Rosenheim – Jetzt ist sie beschlossene Sache: die Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen sowie in medizinischen Einrichtungen und Krankenhäusern. Das entsprechende Gesetz soll am 1. März in Kraft treten. Als klare Befürworterin spricht sich zu diesem Thema die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig (CSU) aus, selbst Mutter zweier Frühchen.
Daniela Ludwig sagte dazu gestern nach der Abstimmung im Bundestag: „Mit großer Überzeugung habe ich heute für das Masernschutzgesetz gestimmt. Das war überfällig!“
Denn: Ihrer Ansicht nach sind Masern eben keine harmlose Kinderkrankheit, sondern sie können schwerwiegende Folgen für alle Betroffenen jeden Alters haben. „Als Mama zweier Frühchen, die ohnehin schon einen schwierigen Start ins Leben hatten, kann ich es nicht nachvollziehen, dass man Kindern ohne Impfungen gegen vermeidbare Erkrankungen noch zusätzlich das Leben schwer macht“, untermauert Ludwig. „Masern sind nicht therapierbar, aber man kann sie mit einem kleinen Pieks verhindern und sein Umfeld gleich mit schützen.“
Der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes in Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, begrüßt den Gesetzesvorstoß ebenfalls – zumal er es im Raum Rosenheim mit einer der am schlechtesten durchgeimpften Regionen Bayerns, wenn nicht deutschlandweit zu tun hat. Mit einer Impfquote von zuletzt 83,3 Prozent liegen Stadt und Landkreis Rosenheim weit unter den geforderten 95 Prozent, die für ein Ausbreiten einer Masern-Erkrankung notwendig wäre.
Kleiner Lichtblick: Noch bei der Erhebung in den Jahren 2016/17 bildeten Stadt und Landkreis Rosenheim noch bayernweit das Schlusslicht in Sachen Masern-Impfung. Aktuell belegt die Region Platz 73 von 75 – „wobei sich die Plätze hier nur um Zehntel-Prozentpunkte unterscheiden“, erklärt Dr. Hierl.
Schlusslicht derzeit: Garmisch-Partenkirchen. „Wobei der gesamte Voralpenraum sehr schlecht durchgeimpft ist“, weiß der Leitende Medizinaldirektor.
Bis dato haben Dr. Hierl und sein Team auf Beratung und Überzeugungsarbeit gesetzt, um der Impfmüdigkeit Herr zu werden und gegen Irrglauben aufzuklären. Mit der Impfpflicht dürfte sich das nun ändern. „Wobei man abwarten muss, wie sehr sich die Debatte verhärten wird“, gibt Dr. Hierl zu bedenken.
Impfpässe vorlegen –
sonst droht Bußgeld
Ab 1. März werden nun Kindertageseinrichtungen und Schulen bei der Aufnahme der Kinder die Impfpässe einfordern. Oder den ärztlichen Nachweis, dass die Masern-Erkrankung bereits durchgemacht wurde. „Erfolgt das nicht, kann das Kind nicht in die Kita aufgenommen werden“, so Hierl. Bei Schulpflicht müssten die Eltern mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. „Und zwar nicht nur einmalig, sondern bis derjenige der Pflicht nachgekommen ist.“ Rosi Gantner