Traunstein – „Sie sind gefahren. Ich bin völlig überzeugt.“ Dieses Fazit zog Amtsrichter Christopher Stehberger im Urteil gegen einen 47-jährigen Kradfahrer, der auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit bis zu 180 Sachen über enge Straßen von Traunstein nach Norden Richtung Aiging gerast war (wir berichteten). Das Amtsgericht verhängte wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro und noch neun Monate Fahrerlaubnissperre.
Das Urteil wird allerdings nicht rechtskräftig werden. Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein hat bereits Berufung zum Landgericht angekündigt. Gegen den ursprünglichen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen hatte der 47-Jährige Einspruch eingelegt. In dem zweitägigen Prozess schwieg er und ließ seinen Anwalt erklären, er sei am 15. August 2018 nicht mit der Ducati Streetfighter S unterwegs gewesen. Nur einen einzigen Satz gab der 47-Jährige von sich. Im „letzten Wort“ meinte er: „Wenn ich wissen würde, wer gefahren ist, würde ich es sagen.“
Das viel zu schnelle Bike war einer Polizeistreife am Himmelfahrtstag gegen 13.30 Uhr im Stadtbereich von Traunstein auf der B304 aufgefallen. Die Beamten verfolgten die Maschine mit Blaulicht und Martinshorn. Die halsbrecherische Fahrt des Krads ging weiter über die Kreisstraße TS 1 nach Kammer und über Kaltenbach Richtung Aiging – mit bis zu 180 Stundenkilometern außerorts und Tempo 100 durch 30er-Zonen. Kurz vor Aiging stoppte das Bike unerwartet. Um nicht mit dem Krad und einer Person mit schwarzem Helm zu kollidieren, wich der Polizeiwagen aus, geriet auf einen Bordstein, war nur mehr schlecht zu lenken und musste die Verfolgungsfahrt aufgeben. Der Biker flüchtete.
Mithilfe von mehr als einem Dutzend Zeugen versuchte das Gericht das Geschehen aufzuklären. Ein Polizeizeuge sprach von „einer wahnsinnigen Stress-Situation“: „Wenn Personen auf der Straße gewesen wären, wären sie tot gewesen. Hätten entkommende Pkws nicht reagiert und teils gestoppt, hätte es gescheppert.“ Andere Beamte fanden an der Halteradresse eine offene Garage mit Ducati-Plakaten und einer kleinen Hebebühne vor. Im Wohnhaus meldete sich niemand.
Richter Christopher Stehberger hörte über ein Dutzend Zeugen, darunter mehrere zum Thema „Alibi des 47-Jährigen zur Tatzeit“, an. Eine frühere Freundin bezeichnete ihn als „sehr guten Fahrer“, ebenso ein Polizist, der privat eine Maschine hat und den Angeklagten von einer Supermoto-Übungsstrecke in Tschechien her einschätzen konnte.
Vor den Plädoyers erteilte das Gericht den rechtlichen Hinweis, ein relativ neuer Straftatbestand, ein „verbotenes Kfz-Rennen“, komme zusätzlich in Betracht. Staatsanwalt Björn Pfeifer führte Indizien auf, die für die Täterschaft des Angeklagten sprechen. Das Krad sei auf ihn zugelassen. Der von der Polizei beschriebene Helm sei in seiner Garage gefunden worden. Der 47-Jährige sei ein versierter Fahrer: „Nicht jeder, der ein Motorrad fahren darf, kann diese Fluchtfahrt fahren.“ Zwei überprüfte Alternativ-Fahrer seien nicht im Landkreis gewesen. Pfeifer sah „kein Alibi“. Strafschärfend wirkten unter anderem die Fahrt mitten an einem Feiertag, die riskanten Fahrmanöver, das hohe Gefährdungspotenzial – „mit glücklicherweise gutem Ausgang“. Niemand sei verletzt worden. Angemessen seien eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Euro und eine Fahrerlaubnissperre von noch einem Jahr und neun Monaten.
Konträr wertete Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer das Beweisergebnis. Der Lenker der Ducati sei nie identifiziert worden – „obwohl man sich am Schluss etwa drei Meter gegenüberstand“. Eine schwarze Lederjacke und andere von der Polizei beschriebene Dinge seien bei seinem Mandanten nicht gefunden worden. Das Alibi zu erschüttern, ende „im Chaos“, so der Verteidiger. Der 47-Jährige habe keine Zeit gehabt, mit dem Motorrad durch die Gegend zu fahren, könne auch „nicht gleichzeitig an zwei Orten“ gewesen sein. Der 47-Jährige sei freizusprechen.
Christopher Stehberger merkte an: „Wenn ein Alibi nicht erwiesen ist, sind alle Indizien in der Gesamtschau zu sehen. Die Gesamtschau ergibt klar, dass der Angeklagte der Fahrer war.“