Seeon-Seebruck –Ein Bürgerentscheid kann grundsätzlich nicht im Rahmen der Kommunalwahl 2020 durchgeführt werden. Darauf hat jetzt erneut das Bayerische Innenministerium in einem Schreiben an die Gemeinde Seeon-Seebruck hingewiesen. Anlass ist ein Ratsbegehren, mit dem sich der Gemeinderat ein Meinungsbild verschaffen will, wie die Bürger zu einer Entlastungsspange als Ersatz für die marode Alzbrücke stehen (wir berichteten). Um möglichst viele Wähler an die Wahlurnen zu bekommen, sollte das Ratsbegehren am 15. März stattfinden. Weil sie aber die gegenseitige Beeinflussung von Kommunalwahl und Abstimmung durch ein politisch umstrittenes Sachthema befürchtet, hatte sich die Traunsteiner Grünen-Landtagsabgeordnete Gisela Sengl in einem offenen Brief an das Innenministerium gewandt mit der Bitte, von einer Ausnahmegenehmigung Abstand zu nehmen. „Die Gefahr, dass die Kommunalwahl zu einer Abstimmung über die sogenannte Entlastungsspange instrumentalisiert wird, ist mit der Antwort des Innenministers gebannt“, teilte MdL Sengl gestern den OVB-Heimatzeitungen gestern mit. ul