Lebensgefährlicher Unfug

von Redaktion

Fahrrad und Mülltonne auf die A8 gestellt – 28-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Traunstein – An der Autobahnrastanlage Hochfelln-Nord kamen betrunkene polnische Berufskraftfahrer auf eine blödsinnige Idee. „Um etwas Dummes zu machen“ stellten zwei von ihnen ein Fahrrad beziehungsweise eine große Mülltonne mitten in der Nacht auf die Fahrbahn der A8. Zwei Pkws kollidierten mit den Hindernissen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.

Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt verurteilte gestern einen 28-Jährigen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit und vier Monaten Fahrverbot. Er muss als Auflage an die Geschädigten insgesamt 2000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen.

Zweiter Angeklagter
bleibt Prozess fern

Eigentlich sollte ein weiterer Pole mit auf der Anklagebank sitzen. Der 32-Jährige hatte es jedoch vorgezogen, nicht zu erscheinen. Das Gericht trennte das Verfahren ab. Der 28-Jährige hatte am Abend des 15. August 2018 während einer Ruhepause mit Kollegen auf dem Parkplatz der Raststätte Hochfelln-Nord gegrillt. Die beiden Angeklagten konsumierten nicht nur Alkohol, sondern auch Drogen.

Gegen Mitternacht beschlossen sie, „etwas Dummes zu machen“. An der anderen Seite der A8 klauten sie an der Raststätte Hochfelln-Süd ein unversperrtes Mountainbike und traten abwechselnd in die Pedale. Als sie es leid waren, landete das Gefährt im Gebüsch. Einer zog es später wieder heraus und platzierte es auf der Fahrbahn Richtung Salzburg.

Ein Pkw mit Tempo 150 km/h auf dem Überholstreifen konnte gegen 2 Uhr die Kollision nicht mehr vermeiden. Die Trümmer des Rads lagen auf der Fahrbahn verstreut. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 10000 Euro. Zweimal querten die Angeklagten die kompletten Fahrstreifen der Bundesautobahn.

Gegen 2.20 Uhr rissen sie eine 240-Liter-Mülltonne am Lkw-Parkplatz Hochfelln-Nord aus der Verankerung und zogen sie Richtung A8. Sie hoben die Tonne über die Leitplanke. Auf der Spur Richtung München fuhr eine Österreicherin mit 120 Stundenkilometern in das Hindernis. Sie versuchte vergeblich, auszuweichen, konnte nach dem Zusammenprall aber glücklicherweise ihren Wagen auf dem Pannenstreifen anhalten. Der Schaden an ihrem Fahrzeug betrug etwa 3500 Euro. Hinzukamen das 250 Euro teure, restlos demolierte Mountainbike und die Mülltonne. Noch ehe die beiden Angeklagten entwischen konnten, wurden sie an der Raststätte von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein vorläufig festgenommen.

Das Schöffengericht befand den 28-Jährigen, der zur Tatzeit 2,3 Promille Alkohol im Blut hatte, schuldig des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Sachbeschädigung, jeweils in zwei Fällen. Wie Richter Thilo Schmidt gestern betonte, hätten die Zeugen geistesgegenwärtig reagiert. Die Angeklagten hätten die Gegenstände auf die A8 gestellt, „um zu sehen, was passiert“. So etwas sei aber „nicht faszinierend, sondern einfach nur gefährlich“. Nur mit großem Glück sei nicht mehr passiert.

Schmidt wörtlich an den Angeklagten: „Seien Sie froh. Sonst säßen Sie nicht hier, sondern vor dem Landgericht.“ Strafschärfend wirkten die Gefährlichkeit und die Sinnlosigkeit der Aktion sowie der hohe Schaden. Als strafmildernd für den nicht vorbestraften 28-Jährigen führte der Vorsitzende die von Reue und Einsicht getragenen Entschuldigungen an. Das Geständnis habe die Beweisaufnahme erleichtert. Zudem habe sich der Pole freiwillig dem Prozess gestellt.

Erheblich
alkoholisiert

Nicht zugunsten berücksichtigt habe das Gericht die Alkoholisierung des 28-Jährigen: „Wenn Sie sich als Kraftfahrer in eine Raststätte setzen, um sich zuzulöten – dann können Sie kein Entgegenkommen erwarten. Hätten Sie ein Fahrzeug bewegt, wäre der Führerschein in Deutschland weggewesen“, konstatierte Thilo Schmidt.

Staatsanwältin Barbara Sedlmeyr hatte ein Jahr acht Monate, Verteidiger Julian Praun aus Traunreut ein Jahr drei Monate Freiheitsstrafe, jeweils mit Bewährung, gefordert.

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