Mammutprozess um Millionenbetrug

von Redaktion

Fünfter Verhandlungstag gegen Rosenheimer Unternehmer (52) – Termine bis mindestens März

Traunstein/Rosenheim – Im Verfahren gegen einen 52-jährigen Unternehmer mit Firmensitz in Rosenheim und Wohnung in Bad Reichenhall wegen 177-facher Schädigung von Sozialkassen durch nicht abgeführte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von über 1,447 Millionen Euro (wir berichteten) zeichnet sich kein Ende ab. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs hat seit Mitte Oktober Dutzende Zeugen angehört.

Der Chef einer Baufirma hat bislang alle Schwarzarbeitvorwürfe der Staatsanwälte Linda Arnotfalvy und Alexander Foff über seine Verteidiger als unwahr zurückgewiesen. Der 52-Jährige beruft sich im Übrigen auf sein Schweigerecht. Der Unternehmer soll Löhne für Mehrstunden seiner Mitarbeiter aus einer schwarzen Kasse beglichen und die Ausgaben mittels Scheinrechnungen von Subunternehmern in seiner Buchhaltung verschleiert haben. Beschäftigte sollen zwischen 2010 und 2016 teils sozialversicherungspflichtig und weitere Stunden gegen Schwarzlohn gearbeitet haben. Die Scheinrechnungen mit einem Volumen von knapp 2,3 Millionen Euro soll der 52-Jährige bei insgesamt 20 Subunternehmern, überwiegend aus Berlin, aber auch aus Ottobrunn und Rosenheim, geordert haben. Den Sozialkassen entgingen auf diese Weise gemäß Anklage Sozialbeiträge in Höhe von auf den Cent genau 1447455,85 Euro.

Eine Reihe früherer echter Arbeitnehmer des Angeklagten wurde in den letzten Monaten wegen Leistungsbetrugs am Arbeitsamt verurteilt. Der Grund: Sie hatten Arbeitslosengeld bezogen und hätten deshalb nur eine bestimmte Stundenzahl nebenbei arbeiten dürfen. Tatsächlich waren sie auf Baustellen des 52-Jährigen deutlich länger tätig, wie aus den von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Rosenheim in der Firma des Angeklagten gefundenen Stundenaufzeichnungen hervorgeht. Einige Zeugen behaupteten in dem jetzigen Prozess, sie hätten das freiwillig getan und dafür einen sehr geringen oder gar keinen Lohn bekommen. Schwarzlohn wollte niemand erhalten haben.

Nicht wenige der Zeugen waren in ihren eigenen Strafverfahren wegen Betrugs am Arbeitsamt geständig und erstatteten Tausende von Euro an das Amt zurück. Auf Fragen der Zweiten Strafkammer behaupteten sie, ihre Anwälte hätten dazu geraten oder sie wüssten den Grund ihrer Verurteilung nicht. Sie wollten teils freiwillig mehr und unter Lohnverzicht auf Baustellen des 52-Jährigen gewerkt haben. Solche Behauptungen brachten bereits drei früheren Arbeitnehmern eine Menge Ärger ein.

Geständnis
in Stuttgart

Nach Worten des Vorsitzenden Richters gibt es ein neues Stuttgarter Urteil gegen eine Firma, die Scheinrechnungen auf Bestellung lieferte und auch in dem jetzigen Verfahren gegen den 52-Jährigen eine Rolle spielt. Der in Stuttgart angeklagte Mann habe ein Geständnis abgelegt, verschiedenen Firmen Scheinrechnungen im Wert von 2,108 Millionen Euro ausgestellt zu haben – für die die Unternehmen keine Leistung erbracht hätten, berichtete Erich Fuchs.

Nach Beweisanträgen der Verteidiger, Dr. Markus Frank und Raphael Botor aus Rosenheim hatte die Zweite Strafkammer Nachermittlungen veranlasst. Ein Zollfahnder informierte gestern über erste Ergebnisse. Der Zollbeamte hatte bei Prozessauftakt die kriminelle Masche mit Scheinrechnungen erläutert. Damit könnten Firmen aus ihrer Buchhaltung Geld herausziehen und Schwarzarbeit bar bezahlen.

Eine Scheinrechnungsfirma erwecke den Anschein eines aktiven Subunternehmens, habe jedoch nur wenige oder gar keine Mitarbeiter. Die Rechnungsstellung erfolge oft erst, wenn die Firma gar nicht mehr existiere. Die Scheinrechnungsbranche kassiere zwischen fünf und acht Prozent Provision vom Rechnungsbetrag. Dass sich diese kriminelle Praxis rentiert, dafür nannte der Zollzeuge ein Beispiel aus Berlin: Vor einigen Monaten entdeckten Ermittler bei Durchsuchungen Blanko-Scheinrechnungen mit einem Gesamtwert von 560 Millionen Euro.

Der Prozess geht am 3. Januar um 9 Uhr weiter und wird sich mindestens bis in den März hinein erstrecken.

Monika Kretzmer-Diepold

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