Bundespolizisten vor Gericht

von Redaktion

Hitlergruß und ausländerfeindliche Reden in Rosenheimer Lokal?

Rosenheim – Aus der Wirtschaft in den Gerichtssaal: Weil sie den Hitlergruß gezeigt haben sollen, müssen sich zwei Bundespolizisten im Februar vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.

Es war Ende August 2018, das Wetter war unbeständig, die Temperaturen waren schon mal weit höher gewesen als in jener Nacht. Dennoch saß man noch draußen, auf der Terrasse eines Rosenheimer Lokals, in geselliger Runde, und der Alkohol löste die Zungen – und Arme: Erst äußerten einige Menschen am Tisch fremdenfeindliche Parolen, dann sollen zwei Männer auch noch den rechten Arm zum Hitlergruß emporgerissen und „Heil Hitler!“ gerufen haben.

Keine Mitglieder
aus Rosenheim

Das zumindest gab ein Zeuge zu Protokoll, der die Polizei verständigt hatte. Die nahm die Personalien auf und stellten fest, dass die Beschuldigten sozusagen Kollegen waren – Beamte der Bundespolizei, die einen Teil ihrer Freizeit in dem Lokal verbrachten. Sie seien aber keine Mitglieder der Inspektion Rosenheim gewesen, ließ die Polizei später wissen.

Am nächsten Morgen übernahm das zuständige Fachkommissiariat der Kripo Rosenheim – K5 Staatsschutzdelikte – die Ermittlungen gegen die zwei Beamten sowie ein Mitglied der Rosenheimer Sicherheitswacht, und das in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in Traunstein.

Während der Ermittlungen gegen die Frau von der Sicherheitswacht irgendwann eingestellt wurden – ihre Äußerungen seien zwar fremdenfeindlich, aber eben nicht volksverhetzend gewesen –, blieben die Behörden im Falle der beiden Bundespolizisten länger am Ball. Ergebnis: Die beiden Bundespolizisten müssen sich am 19. Februar vor dem Amtsgericht in Rosenheim verantworten. Auch sie wiederum nicht wegen Volksverhetzung, sondern wegen des Hitlergrußes. Oder, wie es von Seiten des Amtsgerichts heißt: wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a des Strafgesetzbuches. Der Paragraf sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Wohlgemerkt: im äußersten Falle.

„Suspendierungen ausgesprochen“

Unangenehmer könnte daher werden, was den beiden Bundespolizisten im Falle einer Verurteilung intern droht. „Gegen die beiden Beamten der Bundespolizei wurden Disziplinarverfahren eingeleitet und Suspendierungen ausgesprochen“, teilt eine Sprecherin der Bundespolizei in Potsdam mit. Disziplinarrechtlich geahndet werde ein Fehlverhalten erst nach dem Abschluss des Strafverfahrens. Um den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen derzeit, während eines Verfahrens, zu wahren, werde man „keine weitergehenden Auskünfte“ geben. Ein solcher Vorfall sei jedenfalls „nicht hinnehmbar“ und werde im Bereich der Bundespolizei „konsequent geahndet“.

Insgesamt zähle die Bundespolizei 48000 Beschäftigte, es handele sich um Einzelfälle. Die Bundespolizei, so teilt die Sprecherin weiter mit, verfüge „über ein vielschichtiges Präventionskonzept, welches auch die Bereiche der Aus- und Fortbildung und damit der politischen Bildung umfasst“.

Am selben Abend im August 2018 war gegen Mitternacht ein 27-jähriger Mann aufgefallen. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da, so teilte die Staatsanwaltschaft in Traunstein mit, der „Tatnachweis der Volksverhetzung nicht mit der im Strafrecht erforderlichen, an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit geführt werden konnte“. Kurz: Man konnte ihm den verbotenen Gruß nicht annähernd hundertprozentig nachweisen.

Wachsende Zahl
von Ermittlungen

Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim spricht von einer wachsenden Zahl von Ermittlungen wegen Volksverhetzung. „Das hat aber auch damit zu tun, dass wir mehr hinschauen.“ Vor allem im Internet häuften sich die Fälle.

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