Nach Untersuchungshaft: Arbeitnehmer belastet Ex-Chef schwer

von Redaktion

Schwarzlohnzahlung bei Prozess gegen Rosenheimer Unternehmer (52) um fast 1,45 Millionen Euro Sozialleistungsbetrug bestätigt

Traunstein/Rosenheim – Im Prozess um Sozialleistungsbetrug von fast 1,5 Millionen Euro hat gestern erstmals ein früherer Mitarbeiter des Angeklagten (52), ein Bauunternehmer mit Firmensitz in Rosenheim und Wohnung in Bad Reichenhall, gegen seinen Ex-Chef ausgesagt. Er bestätigte, einen Teil des Lohns schwarz erhalten zu haben. Der Belastungszeuge sprach am Landgericht Traunstein von monatlich 300 bis 400 Euro in bar – neben dem regulären Lohn, der auf dem Lohnzettel stand.

Der Ex-Mitarbeiter, aktuell angestellt beim Sohn des Angeklagten, hatte bei seiner ersten Vernehmung am vierten Verhandlungstag noch alles zurückgewiesen. Als einer von drei Zeugen landete er auf Antrag der Staatsanwälte Linda Arnotfalvy und Alexander Foff einen Tag lang in Untersuchungshaft – wegen des Verdachts auf Falschaussage. Wegen des zudem eingeleiteten und noch laufenden Strafverfahrens hätte der Mann ein Aussageverweigerungsrecht gehabt.

Vorherige Aussagen widerrufen

Auf Frage des Gerichts verzichtete er gestern allerdings darauf. Begleitet jetzt von einem Rechtsbeistand widerrief er seine Aussage und bejahte, neben dem Betrag aus dem Lohnzettel Schwarzgeld auf die Hand bekommen zu haben. Der Zeuge erläuterte, die geleisteten Arbeitsstunden pro Monat seien aufgeschrieben worden: „Dann haben wir einen Teil überwiesen bekommen, einen anderen Teil in bar erhalten.“

Bei den Kollegen sei es auch so gelaufen. Vorsitzender Richter Erich Fuchs hakte nach, warum er das nicht gleich gesagt habe. Der Zeuge: „Wir sind alle beim Sohn beschäftigt. Ist doch klar, wenn wir gegen den Angeklagten aussagen, dass wir dann unseren Job verlieren.“ Er verneinte, jemals vom Ex-Chef oder dessen Sohn bedroht worden zu sein.

Dem 52-Jährigen liegt 177-fache Schädigung von Sozialkassen durch nicht abgeführte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von über 1,447 Millionen Euro zur Last. Er beharrte auf sein Schweigerecht. Über seine Verteidiger ließ er den Inhalt der Anklage als unwahr zurückweisen.

Der Unternehmer soll zwischen 2010 und 2016 Löhne für Mehrstunden seiner Mitarbeiter aus einer schwarzen Kasse beglichen und die Ausgaben per Scheinrechnungen von Subunternehmern in seiner Buchhaltung verschleiert haben. Die Scheinrechnungen im Umfang von knapp 2,3 Millionen Euro soll der 52-Jährige bei 20 Subunternehmern in Berlin, Ottobrunn und Rosenheim, bestellt haben. Den Sozialkassen entgingen so laut Anklage Sozialbeiträge von insgesamt 1447455,85 Euro.

Erneut berichtete gestern ein Zollfahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rosenheim über seine ergänzenden Ermittlungen, die teils auf viele der zusätzlichen Beweisaufträge der Verteidiger Dr. Markus Frank und Raphael Botor, beide aus Rosenheim, zurückgingen.

Der Vorsitzende Richter sagte, das Gericht habe mehrere Geschäftsführer von Scheinfirmen, von denen der Angeklagte Scheinrechnungen bezogen haben soll, als Zeugen laden wollen. Das sei teils wegen nicht feststellbarer Adressen unmöglich gewesen. Fuchs: „Bisher war trotz der unzähligen Beweisanträge kein einziger Geschäftsführer oder Zeuge greifbar.“ Staatsanwalt Alexander Foff merkte an: „Ich frage mich ohnehin, was hier ernst gemeint ist.“

Zeuge: „Ich bin ein gutmütiger Depp.“

Unter den gestrigen Zeugen war eine Lohnbuchhalterin einer Fremdfirma, die die Buchführung ausschließlich nach Vorgaben des Angeklagten erledigt hatte. Die Zeugin kannte den 52-Jährigen nicht mal persönlich und konnte nichts zur Aufklärung der Vorwürfe beitragen.

Im Zeugenstand gab sich ein früherer Gesellschafter (56) von einer der Firmen, die Scheinrechnungen ausgestellt hatte, unwissend. Er habe nur nach Vorgaben des Geschäftsführers gearbeitet: „Er hat mir aufgeschrieben, was ich schreiben soll.“

Was dieser mit den Rechnungen gemacht habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Fuchs warf ein: „Das wollen Sie nicht wissen. Es fällt doch einem Blinden auf, dass etwas faul ist an der Geschichte.“ Hinter den Rechnungen sei „überhaupt kein Geschäftsbetrieb gestanden.“ Der 56-Jährige antwortete: „Sie können mich als Deppen darstellen. Aber ich bin ein gutmütiger Mensch. Ich bin ein gutmütiger Depp.“

Gegen einen gestern nicht erschienenen weiteren Zeugen verhängte das Gericht 300 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Der Prozess wird am Dienstag, 21. Januar, fortgesetzt. Monika Kretzmer-Diepold

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