Rosenheim – Gut eineinhalb Jahre nach der Tat musste sich ein inzwischen 34-jähriger Rosenheimer vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten: Er hatte – das sah das Gericht als erwiesen an – am Happinger See einen Biber mit einer so genannten Schlagfalle getötet. Ein Zeuge, ein heute 45-jähriger Raublinger, hatte damals den Rosenheimer am Ufer des Happinger Sees beobachtet und diesen auf frischer Tat ertappt. Der Zeuge hatte die Polizei alarmiert, die den Mann, der geflüchtet war, schließlich ermitteln konnte. Jetzt stand der 34-Jährige, der im Übrigen wie auch der Zeuge Jäger ist, wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz vor Gericht. Denn: Biber sind in Deutschland streng geschützt und dürfen weder gejagt, noch getötet werden, wie es dazu im Bundesnaturschutzgesetz heißt. Das Gericht sah es nach detaillierter Zeugenaussage letztendlich als erwiesen an, dass der Rosenheimer die Schlagfalle aufgebaut hatte und der Biber darin verendet ist. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz wurde der 34-Jährige schließlich zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt (Bericht folgt).ek/rg