Ökologie in der Schulkantine

von Redaktion

Kreisausschuss diskutiert über Antrag der ÖDP

Rosenheim – Die Umsetzung des Volksbegehrens für Artenvielfalt war jetzt Thema im Rosenheimer Kreisausschuss. Die Kreistagsmitglieder der ÖDP hatten dazu einen Antrag eingereicht. Vor allem ihre Forderung, bei Neuverpachtungen von landkreiseigenen Grundstücken die Grundsätze des ökologischen Landbaus festzuschreiben, sorgte für Redebedarf. Josef Paul und Sebastian Friesinger, beide CSU, brachen eine Lanze für die konventionelle Landwirtschaft. „Auch sie ist in Sachen Umweltschutz gut aufgestellt“, sagte Friesinger.

Josef Fortner (ÖDP) erläuterte den Antrag: „20 bis 30 Prozent Ökolandbau sollten angestrebt werden.“ Im Lauf der Debatte ergänzte er, dass es im Kreis besser gemacht werden solle, als es die Rechtslage fordere. Diese Sichtweise konnte der Sprecher der Bürgermeister, August Voit, nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht handelt der Landkreis vorbildlich: „Wir sind einer der Landkreise, die am meisten geleistet haben. Das Wort ,Artenvielfalt‘ war noch gar nicht populär, da war der Landkreis schon tätig.“

Für die im Eigentum des Landkreises befindlichen Flächen seien bereits 2018 in die Pachtverträge die Verpflichtung aufgenommen worden, auf den Einsatz von Herbiziden und Neonicotinoiden sowie Glyphosat zu verzichten. Auch gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut dürfe nicht verwendet werden. Zudem sei bei jedem Abschluss eines Pachtvertrages die Untere Naturschutzbehörde eingebunden.

In dem, zugunsten der „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“, geänderten Bayerischen Naturschutzgesetz ist eingeplant, dass staatliche Flächen ab 2020 gemäß den Vorgaben des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. Obwohl dies vorerst nicht für kommunale Flächen gilt, beschloss der Kreisausschuss mehrheitlich, sie in Neuverträgen berücksichtigen zu wollen.

In ihrem Antrag forderten die ÖDP-Kreistagsmitglieder darüber hinaus, dass in den landkreiseigenen Einrichtungen wie Schulmensen Speisen und Getränke aus regionaler Bioproduktion verwendet werden müssen. Im Volksbegehren zur Artenvielfalt sind Anteile von 20 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030 vorgesehen.

„Der Landkreis achtete darauf bereits in der Vergangenheit“, erklärte der stellvertretende Landrat Josef Huber. So sind in den Verträgen zu Pausenverkaufsstellen und Schulmensen die Verwendung von gentechnikfreien, saisonalen Waren sowie Fleisch und Geflügel aus nachhaltiger Erzeugung und nach Möglichkeit von regionalen Betrieben vorgeschrieben.

Zukünftig werden alle Ausschreibungen von Verpflegungsleistungen der jeweils aktuellen Rechtslage, was Umwelt-, Natur- und Klimaschutz anbelangt, angepasst. Huber wies zudem auf den Aspekt hin, „dass Essen bezahlbar bleibt und die Preise akzeptiert werden.“

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