Millionen-Klage gegen Klinik

von Redaktion

Malermeister aus dem Landkreis Rosenheim ist erwerbsunfähig

Rosenheim/Fürstenfeldbruck – Er wollte sich eine Zyste im Knie entfernen lassen und landete in der Erwerbsunfähigkeit. Jetzt hat ein Malermeister (50) aus dem Landkreis Rosenheim die Kreisklinik Fürstenfeldbruck vor dem Landgericht München II auf 1,4 Millionen Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Mann hält einen Lagerungsschaden während seiner Operation für die Ursache einer folgenschweren Wirbelverletzung. Seitdem hat er eine Stahlplatte im Hals, drei Finger der linken Hand sind taub, der Trizeps funktioniert nicht. Seinen Malerbetrieb musste er einstellen.

Auf den ersten Blick wirkt Klaus P. (Name geändert) wie ein zufriedener, humorvoller Mensch. Doch wenn er über sein Schicksal berichtet, verlässt ihn der Lebensmut. Vor ein paar Jahren ging es ihm prächtig. Sein Malerbetrieb lief gut, er hatte sechs Angestellte. Die Werkstatt grenzte an sein Wohnhaus. Dort lebte er mit seiner Frau und seinem heute 15-jährigen Sohn.

Nur die Zyste im Knie störte beim Arbeiten. Klaus P. entschied sich für eine Operation. Die Ärzte informierten ihn über die beiden Lagerungs-Möglichkeiten: seitlich beziehungsweise bäuchlings. Gestern erklärte einer der Chirurgen vor Gericht: „So eine Operation kann man nicht in der Seitenlage durchführen.“ Die medizinischen Gründe lagen – einfach formuliert – im Entstehungsursprung der Zyste. Nach der Operation soll zunächst einmal alles gut gewesen sein.

Laut Krankenhaus-Protokoll brauchte Klaus P. nicht allzu viel Schmerzmittel. Doch dann begannen die Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich. „Lassen Sie sich etwas geben“, soll ihm einer Ärzte geraten haben. Das wurde in der Verhandlung bestritten.

Die Schmerzen wurden immer stärker, sie überzogen den linken Arm. Schließlich erhielt der Familienvater die Schockdiagnose: Bandscheibenvorfall. Der Maler geht davon aus, dass bei der Intubation mit seitlicher Kopflage zwei Bandscheiben herausgesprungen sind und dadurch das Rückenmark beschädigt wurde. Die Kreisklinik bestreitet einen Kunstfehler ihrerseits.

In einer weiteren Operation erhielt der Familienvater zwei „Ersatz-Bandscheiben“ sowie eine Stahlplatte in den Hals zur Versteifung. Seitdem ist sein Bewegungsradius massiv eingeschränkt. Er kann nicht mehr nach oben blicken, der linke Arm ist kaum einsetzbar. Ebenso schwer wiegen die psychischen Belastungen. Klaus P. leidet unter schweren Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken. Seit einem Jahr bekommt er monatlich 1500 Euro Krankengeld bei 4000 Euro Fixkosten. Das Haus ist noch nicht abbezahlt, er würde noch 15 Jahre dafür benötigen, doch jetzt wird er es vermutlich bald verkaufen müssen.

Seine Frau hat

jetzt drei Jobs

Dass er seinem 15-jährigen Sohn keinen Wunsch erfüllen kann, schmerzt ihn ebenso sehr wie die Arbeitsbelastung seiner Frau. Sie habe jetzt drei Jobs, sei abends bis 22 Uhr im Einsatz, berichtet er nach Verhandlungsende. Und dann überkommen ihn die Tränen, er beginnt zu schluchzen und auch sie muss weinen. Schnell verschwinden beide im Aufzug.

Das Gericht entschied gestern, einen Neurochirurgen mit der Begutachtung des Falls zu beauftragen. Ein Vergleich hatte sich nicht schließen lassen. Der Prozess wird sich damit noch einige Zeit hinziehen.

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