Rosenheim – Wegen Vergewaltigung einer jungen Frau musste sich jetzt ein 27-jähriger Mann vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler verurteilte den Kosovaren letztlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die für einen Zeitraum von vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird.
An einem Abend im März 2019 suchte der 27-jährige Gelegenheitsarbeiter eine junge Rumänin, die er zunächst in einem Wettbüro kennengelernt hatte, in deren Wohnung in Rosenheim auf. Die junge Frau wollte ihn nach eigenen Angaben erst nicht in die Wohnung lassen, öffnete dann aber doch die Türe, nachdem der Mann gehörigen Lärm im Treppenhaus gemacht hatte.
Küsse noch
abgewehrt
In der Wohnung erklärte der verheiratete Mann der Frau dann, sich in sie verliebt zu haben. Die Frau wies den 27-Jährigen zurück – was er aber nicht akzeptierte. Konnte sie sich zunächst noch gegen seine Versuche, sie zu küssen, wehren, schaffte es der Mann letztlich, die Frau zu entkleiden und zu vergewaltigen. Sie erstattete schließlich Anzeige bei der Polizei, woraufhin sich der Beschuldigte bei der Vernehmung durch die Beamten auf einvernehmlichen Sex berief.
Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler gestand er schließlich den Vorwurf der Vergewaltigung ein. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, erklärte für seinen Mandanten, dass dieser den Vorfall inzwischen sehr bedauere und er als – zumindest vorläufiges – Schmerzensgeld 2000 Euro an das Tatopfer überreichen wolle.
Wegen des umfassenden Geständnisses war der jungen Frau eine Schilderung der Vorkommnisse vor Gericht erspart geblieben. Das Geständnis, die Einsicht und das Bedauern des Täters nahm sie als Entschuldigung an. Das Schmerzensgeld wies sie zurück, es sei ihr lediglich darum gegangen, ein Geständnis des Täters zu erwirken. Wie weit der Angeklagte in dieser Nacht alkoholisiert gewesen war, konnte sie nicht genau einschätzen. Er machte auf sie jedenfalls einen „komischen Eindruck“.
Der Angeklagte selbst schilderte, dass er bereits 2015 nach Deutschland gekommen sei, dann aber wieder ausgewiesen wurde. 2017 erfolgte die Rückkehr. Die Aufenthaltserlaubnis bekam er schließlich aufgrund seiner Eheschließung.
„Rein taktischer Versuch“
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte sich gegen den erkennbaren Willen des Opfers an ihm vergangen habe. Auch habe er noch bei den Ermittlungen versucht, die Frau in ein schlechtes Licht zu rücken. Das Geständnis wertete er als „einen rein taktischen Versuch“. Auch seien die angebotenen 2000 Euro ein billiger Versuch, „sich quasi die Freiheit zu erkaufen“. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Rechtsanwalt Dr. Frank führte für seinen Mandanten an, dass auch dieses späte Geständnis einen recht hohen Wert darstelle. Es wurde dabei nicht nur der jungen Frau die Befragung durch das Gericht erspart, sondern es seien dabei auch weitere zeit- und kostenraubende Ermittlungen unnötig geworden.
Zudem führte er die Bereitschaft seines Mandanten zur Wiedergutmachung an und die Tatsache, dass dieser bislang völlig unbescholten gelebt habe. Er beantragte eine Strafe von 20 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Eine Wiederholungsgefahr sei nicht zu sehen.
Das Rosenheimer Schöffengericht verurteilte den 27-Jährigen letztlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter machte aber auch deutlich, dass der Angeklagte nur „haarscharf an einer unbedingten Gefängnisstrafe“ vorbeigeschrammt sei.
„Haarscharf“
an Haft vorbei
Lediglich die Entschuldigung, der Wiedergutmachungsversuch und die Tatsache, dass es noch keinerlei Vorverurteilung gab, habe das Gericht dazu bewogen, hier „Gnade vor Recht ergehen zu lassen“. „Bei der geringsten Verfehlung in den kommenden vier Jahren sperre ich Sie auf der Stelle ein. Ist Ihnen das klar?“, gab Richter Fiedler dem Angeklagten mit auf den Weg.