Traunstein – Wer lenkte ein Motorrad Ducati Streetfighter S, das sich in Traunstein am Himmelfahrtstag 2018 stadtauswärts Richtung Aiging eine irre Verfolgungsjagd mit einem Polizeiauto lieferte? Diese Frage will das Amtsgericht Traunstein mit Richter Christopher Stehberger klären. Der Angeklagte hatte jetzt keine Angaben gemacht, der Verteidiger erklärt, sein Mandant habe das Krad nicht gesteuert. Der Prozess wird morgen, Freitag, fortgesetzt.
Staatsanwalt Björn Pfeifer wirft dem 47-jährigen Angeklagten, dem Halter der Ducati, vor, am 15. August 2018 in Traunstein mit weit überhöhtem Tempo von der Bundesstraße B 304 über die Kreisstraße TS 1 nach Kammer und weiter über Kaltenbach nach Aiging gerast zu sein. Das Fahrzeug fiel einer Polizeistreife auf, die die Verfolgung mit Blaulicht und Martinshorn aufnahm.
Auf der schmalen Straße bremste der Kradlenker nach der Traunbrücke in einer Rechtskurve plötzlich bis zum Stillstand ab. Um nicht mit der auf der rechten Fahrbahn stehenden Person mit schwarzem Helm und einem roten Emblem darauf in schwarzer Motorradjacke und Jeans zu kollidieren, wich der Fahrer des Polizeiwagens nach links aus. Dabei geriet das Auto mit dem linken Reifen über einen Bordstein. Die Lenkung war beschädigt. Das Fahrzeug konnte dem nach wenigen Sekunden davonfahrenden Biker nicht mehr folgen. Die Anklageschrift umfasst vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Unfallflucht.
Rund ein Dutzend Zeugen hörte Richter Christopher Stehberger am ersten Verhandlungstag an, darunter die Polizeistreife. Der 35-jährige Fahrer schilderte, man habe das Motorrad gegen 13.30 Uhr auf der Wasserburger Straße Richtung Bundesstraße B 304 entdeckt: „Wir mussten bis auf 150 bis 180 Stundenkilometer beschleunigen, um den Sichtkontakt nicht zu verlieren.“ Das Krad sei mit 100 Stundenkilometern durch Rettenbach gerast, Richtung Kammer mit Tempo 150 – trotz Gegenverkehrs. Das Fahrzeug sei in die Neuhauser Straße eingebogen und durch 30er-Zonen mit 100 Stundenkilometern weiter Richtung Aiging geflüchtet. Der Zeuge sprach von „einer wahnsinnigen Stress-Situation“: „Wenn Personen auf der Straße gewesen wären, wären sie tot gewesen.“
Augenkontakt
mit den Beamten
Der 35-Jährige betonte, der Biker habe sich zwischendurch mindestens zweimal umgedreht, ihn und seinen Kollegen nach dem Unfall mit einem Sachschaden von knapp 4000 Euro auch etwa drei Sekunden lang direkt angeschaut. Bei der Gelegenheit habe man auch das Bike-Kennzeichen erkannt. Ob ein Mann oder eine Frau das Krad gefahren habe, vermochte der Polizist nicht sicher zu sagen.
Eine Nachbarin des Angeklagten berichtete der Polizei gegenüber aber, der 47-Jährige nutze das Krad ausschließlich selbst, liebe es über alles und lasse niemand anders damit fahren.
Ein Polizeisachbearbeiter im Zeugenstand informierte, der Angeklagte habe am 15. August 2018 nicht gearbeitet. Der Zeuge mutmaßte, das dessen Handy nach dem Vorfall neu gekauft worden sei . Zwei andere Männer hätten ausgesagt, sie würden die betreffende Garage auch hin und wieder mit benutzen.
Bei der Vernehmung einiger Zeugen spielte ein angebliches Alibi für die Zeitspanne der Verfolgungsfahrt eine Rolle. Der Arbeitgeber erinnerte sich, der 47-Jährige sei an dem Tag gegen 15 Uhr bei ihm in Traunstein gewesen. Ein Bikerfreund informierte, der Angeklagte habe ihm bei „einem kurzen Update“ gesagt, seine Ducati sei ihm von der Polizei abgenommen worden mit der Begründung, „mit dem Motorradl sei abgehauen worden“.
Der Vorsitzende Richter legte dem Angeklagten mit seinem Verteidiger, Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein, mehrmals ans Herz, über ein Geständnis nachzudenken. Der Verteidiger lehnte das aber für den Angeklagten ab: „Mein Mandant hat ein Alibi.“ Monika Kretzmer-Diepold