Traunstein/Waldkraiburg – Das Damoklesschwert „Sicherungsverwahrung“ hängt über einem 13-fach, mehrmals einschlägig vorbestraften 38-jährigen Thüringer. Dieser hatte am 30. Dezember 2018 aus Eifersucht seine 43-jährige Freundin, die sich nur wenige Tage zuvor von ihm getrennt hatte, sowie deren 24 Jahre alte Untermieterin in einem Anwesen in Waldkraiburg mit einem Cuttermesser schwerst verletzt. In dem Traunsteiner Schwurgerichtsprozess unter Leitung von Vorsitzendem Richter Erich Fuchs werden am 28. November die Plädoyers erwartet. Das Urteil wird voraussichtlich am 29. November verkündet.
Die 43-Jährige hatte dem Angeklagten kurz vor der Tat wegen seiner Eifersucht den Laufpass gegeben. Hinzu kamen seine Alkoholprobleme und Gewaltausbrüche, wenn er getrunken hatte. Der 38-Jährige verbrachte einige Tage in Inzell und fuhr am Tattag mit der Bahn zurück zum Anwesen seiner Ex nach Waldkraiburg. Auf sein Klingeln hin öffnete die ahnungslose 43-Jährige.
Sofort attackierte sie laut Anklageschrift der alkoholisierte Angeklagte mit einem Teppichmesser, zog die Klinge mehrfach von oben nach unten durch. Durch tiefe Schnitte in Gesicht und Arme verlor die Frau rund eineinhalb Liter Blut. Auf ihr Schreien hin eilte die 24-jährige Untermieterin vom ersten Stock herunter und wollte Hilfe holen. Der 38-Jährige erwischte laut Anklage auch sie und verletzte sie ebenfalls ganz massiv mit dem Cuttermesser. Beide Frauen konnten sich letztlich durch Flucht retten. Sie wurden in Kliniken eingeliefert und benötigten intensivmedizinische Maßnahmen.
Der rechtsmedizinische Sachverständige Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg berichtete gestern, die Frau sei noch immer körperlich schwer beeinträchtigt. Die psychischen Folgen für sie seien „noch gar nicht abzuschätzen“. Gegen die Jüngere seien mindestens zwei, wahrscheinlich drei „mit Nachdruck geführte“ Schnitte erfolgt.
Der Gutachter gelangte zu einer „das Leben gefährdenden Behandlung“. Ohne ärztliche Hilfe hätte die Geschädigte ihre Hand verlieren können. Die 43-Jährige habe durch die wohl acht Schnitte „Hb-wirksame Blutverluste“ aus größeren Gefäßen erlitten.
Ein Schnitt durch den Arm sei bis auf den Knochen gedrungen und habe einen Knochenspan abgehoben. Dr. Priemer weiter: „Für so massive Verletzungen ist die Frau relativ glimpflich davongekommen. Mehrere Sehnen wurden durchtrennt. Ohne Operation hätte sie die Funktion ihrer Hände verloren.“ Zu den Narben im Gesicht meinte der Sachverständige: „Man wird kosmetische Korrekturen machen können. Aber das Gesicht bleibt gezeichnet. Außerdem sind immer Komplikationen möglich.“
Die Opferanwälte Inge Bazelt aus Altötting und Axel Reiter aus Mühldorf einigten sich gestern namens der Nebenklägerinnen mit dem Angeklagten und dessen Verteidiger, Jörg Zürner aus Mühldorf, auf Schmerzensgelder – allerdings in Kenntnis, dass der 38-Jährige derzeit mittellos ist. Wenn sich daran etwas ändert, könnte die 24-Jährige mit 18000 Euro, die 44-Jährige mit 25 000 Euro rechnen. Hinzu käme jeweils die Übernahme aller Kosten für künftige materielle und immaterielle Schäden.
Tätliche Angriffe mit Körperverletzungen unter Einfluss von viel Alkohol, Bedrohungen, Beleidigungen, auch rassistischer Art, und Verkehrsdelikte zogen sich durch die vergangenen 20 Jahre im Leben des Angeklagten. Mehrfach verbüßte er Freiheitsstrafen, war auch wegen seiner Alkoholsucht einige Mal in Therapie. Bei den Taten in Waldkraiburg stand er unter offener Bewährung – nach einem Vorfall 2015 in Inzell, bei dem der betrunkene 38-Jährige – neben weiteren Delikten – seine damalige Freundin gewürgt, verletzt und beleidigt hatte. kd