Haft fürs Dealen in Rosenheim

von Redaktion

Landgericht Traunstein verurteilt 43-Jährigen – Gefängnis und Entzug

Traunstein/Rosenheim – Ein Drogendealer (43) aus München, der immer wieder auch in Rosenheim seine Betäubungsmittel angeboten hatte, musste sich jetzt vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Zweite Strafkammer verurteilte den 43-Jährigen, der beim Verkauf an einen verdeckten Ermittler geraten war, zu einer Haftstrafe von über sechs Jahren.

Drogen für fast
30000 Euro verkauft

Der 43-Jährige aus München fungierte als Kurier für Kokain und unternahm mehrere Fahrten nach Rosenheim. Ein oder zwei Tage vor dem 25. März 2019 hatte der Angeklagte einem Abnehmer 500 Gramm Kokain zum Preis von 22500 Euro namens eines Unbekannten ausgeliefert und kurz vor seiner Festnahme an den gleichen Empfänger weitere 100 Gramm im Wert von 6000 Euro überbracht.

Sein Pech war: Der besagte Abnehmer verkaufte am 25. März 2019 über 223 Gramm der Droge an einen „verdeckten Ermittler“. Bei der anschließenden Durchsuchung einer Wohnung des 43-Jährigen in einer kleinen Gemeinde zwischen Rosenheim und München stießen die Ermittler auf rund 160 Gramm verschiedene Drogen, darunter Ecstasy.

In einer anderen Wohnung des Mannes in München fanden Drogenfahnder im Kühlschrank zeitgleich 572 Gramm Amphetamin und knapp drei Gramm Kokain.

Schusswaffe in der Wohnung gefunden

Doch die Ermittler fanden außerdem auch Waffen. Griffbereit und in unmittelbarer Nähe des Kühlgeräts entdeckten die Polizisten einen Baseballschläger aus Holz, dazu noch in einer Mülltüte im angrenzenden Wohnzimmer eine funktionsfähige Schusswaffe Browning 7,65 Millimeter mit Schalldämpfer samt passender Munition.

Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte gegen den 43-Jährigen am Montag wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen sowie wegen illegalen Besitzes von Drogen, einer Kurzwaffe und von Munition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Die Kammer ordnete weiter die Unterbringung des drogenabhängigen 43-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an. Vor der Unterbringung muss er allerdings 19 Monate im Gefängnis verbüßen.

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