Im Raserprozess droht Revision

von Redaktion

Haftstrafen nach Todesfahrt: Verteidiger will Verfahren prüfen lassen

Traunstein – Der Prozess um den Unfall mit zwei getöteten jungen Frauen bei Rosenheim geht womöglich in eine weitere Runde. Der Anwalt eines der beiden zu Gefängnisstrafen verurteilten Autofahrer, Harald Baron von Koskull, hat Revision eingelegt, wie seine Kanzlei am Donnerstag mitteilte. Dass Andreas Michel, Verteidiger des anderen Fahrers, ebenfalls Revision einlegen wird, darf angenommen werden.

Den offiziellen Eingang hatte das Gericht gestern bis Redaktionsschluss noch nicht bestätigt. Allerdings hatte Michel schon unmittelbar nach der Verkündigung des Urteils diesen Schritt angekündigt.

„Die sollen endlich
mal dazu stehen“

Nicht einmal eine Woche vor dem dritten Jahrestag des fatalen Unfalls trifft diese Nachricht die Familien der beiden getöteten jungen Frauen mit Wucht. Kerstin Rüth, Mutter der damals 21 Jahre alten Melanie, bezeichnet die Entscheidung des Anwalts als „nicht nachvollziehbar. Für uns ist das eine nicht enden wollende Katastrophe.“ Manuela Daxl- berger, deren Tochter Ramona nur 15 Jahre alt wurde, kommentierte nüchtern: „Kein Anwalt verliert eben gerne.“

Laut Urteil müssten
beide ins Gefängnis

Bis Klarheit herrscht, können viele Wochen ins Land gehen. Sobald das Urteil in schriftlicher Form vorliegt – und für die Abfassung hat Richter Jürgen Zenkel sieben Wochen Zeit – hat Baron von Koskull die Revision zu begründen. Einen Monat beträgt hierfür die Frist. Derweil geht die Akte ans Revisionsgericht, in diesem Fall das Bayerische Oberste Landesgericht.

Es hat, so von Koskull die Revision innerhalb der Frist begründet hat, zu prüfen, ob es an dem Urteil etwas zu beanstanden hat. In diesem Fall kann es den Fall ans Landgericht Traunstein zurückverweisen. Eine Korrektur des Urteils durch das Oberste Landesgericht ist möglich, gilt aber als höchst unwahrscheinlich.

„Wir werden abwarten, so viele Gedanken mache ich mir da im Moment nicht. Zwei Gerichte haben entschieden und die beiden für schuldig befunden. Die beiden sollen halt einfach mal dazu stehen, was sie getan haben“, sagte Manuela Daxl- berger den OVB-Heimatzeitungen.

„Wir hatten uns so gefreut“, sagte hingegen Kerstin Rüth, „nicht über die Strafen, sondern einfach darüber, dass es endlich zu Ende ist. Dass wir zur Ruhe kommen. Das jetzt ist nicht zum Aushalten.“

Das Landgericht Traunstein hatte den 25-jährigen Autofahrer am Dienstag bereits in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das waren fünf Monate mehr als in erster Instanz vor dem Amtsgericht Rosenheim. Für seinen 26 Jahre alten Freund blieb es bei dem Urteil des Amtsgerichts von zwei Jahren und drei Monaten. Beide müssten damit ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Einheimischen einen anderen Autofahrer aus Ulm im November 2016 während eines riskanten Überholmanövers nicht einscheren ließen, obwohl Gegenverkehr bereits in Sicht gekommen war. Der Wagen des Ulmers raste frontal in ein Auto mit drei jungen Frauen. Die 21-jährige Melanie und die 15-jährige Ramona starben; Ramonas ältere, damals 19-jährige Schwester Magdalena, überlebte schwer verletzt. Sie war in dem Prozess mit ihren Eltern ebenso Nebenklägerin wie der Vater und die Schwester ihrer getöteten Freundin. Sie hatte sich während des Prozesses über den Mangel an Einsicht bei den beiden Angeklagten irritiert gezeigt.

Den Ulmer Unfallfahrer hatte das Amtsgericht Rosenheim wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, er akzeptierte das Urteil. Auch er und seine Beifahrerin waren schwer verletzt worden. Sowohl die Daxlbergers als auch die Rüths hatten dem Ulmer für sein Verhalten Respekt gezollt. „Er hat unserer Meinung nach aufrichtig Reue gezeigt“, sagte Manuela Daxlberger. „Man hat gespürt, dass der nicht nur so tut.“ Der Ulmer habe sich außerdem bei den Eltern entschuldigt. Richter Jürgen Zenkel hatte wohlgemerkt von fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen gesprochen und damit neben den verletzten Frauen in den beiden zerstörten Autos auch den Unfallfahrer einbezogen.

Eltern vertrauen auf
Jürgen Zenkels Urteil

Der 25-jährige Klient von Harald Baron von Koskull hatte im Prozess dagegen eine Schuld von sich gewiesen. „Ich habe immer schon gesagt, ich wüsste keine Möglichkeit, wie ich den Unfall hätte verhindern können“, sagte er in seinem Schlusswort.

Melanies Vater Ralf Rüth sehnt sich nur mehr nach Ruhe: „Warum können die beiden das Urteil nicht akzeptieren? Wir vertrauen auf die Erfahrung von Herrn Zenkel und auf seinen Richterspruch.“ we/dpa

Artikel 6 von 11