„Rund 50 Gewalteinwirkungen“

von Redaktion

Prozess fortgesetzt: Mann (25) muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten

Traunstein/Frasdorf – Mit zahlreichen Zeugen ging der Prozess des Traunsteiner Schwurgerichts gegen einen 25-jährigen Asylbewerber aus Somalia weiter, der auf eine 20 Jahre alte Landsfrau in deren Zimmer in Umrathshausen mit einem schweren Küchenmixer eingeschlagen haben soll (wir berichteten). Danach flüchtete der Täter und ließ sein schwer verletztes Opfer hilflos zurück. Die Kammer muss entscheiden, ob sie der Version des Angeklagten folgt, der sich auf eine Art Notwehr beruft, oder der Nebenklägerin, die die Anklageschrift im Kern bestätigte.

Die Angaben des mutmaßlichen Täters und der Geschädigten zu dem Vorfall in der Nacht zum 2. Juli 2019 widersprechen sich. Mithilfe von Randzeugen – direkte Tatzeugen gibt es nicht – und Indizien will das Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs den von Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung angeklagten Sachverhalt klären.

Kerngeschehen
durch Opfer bestätigt

Die 20-Jährige bestätigte bei Prozessauftakt trotz Erinnerungslücken und Abweichungen gegenüber früheren Aussagen bei der Polizei das Kerngeschehen. Demnach forderte der Angeklagte, den sie schon einige Zeit kannte, mit dem sie aber keine intime Beziehung hatte, bei einem Besuch in Umrathshausen von ihr Sex. Als sie das zurückwies, entbrannte ein Streit.

Der betrunkene 25-Jährige schlug zu – zunächst mit Händen und Fäusten. Die körperlich unterlegene Frau wollte sich wehren und bekam ihn am Hoden zu fassen. Als sie ihn losließ, gingen die Schläge weiter. Dann hieb er der 20-Jährigen mehrere Male das 1,7 Kilogramm schwere Küchengerät aus Metall gegen Kopf und Oberkörper.

Die Frau verlor das Bewusstsein. Erst Stunden später wurden Hausbewohner auf die jammernden Geräusche aus dem Zimmer der Geschädigten aufmerksam und sorgten für Hilfe. Nach der Ankunft per Rettungshubschrauber im Klinikum Traunstein musste die Nebenklägerin drei Wochen stationär behandelt werden. Sie leidet noch immer körperlich wie seelisch an den Folgen des traumatischen Ereignisses und lebt mittlerweile in einem Frauenhaus.

Zeugen bezeichneten das Opfer gestern als „ganz normale junge Frau“. Die vom Angeklagten über seinen Verteidiger, Raphael Botor aus Rosenheim, gelieferte Darstellung der 20-Jährigen als Prostituierte erwies sich als haltlos, ebenso eine intime Beziehung mit der Frau.

Schlag mit der
„Maschine“

Der 25-Jährige hatte behauptet, sie habe in jener Nacht von ihm Sex gegen Geld gewollt, was er verweigert habe. Durch den Griff am Hoden über längere Zeit habe sie ihn am Gehen hindern wollen. Dagegen habe er sich mit Schlägen gewehrt. Den Einsatz des Mixers räumte er zwar nicht vor Gericht ein. Jedoch hatte er kurz nach der Tat gegenüber einem Mitbewohner von einem Schlag mit der „Maschine“ gesprochen.

Einer Bekannten, die damals im Krankenhaus arbeitete, schilderte die schwer verletzte Patientin, sie sei an jenem Abend heimgekommen. Als sie das Licht gelöscht habe, sei im Dunkeln der Angriff erfolgt. Die 20-Jährige erlitt bei der nächtlichen Attacke Brüche im Bereich der Lendenwirbelsäule, zahlreiche große Blutergüsse und Schwellungen, auch im gesamten Gesichtsbereich, Riss-Quetsch-Wunden und eine Nasenbeinfraktur.

Der rechtsmedizinische Sachverständige, Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg, erläuterte seine Befunde, die zumeist von erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung rührten. Er habe die 20-Jährige in der Klinik „in desolatem Zustand“ vorgefunden, so Dr. Priemer. Einige der geformten Wundstrukturen passten zwanglos zu Schlägen mit dem Mixer, andere zu Tritten mit beschuhtem Fuß oder Schlägen mit einem Stromkabel. Der Gutachter stieß auf „rund 50 abgrenzbare wuchtige Gewalteinwirkungen, davon 15 gegen Kopf und Hals“. Dass sich die Frau an einen Großteil der Misshandlungen nicht erinnern könne, sei angesichts ihrer Bewusstlosigkeit nachvollziehbar.

Konkrete Lebensgefahr habe zwar nicht bestanden. Die Verletzungen seien jedoch „potenziell lebensgefährlich“ gewesen. Am Angeklagten stellte Dr. Matthias Eppler vom Rechtsmedizinischen Institut an der Uni München nach der Festnahme keine zu dem von dem 25-Jährigen angegebenen Tatablauf passenden Verletzungen fest. Biomechanische Aspekte beleuchtete Dr. Jiri Adamec, ebenfalls von der Uni. Der Prozess wird am 20. und 24. Januar fortgesetzt.

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