Rosenheim – Für das Jahr 2020 können die Sportvereine im Landkreis Rosenheim ab sofort die so genannte Vereinspauschale beantragen. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Gemeindeangelegenheiten im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Die Höhe der Pauschale ist von der Mitgliederzahl zum 1. Januar 2020 sowie der bis zum Stichtag 1. März 2020 eingereichten Lizenzen abhängig. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind beim Landratsamt unter Adresse www.landkreis-rosenheim.de zu finden. Der Antrag kann auch schriftlich beim Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet 21, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, oder unter Telefon 08031/3922112 angefordert werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Original-Übungsleiterlizenzen bis spätestens Sonntag, 1. März, beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden.