Asylbewerber legt dreimal Feuer

von Redaktion

Ein Brand in Flüchtlingsheim und zwei in Haftzellen – 23-Jähriger muss ins Gefängnis

Traunstein/Inzell – Ein 23-jähriger anerkannter Asylbewerber aus Afghanistan legte im Juli 2019 binnen vier Tagen drei Brände – in seinem Zimmer in einem Flüchtlingsheim in Inzell, in einem Haftraum in der Polizeiinspektion Traunstein und in einer Zelle während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Traunstein. Sein Motiv: Er wollte auf seine Probleme aufmerksam machen. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte jetzt wegen verschiedener Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Beim Brand in der Unterkunft in Inzell am 15. Juli 2019 gegen Mittag – zu der Zeit befanden sich 43 Personen in dem Gebäude – gerieten der Teppichboden und ein Türrahmen in Brand. Putz an Decke und Wänden bröckelte ab.

Erster Stock war
unbewohnbar

Der gesamte erste Stock wurde durch Ruß in Mitleidenschaft gezogen und war einige Zeit unbewohnbar. Ein Zeuge erlitt bei einem Löschversuch eine Augenreizung und musste rettungsdienstlich behandelt werden. Der Gesamtschaden einschließlich eines von dem 23-Jährigen zertrümmerten Fensters summierte sich auf 10000 Euro.

Am Folgetag versuchte er erneut, Feuer zu legen – dieses Mal nach der vorläufigen Festnahme im Polizeihaftraum. Die Folge waren ein 30 mal 30 Zentimeter großes Loch in der Matratze und angesengte Decken. Der Rauchmelder sprang damals an. Ein Beamter konnte den Brand löschen. Auch beim dritten Mal verwendete der voll geständige Angeklagte ein Feuerzeug. Im Traunsteiner Gefängnis entzündete er ein Stockbett, eine Matratze und ein Kissen. Außerdem schleuderte er Stühle gegen das Waschbecken.

Als Vollzugsbeamte den Krach hörten, eilten sie herbei, löschten den Brand und forderten den Mann auf, sofort aus der Zelle herauszukommen. Der 23-Jährige leistete erheblichen Widerstand. In einer anderen Zelle schlug er durch die Gitterstäbe in Richtung eines Beamten und streifte dessen Schulter schmerzhaft. Der Sachschaden betrug 1500 Euro.

Sachschaden
unter 1500 Euro

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Rupert Müller aus Freilassing, bescheinigte dem jungen Afghanen bei allen Taten erhaltene Einsichtsfähigkeit und – trotz einer Persönlichkeitsstörung – keine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

Staatsanwältin Mona Peiß plädierte in Sinn der Anklageschrift auf eine fünfjährige Freiheitsstrafe, während Verteidigerin Kerstin Zinke aus Traunreut um eine milde, nicht näher bezifferte Strafe bat.

Im Urteil stellte Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel mit Blick auf den 23-Jährigen fest: „Das, was Sie getan haben, sind Straftaten von deutlichem Gewicht.“ Zahlreiche Menschen in der Unterkunft seien gefährdet worden. Im zweiten Fall gehe das Gericht von einem „minderschweren Fall“ aus,sei doch kaum Brennbares in der Zelle gewesen. In der JVA Traunstein sei nichts Großes passiert – weil der Afghane zusätzlich die Zelle demoliert habe. Die Geräusche seien bemerkt worden. Wäre das nicht geschehen, hätte der 23-jährige Angeklagte „das Gefängnis abfackeln können“.

Die Kammer habe den engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang der Taten berücksichtigt, fuhr Dr. Zenkel fort. Zum Motiv führte er aus: „Der Angeklagte wollte Aufmerksamkeit erwecken und – obwohl anerkannter Flüchtling – die Ausreiseprämie ergattern, um in seine Heimat zurückkehren zu können. Jetzt muss er einen Großteil der Strafe absitzen, ehe man ihn abschiebt.“

Der Vorsitzende Richter riet von weiteren Straftaten ab: „Wenn Sie wieder was anstellen, wieder zündeln, einen Beamten schlagen, wird sich die Verweilzeit in Deutschland verlängern. Sie entfernen sich immer weiter von dem Ziel, nach Afghanistan zurück zu gelangen. Der schnellste Weg nach Hause zu kommen, ist ein straffreies Leben.“

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