, wie die BMW-Fahrer ihre Aussagen abgesprochen und die Provokation des Unfallfallfahrers eingeräumt haben (wir berichteten).

Vor Gericht gab der Zeuge nun aber an, sich diese Partygeschichten nur aus Medienmitteilungen über den Unfall zusammengereimt zu haben. „Keine Spielereien, bei der Wahrheit bleiben“, hatte ihn Richter Dr. Jürgen Zenkel eingangs noch ermahnt. Doch die Angaben, die der Mann dann machte, überzeugten weder Zenkel noch den Staatsanwalt. „Über was haben Sie sich auf der Party bezüglich des Unfalls unterhalten?“, lautete eine Frage Zenkels. „Das weiß ich nicht mehr“, so die Antwort des Zeugen. Zudem gab er auf Fragen zu Protokoll, „viel Quatsch“ zu reden.

Mitbekommen habe er zwar, dass sich die Angeklagten darüber unterhalten hätten, neue Handys kaufen zu wollen, nachdem ihnen ihre Smartphones von der Polizei abgenommen worden waren. „Von anderen Gesprächen habe ich aber nichts gehört“, sagte der Aiblinger. Er beteuerte, seinen Gesprächspartnern auf der Party nur „seine eigene Meinung“ wiedergegeben zu haben.

Ganz anders hörten sich dagegen die Angaben eines Partygastes, ebenfalls 51 Jahre alt, aus Rosenheim an. Er schilderte, wie der Aiblinger auf der Party von Absprachen der BMW-Insassen, die er mitbekommen haben will, erzählt habe. „Haben Sie ihm das geglaubt?“, hakte Zenkel nach, was der Mann bejahte. Es habe für ihn nicht den Eindruck gemacht, als ob der Aiblinger versucht habe, sich mit dieser Geschichte wichtig zu machen. „Mich hat dieses Gespräch persönlich belastet“, sagte der 51-Jährige. „Seine Angaben kamen glaubwürdig rüber.“

Doch ein dritter Zeuge und ebenfalls Gast der Party, den Zenkel kurzfristig laden konnte, stütze letztlich die Aussagen des Aiblingers. Zudem deutete er an, dass der Rosenheimer aus Unmut gegenüber der Familie des Angeklagten R. sich beim Anwalt der Nebenklägerfamilie gemeldet haben könnte. So habe sich der Rosenheimer über das „aufgemotzte“ Auto von R.s Vater ausgelassen.

Auf die Frage des Richters, ob der 51-Jährige aus Bad Aibling etwas davon erzählt habe, dass sich die BMW-Insassen abgesprochen hätten, sagte der kurzfristige Zeuge: „Nein, das hat er nicht.“ Stattdessen schilderte er seine Wahrnehmung über das Party-Gespräch: „In meinen Augen hat er gemutmaßt, ob den Angeklagten so etwas zuzutrauen ist.“

Harald Baron von Koskull, Anwalt von Daniel R., hakte nach und fragte den Zeugen, ob er nach dem Gespräch auf der Party auch das Bedürfnis gehabt habe, sich an die Polizei zu wenden. „Nein, weil es war ja meiner Meinung nach auch nichts Neues dabei“, gab er daraufhin zu Protokoll und ergänzte: „Wenn etwas Wichtiges dabei gewesen wäre, dann hätte ich zu dem Mann gesagt: ,Du musst damit zur Polizei gehen‘.“ Gutachter Andreas Thalhammer, der dem Gericht anschließend seine Erkenntnisse zum Unfallhergang darlegte, konnte mit wenig Handfestem dienen. „Jede technische Untersuchung ist natürlich nur so gut, wie die Grundlagen, die man hat“, schickte der Gutachter voraus.

Relativ sicher könne er sagen, dass der Golf mit einer Geschwindigkeit von 88 bis 94 km/h, der Nissan von Melanie Rüth mit einer Geschwindigkeit von 54 bis 61 km/h kollidiert seien.

Thalhammer: „Bei den Kollisionskräften, die auf den Nissan gewirkt haben, sind die Überlebenschancen in der Regel bei unter fünf Prozent.“ Relativ sicher sei zudem, dass der Unfallfahrer aus Ulm zumindest vier Sekunden vor dem Zusammenstoß den Gegenverkehr sehen konnte, die Insassen des Nissan Micra gerade einmal zwei Sekunden davor. „Für die Fahrzeuglenkerin Rüth wäre der Unfall nicht vermeidbar gewesen“, machte er im Gerichtssaal klar.

Keine belastbaren
Angaben

Zu den Abständen der beiden BMW-Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes könne er dagegen keine belastbaren Aussagen treffen. Beispielhaft legte er die Angaben des Beifahrers des hinteren BMW zugrunde, der angegeben hatte, noch Glassplitter vom Zusammenstoß prasseln gehört zu haben. Gehe er hier von einer Geschwindigkeit von 70 bis 90 Stundenkilometer bei den BMW aus, könne der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen beispielsweise zwischen sechs und 25 Metern betragen haben.

Für eine längere Unterbrechung sorgte außerdem der Antrag von Andreas Michel, Verteidiger von Sebastian M., den Staatsanwalt Jan Salomon auszutauschen. Michel sah die Objektivität des Anklagevertreters nicht mehr gegeben. Ein Ansinnen, das der Oberstaatsanwalt, dem diese Entscheidung obliegt, nach einer Unterbrechung von rund einer Stunde ablehnte.

Der Prozess wird am 12. November fortgesetzt. Als neuer Termin für die Urteilsverkündung hat Richter Zenkel gestern den 20. November ins Spiel gebracht.

Zwei Tote, drei Schwerverletzte

Es war ein Unfalldrama, das die Menschen der Region auch fast drei Jahre danach bewegt: Am 20. November 2016 war Melanie Rüth (21) vom Samerberg in ihrem Nissan Micra mit ihren Freundinnen Lena und Ramona Daxlberger (15) auf dem Weg nach Hause, als ihr kurz nach 21 Uhr auf ihrer Spur der damals 23-jährige Simon H. aus Ulm entgegenkam und frontal in den Nissan krachte. Die 21-Jährige starb noch an der Unfallstelle, Ramona, die auf dem Rücksitz gesessen hatte, wenige Stunden später im Krankenhaus. Ramonas Schwester Lena, heute 22 Jahre alt, überlebte schwerstverletzt. Das Rosenheimer Amtsgericht verurteilte den Unfallfahrer Simon H. zu 20 Monaten Haft auf Bewährung, den heute 25-jährigen Daniel R. sowie Simon M. (26), beide aus der Region, zu Haftstrafen. Beide sollen den Ulmer beim Überholvorgang am Wiedereinscheren gehindert und somit den Unfall provoziert haben. Die beiden Männer hatten das Urteil nicht akzeptiert, weshalb der Fall nun vor dem Landgericht Traunstein neu aufgerollt wird.

Artikel 1 von 11