Marquartstein – Ein kaltherziges Gericht, das ein Kind aus den Armen seiner hilflosen Mutter reißt und es seinem rücksichtslosen Vater ausliefert. So beschreibt „Bild“ die Angelegenheit. Und findet: „Ein unglaublicher Justizskandal!“
Ein klarer Fall, wie es scheint. Vielleicht zu klar? Der Vater zeichnet ein anderes Bild des Streits. „Das Gericht hat richtig entschieden“, sagt Kenny C., Pilot aus Hongkong, nun den OVB-Heimatzeitungen.
Das Kind habe drei Viertel seines Lebens bislang in Hongkong verbracht, sagt der Vater, und es habe beide Staatsbürgerschaften. Die Richter sahen darin, dass die Mutter das Kind entgegen den Vereinbarungen nicht mehr an den Wohnort des Vaters zurückbrachte, offenbar einen Fall „gemäß Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“. Fürchtete die Mutter um die Sicherheit ihres Kindes? Als sie das Kind in Oberbayern zurückhielt, lagen die heftigen Unruhen in Hongkong noch in ferner Zukunft.
„Meiner Meinung nach lag den Richtern das Interesse des Kindes am Herzen“, sagt Kenny C. Das Gericht habe festgestellt, dass das Kind, wenn es Zugang zu beiden Eltern haben solle, am besten wieder in Hongkong lebe.“ Er habe einen fordernden Job, fünf Tage die Woche. Tanja G. hingegen arbeite in Teilzeit und könne mit sehr günstigen Tickets sehr leicht nach Hongkong reisen.
„Bild“ lässt lediglich die Mutter, Tanja G., Stewardess, 45 Jahre alt, zu Wort kommen. Da bleiben keine Fragen offen. Der Vater, wie sie ihn skizziert: charmant, gut aussehend, verwegen, unstet. Man habe sich verliebt, „abwechselnd im Raum Rosenheim und in Hongkong“ gelebt, schließlich geheiratet.
Das Mädchen? Habe der Vater niemals haben wollen, behauptet die Mutter. In Wasserburg kam es schließlich zur Welt. Kenny C., der Pilot, sei nach Hongkong verschwunden.
Experte lobt das
Urteil als „sorgfältig“
Im März 2018 habe man sich getrennt, bestätigt Kenny C., nachdem er sich sechs Wochen lang erfolglos bemüht habe, seine Tochter zurückzuholen. Trotz der Trennung habe man sich anschließend darauf geeinigt, die Frist zu verlängern und das Kind schließlich im September nach Hongkong zurückkehren zu lassen.
Auch das klappte nicht. Nach einem Beratungstermin beim Jugendamt ging der Fall vor Gericht. In erster Instanz, so lässt „Bild“ die Mutter berichten, habe man das Kind ihr zugesprochen. Tatsächlich ruht der Fall dort, entschieden hat das Oberlandesgericht München. Die Gerichte äußern sich nicht, mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte und aufs Kindeswohl. Ein Jurist, der den Fall kennt, sagt immerhin: Die Kollegen in München hätten eine „sorgfältige und abgewogene Entscheidung“ gefällt und sich dafür viel Zeit genommen.
Kenny C. hat sich nicht an die Öffentlichkeit gewandt, es bedurfte einiger Mühe, Kontakt zu ihm aufzunehmen. „Ich möchte nicht, dass meine Tochter später googeln kann, was da alles geredet worden ist“, sagt er. Dass er sich nicht um seine Tochter gekümmert habe soll, sie nicht haben wollte – Kenny C. lacht traurig und sagt leise: „Es stimmt nicht.“ Er gibt keine Fotos heraus, die das Kind zeigen. Aus gutem Grund: Auch wenn die Fotos in „Bild“ verpixelt sind oder nur ein Teil des Profils des Mädchens zeigen, ist die Erkennbarkeit nicht ausgeschlossen.
Tanja G. ist mit dem Kind mittlerweile in Hongkong. Während die Mutter irgendwann wieder in Deutschland arbeiten wird, soll das Kind in Hongkong bleiben. Tanja G. hat mit „Bild“ und Sat1 gesprochen und damit ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit erreicht.
Bekannte in Marquartstein, die sie offenbar gegen Nachfragen abschotten, haben eine Spendenaktion gestartet. Die Mutter, so heißt es aus diesem Kreis, sei wegen der Streitigkeiten vor Gericht finanziell am Ende. Über Textnachrichten meldet sich Tanja G. ab und zu bei ihren Unterstützern und berichtet von den Unruhen in Honkong: „Die Straßenschlachten gehen weiter.“
Freunde haben außerdem eine Online-Petition angestrengt, die schon rund 50000 Menschen unterschrieben haben sollen. Adressat ist Außenminister Heiko Maas (SPD). Aus dem Auswärtigen Amt heißt es allerdings: „Wir respektieren familienrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte und können auf diese keinen Einfluss nehmen.“