Rosenheim – Für die einen gehört es zu Silvester dazu wie Raclette, „Dinner for one“ und das Gläschen Sekt um Mitternacht, für andere ist es einfach nur Lärmbelästigung und Umweltbelastung: die Böllerei rund um die Silvesternacht. Damit aber auch für die Fans der Kracherei das Feuerwerk nicht zum Fiasko oder sogar lebensgefährlich wird, hat die Polizei auch heuer wieder wichtige Tipps herausgegeben.
Sechsjährige muss
in Spezialklinik
Von großen Unglücksfällen ist der Landkreis Rosenheim in den vergangenen Jahren laut Carolin Hohensinn, Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim, zwar verschont geblieben. Doch der Blick über den Landkreis hinaus zeigt, dass Feuerwerkskörper immensen Schaden anrichten können. So kam es in der vergangenen Silvesternacht in Peißenberg im Landkreis Weilheim-Schongau zu einem Küchenbrand durch „einen verirrten Böller“, wie sich Hohensinn erinnert. Im Jahr zuvor hatte sich laut der Polizeisprecherin ein sechsjähriges Mädchen in Fischbachau durch Feuerwerkskörper so schwer verletzt, dass sie in eine Münchner Spezialklinik eingeliefert werden musste.
Der Einsatz auf der Bichl-Alm in Oberaudorf im vergangenen Jahr hingegen, den zwei Münchner Familien wohl in schlechter Erinnerung behalten haben, hatte nichts mit Raketen und Böllern zu tun: Dort hatte sich am Silvesternachmittag 2018 ein Gasofen entzündet, woraufhin die 16 Personen – darunter acht Kinder – fluchtartig die Räumlichkeiten verlassen und sich in Sicherheit bringen mussten (wir berichteten).
Bußgelder von
bis zu 50000 Euro
Die weitaus größere Gefahr als Gasöfen für Leib und Leben bilden aber laut Experten des Bayerischen Landeskriminalamts illegale Pyrotechnik, die in Deutschland nicht zugelassen ist. So komme es immer wieder zu schweren gesundheitlichen Folgen durch Unfälle mit illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern, weshalb Verstöße auch mit Bußgeldern von bis zu 50000 Euro und sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Von einer Schwemme an illegalen Böllern ist die Region laut Hohensinn in den vergangenen Jahren verschont geblieben. Trotzdem werde seitens der Polizeistreifen stichprobenartig kontrolliert, wie Hohensinn verrät. „Wenn eine Streife rund um Silvester in einem Wohngebiet das Knallen eines Böllers hört, dann kann es durchaus sein, dass dann die Personen und deren Böller kontrolliert werden“, sagt die Polizeisprecherin. Kontrollen direkt zum Jahreswechsel seien dagegen aufgrund der Masse an Menschen kaum möglich.
Hier kommt letztlich das Verantwortungsbewusstsein der Feiernden zu tragen. Denn nach Angaben des Landeskriminalamts führe auch der leichtsinnige und oft unsachgemäße Umgang mit erlaubten Feuerwerksartikeln immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden. „Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt. In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzungen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, teilte die Behörde mit.
Erlaubt ist die Böllerei letztlich nur an Silvester und am Neujahrstag – und auch hier haben zahlreiche Kommunen in der Region Verbote und Einschränkungen ausgesprochen (siehe Kasten). Ab zwölf Jahren dürfen Feuerwerk-Freunde grundsätzlich mit sogenanntem Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 hantieren, beispielsweise mit Knallerbsen oder Wunderkerzen. Ab 18 Jahren dürfen auch Raketen und Böller der Kategorie 2 abgefeuert werden.
Finger weg
vom Eigenbau
Damit der Jahreswechsel also bunt und fröhlich wird und nicht im Krankenhaus endet, sollten sich die Bürger unbedingt an die Tipps halten, die das Landeskriminalamt für den Ungang mit Pyrotechnik herausgegeben hat:
• Benutzen Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper.
• Versuchen Sie niemals, Feuerwerk selbst zu basteln
• Lesen und halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen.
• Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien.
• Feuern Sie Raketen nur aus senkrecht und sicher stehenden Behältern, beispielsweise leeren Flaschen im Getränkekasten, ab.
• Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut.
• Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand.
• Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper.
• Bewahren Sie Feuerwerkskörper nie in den Taschen Ihrer Kleidung auf.
• Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen streng verboten ist.
Tipps, die Polizeisprecherin Carolin Hohensinn nur unterstreichen kann. Die für sie selbst aber keine Bedeutung haben. Denn die Polizeibeamtin feiert den Jahreswechsel grundsätzlich ohne Knaller. Hohensinn: „Ich mochte diese Böllerei noch nie – auch als kleines Kind nicht.“