„Eine hochkriminelle Tat“

von Redaktion

Samerberg-Prozess Haftstrafen für Angeklagte – Berufung verworfen

Traunstein/Samerberg – Die Anwälte der Angeklagten hatten Freispruch gefordert, der Staatsanwalt deutlich höhere Freiheitsstrafen als in erster Instanz. Bei der Berufung wurde verworfen: Im Prozess um den tödlichen Autounfall am 20. November 2016 wurde Daniel R. (25) zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft und Sebastian M. (25) zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Männer maßgebliche Verantwortung für den Tod von Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) tragen.

Emotionen
schlugen hoch

Am siebten und letzten Prozesstag schlugen die Emotionen hoch. Ralf Rüth ergriff das Wort. Seine Tochter Melanie (21) und deren gleichfalls getötete Freundin Ramona Daxlberger (15) seien die „perfektesten Menschen“ gewesen, sagte Rüth, dessen Stimme bei den nächsten Worten brach. So viel hätten die beiden noch vorgehabt, sie wollten die Welt zu einer besseren machen. „Man kann sich nicht vorstellen, was wir durchgemacht haben. Ihr Verlust ist eine Katastrophe.“

Melanies Schwester Chiara sagte unter Tränen: „Es kann sich niemand vorstellen, was wir seit drei Jahren erleben.“ Ramonas Mutter Manuela Daxlberger ließ keinen Zweifel: „Für uns Eltern war das ein Rennen.“ Ihre überlebende Tochter Magdalena äußerte sich bestürzt darüber, dass die beiden nichts gelernt hätten und schon kurze Zeit nach dem tödlichen Unfall auffällig geworden seien: Sebastian M. blieb beim Herumdriften in einem Kreisverkehr entgegen der Fahrtrichtung liegen, Daniel R. wurde von der Polizei sogar bei einem illegalen Autorennen erwischt – eine Woche vor Prozessbeginn.

Für die Angehörigen mag es ein gewisser Trost sein, dass das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Jürgen Zenkel den Angeklagten eine gehörige Mitverantwortung für den Tod der beiden jungen Frauen zurechnete. „Es handelt sich um eine hochkriminelle Tat“, sagte Richter Jürgen Zenkel, die hart an einem Tötungsdelikt vorbeigeschrammt sei.

Die beiden Angeklagten hätten, so sah es das Gericht als erwiesen an, dem Fahrer eines roten Golf die Möglichkeit genommen, einen riskanten Überholvorgang abzubrechen. Letztlich kollidierte der Golf frontal mit dem grünen Nissan Mikra der Samerbergerinnen. Melanie Rüth starb an Ort und Stelle, Ramona Daxlberger später im Krankenhaus. Ihre Schwester Magdalena wurde schwer verletzt, desgleichen der Unfallfahrer Simon H. aus Ulm und seine Beifahrerin. Simon H. ist in der ersten Instanz zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, seine Beteiligung war nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens. Vor allem, als Richter Zenkel aus Protokollen von Chats der Whatsapp-Gruppe im Bekanntenkreis der beiden Angeklagten las, sah man viele Menschen im Publikum den Kopf schütteln. Das Urteil der Gruppe über den Unfallfahrer stand schnell fest: Hurensohn, Trottel und Depp, so schimpften die Mitglieder der Gruppe „Bandidos“ über den Ulmer. Auch die drei von der Verteidigung geladenen Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten luden alle Schuld auf den Ulmer. Igor P. etwa: Es sei in den Unterhaltungen nach dem tödlichen Unfall am 20. November 2016 nur um das seltsame Verhalten des Golf-Fahrers gegangen. Weiter habe er nicht in seine Freunde dringen wollen, „aus vornehmer Zurückhaltung“. Deutlich wurde aus den Schilderungen der Zeugen und der Whatsapp-Gruppe auch, wie schnell die beiden Fahrer fürchteten, dass ihnen etwas „in die Schuhe geschoben werden“ könne.

Für Staatsanwalt sowie Anwälte sah die Sache anders aus. Die beiden BMW-Fahrer hätten durch ihr rücksichtsloses Verhalten maßgeblichen Anteil an dem Unfall. Als Simon H. in seinem Golf zum Überholen ansetzte, habe Sebastian M. beschleunigt, um die Lücke zu seinem Vordermann Daniel R. zu schließen. Als Simon H. daraufhin versucht habe, auch den vorderen BMW noch zu überholen, habe Daniel R. beschleunigt.

Nebenklägeranwalt Grau und sein Kollege sahen es als erwiesen an, dass die beiden BMW-Fahrer den Ulmer sehr wohl registriert hätten, dass sie als Ortskundige um die Gefährlichkeit der Rechtskurve gewusst und sie den Gegenverkehr in Hunderten von Metern bereits erkannt hätten. „Wenn Sie gebremst hätten, stünden wir heute nicht hier“, sagte Grau zu den Angeklagten. „Wir sind hier nah am Mordmerkmal der Heimtücke“, meinte er und plädierte auf bedingten Vorsatz.

Kritik an
fehlender Reue

„Von Reue keine Spur“ – so hatte Ralf Rüth die beiden Angeklagten kritisiert. Während Sebastian M. auf eine Äußerung verzichtete, drehte sich Daniel R. zu einem Schlusswort zur Nebenklägerbank um. „Ich hätte keine Möglichkeit gewusst, wie ich den Unfall hätte verhindern können“, sagte er. „Ich kann den Eltern ins Gesicht schauen.“ Staatsanwalt Jan Solomon hatte drei Jahre Haft für Sebastian M. gefordert, außerdem den Entzug des Führerscheins für zweieinhalb Jahre. Drei Jahre und – zusätzlich für die Teilnahme an einem illegalen Rennen – drei Monate Haft hatte er für Daniel R. gefordert, dazu vier Jahre Führerscheinentzug.

Für Zenkel standen am Ende zwei Tatsachen fest: dass erstens Sebastian M. mit Auffahren die Lücke zum Einscheren für Simon H. geschlossen habe und zweitens Daniel R. mit einer weiteren Beschleunigung das Überholen beider BMWs unmöglich gemacht habe. Seine Aussage, „die Schweine haben mich nicht reingelassen“, bezeichnete Zenkel als „stringent“. Ein Rennen aber sah er nicht, es sei denn bei Simon H. Dessen Fall aber war nicht Gegenstand der Berufung gewesen. Letztlich habe das Gericht seine Überzeugung in der Gesamtschau gewonnen und somit auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen, vorsätzliche Gefährdung des Verkehrs und fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen – eingeschlossen Simon H. und seine Beifahrerin – entschieden.

Manuela Daxlberger und ihr Mann umarmten einander hinterher und betonten: „Sie werden immer fehlen, wir hoffen aber, dass wir jetzt zur Ruhe kommen können.“ Anerkennend über den Spruch des Gerichts äußerte sich Ralf Rüth.

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