„Das bringt halt null“

von Redaktion

Zettel für alles und jeden: Reaktionen auf die Bonpflicht

Rosenheim – Eine Quittung? Für ein halbes Brot oder eine Wurstsemmel? Für ein Packerl Zigaretten, einen Kaugummi oder ein Feuerzeug? Die wenigsten Kunden werden bei derlei Bagatellkäufen bislang an derlei Papierkram gedacht haben. Bislang. Denn seit gestern weht ein anderer Wind, auch durch Geschäfte mit viel Laufkundschaft und vielen kleineren Einkäufen. Mit Beginn des neuen Jahres muss jedes Geschäft Kassenbons ausgeben. Und zwar an alle Kunden. Bei jedem Verkauf. So will das Bundesfinanzministerium das Schummeln an den Kassen erschweren.

„Absolut
sinnfrei“

Die Rede ist von der „Bonpflicht“, die eigentlich „Belegausgabepflicht“ heißt und überhaupt nur der kleinere Teil der neuen Kassensicherungsordnung ist. Sie erhitzt die Gemüter aber besonders. Von einer „Katastrophe“ spricht Regina Gruber von Boxhammer Genuss Pur in Bad Aibling. „Das ist ein Riesenaufwand für nichts“, sagt sie, „da fühlt man sich schon verscheißert.“

„Das bringt halt null“, sagt Adrian Brucker von Tabak Brucker in Rosenheim und fragt sich, wie die neue Regelung Betrug unmöglich machen soll. „Mal ganz ehrlich: 90 Prozent der Kunden wollen den Bon nicht. Und wenn man nicht betrügen möchte, dann gibt man’s nicht ein.“ Sein Fazit: Das neue Gesetz bringt Umsatz – allerdings nur für die Papierindustrie. „Absolut sinnfrei“, sagt Brucker.

An den Papierverbrauch denkt auch Matthias Wolter von Wolter-Brot in Rosenheim. Die Regelung passe nicht zum Zeitgeist und zum neuen Nachdenken über Ressourcen und Nachhaltigkeit. „Jeder redet von der Umwelt, und wir schaffen da neue Papierhaufen“, sagt Wolter. „Wir haben sehr bewusste Kunden, die nur noch mit Tupperware und Stofftaschen kommen, die werden sich am meisten aufregen.“ Um so mehr, so steht zu erwarten, wenn sie wissen, was es mit dem Bonpapier auf sich hat.

Das Thermopapier ist mit einer Chemikalie beschichtet und kann daher nur im Restmüll entsorgt werden. Es soll daher nach und nach verschwinden. „Es gibt Papier, das nicht giftig ist“, sagt Wolter, einige Großhändler verwenden es auch schon. Wie teuer ihn der Wechsel auf das unbedenklichere Produkte kommen würde, weiß er aber noch nicht.

Wie überhaupt so einiges noch unklar ist bei der neuen Regelung. Wie das Imbissstände oder Obststände handhaben sollen, wie das auf dem Volksfest gehen soll: Das wird sich noch zeigen müssen. Auch wie die Angelegenheit kontrolliert wird, ist noch nicht raus. Zieht das Nichtherausgeben eines Bons überhaupt rechtliche Konsequenzen nach sich? Und wie soll es mit der Umrüstung der Kassen weitergehen, für die die Frist bis September verlängert wurde?

Es sind auch
Befreiungen möglich

Werner Daumoser von der gleichnamigen Bäckerei in Wasserburg fürchtet jedenfalls „höheren Aufwand und höhere Kosten“. Bis zu 800 Euro, so vermutet er, werden ihn die neuen Kassen pro Stück kosten. Die neuen Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung sollen mogelsicher sein. Daher bringt die neue Regelung für Daumoser auch Vorteile in punkto Transparenz. Einen weiteren Vorteil sieht er in der Bon-Ausgabe. Wenn der Kunde den Zettel mitnehme, „dann ist das doch Werbung“. Allerdings auch nur, wenn der Zettel wirklich mitgenommen wird. Eine Pflicht dazu besteht zum Beispiel in Italien, nicht aber in Deutschland.

„Ordentliche
Geschäftsführung“

„Ich setze die Regelung um, weil mir an einer ordentlichen Geschäftsführung gelegen ist“, sagt Hubert Lohberger, Obermeister für den Bereich Rosenheim, Bad Aibling und Wasserburg der Metzgerinnung. „Ich habe Verständnis für das Bedürfnis nach Steuerehrlichkeit. Es stört mich aber, dass wir unter Generalverdacht stehen.“

Lohberger stößt sich vor allem an der Aussage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), dass durch verschärfte Kontrollen Milliarden zu holen seien. „Bei digitalen Unternehmen wie Amazon und bei Google macht man nichts“, sagt er, „aber bei uns. Wir sind natürlich auch einfacher zu packen.“ Auch die Aussicht auf Betriebsprüfungen „durch die Hintertür“ und auf Kassennachprüfungen treibt ihn und seine Kollegen um.

Offene Ladenkasse
als Alternative?

Bäcker Wolter wird brav seine Bons an die Kunden übergeben oder sie ihnen zumindest anbieten – wie auch die anderen befragten Geschäftsleute und Handwerker.

Allerdings schaut der eine oder andere schon, wie sich die Regel vielleicht ein wenig freier auslegen lässt. Tatsächlich gibt es Wege, die Bon-Pflicht zu umgehen. Etwa, indem man eine so genannte offene Ladenkasse führt. Schließlich gibt es ja keine generelle Registrierkassenpflicht.

Und man kann sich im Härtefall befreien lassen. Wann der vorliegt, sei „eine Frage des Einzelfalls und ist von den Finanzbehörden vor Ort zu prüfen“, heißt es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Umweltproblem Schwarz auf Weiß

Kassenbons bestehen aus Papier – trotzdem sollten sie nicht im Altpapier, sondern im Restmüll entsorgt werden. Denn meist werden sie auf Thermopapier gedruckt, das mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist.

Bisphenol A gilt als Mitauslöser für hormonell bedingte Erkrankungen wie Diabetes Typ 2, Immunschwächen, Lebensmittelallergien sowie bestimmte Krebsarten. Schwangere sind in hohem Maße gefährdet. Bisphenol ist als Beschichtung von Kassenzetteln mittlerweile so stark reglementiert, dass es einem Verbot gleichkommt. Vorräte des herkömmlichen Papiers dürfen noch aufgebraucht werden.

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