Rosenheim/Bad Aibling – Ein Jahr hat sich das Verfahren gegen Kristin S. (47) aus Bad Aibling hingezogen – jetzt ist das Urteil gegen die ehemalige Dritte Bürgermeisterin und Schatzmeisterin des SPD-Ortsvereins Bad Aibling gefallen: Wegen Untreue und Unterschlagung verurteilte das Rosenheimer Schöffengericht die Frau, die sich einst auch um das Amt des Bürgermeisters in Feldkirchen-Westerham beworben hatte, zu einer Haftstrafe von 22 Monaten. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss sie eine Geldstrafe bezahlen.
Griff in die
Parteikasse der SPD
Zwei Vergehen waren der 47-Jährigen seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden. In der Zeit von 2013 bis 2016 soll sich die Frau aus der Parteikasse bedient und über 4000 Euro abgezweigt haben. Diese Summe wurde zwischenzeitlich zurückgezahlt (wir berichteten).
Schwerer wog für die Anklagevertretung der Griff in die Kasse eines Bad Aiblinger Gesundheitsbetriebes, in dem sich die Buchhalterin bis zur Betriebsleiterin hochgearbeitet hatte. Für die Ermittler, die die Veruntreuung nachweisen sollten, eine Sisyphos-Arbeit. Grund: Die Geldbeträge, die die Frau zur Seite geschafft haben soll, kamen aus den verschiedensten Quellen der Abrechnungssysteme. So handelte es sich beim verschwundenen Geld beispielsweise um von Patienten bar bezahlte Klinikkosten, Telefongebühren und Trinkgelder. Aber auch Kosten für ambulante Behandlungen seien von der 47-Jährigen veruntreut worden.
Um die widerrechtlichen Geldflüsse detailliert nachweisen zu können, hätten zahlreiche Patienten vernommen werden müssen. Was sich schon deshalb als schwierig herausstellte, weil einige der Männer und Frauen zwischenzeilich verstorben sind.
So ließ die Staatsanwaltschaft einige Anklagepunkte fallen, da die Schuld der 47-Jährigen nur schwer nachweisbar gewesen wäre. Dennoch blieben am Ende 57 Fälle der Untreue beziehungsweise der veruntreuenden Unterschlagung übrig, über die das Gericht zu entscheiden hatte.
In den verbliebenen Fällen der Anklage zeigte sich die 47-Jährige geständig. Insgesamt beliefen sich die Untreuevorwürfe auf ein Gesamtvolumen von 20241 Euro, die Kristin S. zurückzahlen muss.
Die Staatsanwältin beklagte in ihrem Plädoyer die „hohe kriminelle Energie“, mit der die Angeklagte ihre Unterschlagungen „gewerbsmäßig“ betrieben habe. Sie beantragte – gemäß einer vorher getroffenen Verständigung – eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Allerdings müsse der Frau eine Geldstrafe von 3000 Euro auferlegt werden.
Rechtsanwalt Andreas Leicher, Verteidiger der Frau, stimmte der Staatsanwältin in weiten Bereichen zu, betonte aber nochmals, welch aufwendige Beweisaufnahme seine Mandantin dem Gericht mit ihrem Geständnis erspart habe. Darüber hinaus sei völlig klar geworden, wie sehr sie ihr Verhalten und den dadurch entstandenen Vertrauensverlust bedauere. Er beantragte die Untergrenze der Verständigung, eine Strafe von 18 Monaten. Dazu sollte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen – den Tagessatz legte das Gericht auf 30 Euro fest – „ausreichend“ sein.
Verfahren zieht
sich ein Jahr hin
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann verhängte letzlich eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 3000 Euro und zog damit einen Schlussstrich unter das ein Jahr dauernde Gerichtsverfahren.
Nicht nur gerichtlich, auch politisch und gesellschaftlich hatten die Verfehlungen der Kommunalpolitikerin erhebliche Folgen. So legte die ehemalige Dritte Bürgermeisterin nicht nur ihr Amt als SPD-Schatzmeisterin und ihr Stadtratsmandat nieder, sondern zog Ende 2016 auch ihre Kandidatur um das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zurück.