Traunstein/Rosenheim – Bange Momente erlebten eine Notärztin und ein Sanitäter im Juli 2019 bei einem Einsatz im Chiemgau: Ein psychisch kranker Mann (30) bedrohte sie in einem akuten Krankheitsschub mit einer Pistole in der Hand und faselte etwas von „z’sammschießen“.
Die Familie hatte per Notruf Hilfe angefordert. In einem Sicherungsverfahren ordnete das Landgericht Traunstein jetzt die Unterbringung des Beschuldigten an, setzte sie jedoch unter strengen Auflagen auf fünf Jahre zur Bewährung aus. Bei der Waffe handelte es sich, wie sich später herausstellte, um eine ungeladene Schreckschusspistole.
Wie häufig in derartigen Fällen, hatte der schon seit dem 18. Lebensjahr seelisch kranke Mann, der zudem Alkohol und Drogen konsumierte, seine Medikamente nicht genommen. Angeblich hatte ihm ein Arzt 2018 dazu geraten. Über ein Dutzend Mal kam es zu Einweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die dort verschriebenen Medikamente setzte der 30-Jährige nach den Entlassungen selbst ab und trank vermehrt.
In dem Verfahren vor der Sechsten Strafkammer mit Richter Norbert Pollok als Vorsitzendem Richter lag dem 30-Jährigen eine Autofahrt am 5. Juli 2019 mit über drei Promille Alkohol im Blut zur Last. Die Situation eskalierte drei Wochen danach im Haus seiner Eltern in einer nördlichen Chiemsee-Gemeinde.
„Ich hole mein Katana-Schwert“
Die Familie verständigte angesichts der Weigerung, sich freiwillig in eine Klinik einweisen zu lassen, die Polizei. Die Leitstelle Rosenheim schickte eine Notärztin mit Sanitäter an den Einsatzort. Der 30-Jährige empfing sie so: „Ich hole mein Katana-Schwert und schneide euch die Kehle durch.“
Um die Lage zu beruhigen, gingen die Helfer aus dem Raum. Kurz darauf kam ihnen der Beschuldigte mit einer Pistole in der Hand entgegen, lud die Waffe durch, zielte auf die Zeugen und drohte mit „z’samm schießen“.
Der Sanitäter hielt die Waffe für echt. Auch eine Schreckschusspistole könne auf kurze Entfernung eine große Wirkung entfalten, schilderte er jetzt im Zeugenstand. Die Ärztin betonte, sie habe keine Angst um ihr Leben gehabt. Sie dachte eher an eine „Selbstgefährdung“ des angetrunkenen Patienten. Ob die Waffe echt war – damit habe sie sich gar nicht beschäftigt.
Es mussten Polizeibeamte anrücken, um die Lage in den Griff zu bekommen. Der Beschuldigte habe sich verbal und körperlich sehr aggressiv verhalten. Er wurde fixiert. Die Polizisten stießen in dem Haus auf die Pistole und ein Kurzschwert.
Oberarzt Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee sprach als Sachverständiger von einer psychischen Krankheit in Kombination mit der Suchterkrankung. Das Rückfallrisiko für vergleichbare Straftaten sei hoch. Die Voraussetzungen für Unterbringung in der Psychiatrie seien erfüllt, es bestehe jedoch keine hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg. Pollok hakte nach: Während der Unterbringung sollten die Suchtprobleme mitbehandelt werden. Das sei schon geschehen und weiterhin geplant, so der Gutachter.
Staatsanwalt Alexander Foff ging von völlig aufgehobener Schuldfähigkeit des Mannes aus: „Es geht nur um Vorkehrungen, damit sich so etwas nicht wiederholt.“ Wegen der Alkoholfahrt beantragte der Ankläger den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre zur Wiedererteilung. Foff sah „besondere Umstände, die die Bewährung rechtfertigen“. Sein Zustand habe sich stabilisiert. Er sei gewillt, an seiner Behandlung mitzuwirken. Verteidigerin Gabriele Sachse aus Rosenheim schloss sich den Argumenten des Staatsanwalts an. Der 30-Jährige entschuldigte sich im „letzten Wort“ bei allen Beteiligten: „Das Ganze tut mir sehr leid.“
Im Urteil stellte Pollok fest, der Beschuldigte könne für die Taten nicht bestraft werden. Bei der Autofahrt, der „gefährlichsten Tat“, sei er absolut fahruntauglich gewesen. Es gebe positive Argumente, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen, zum Beispiel die sofortige Aufnahme in einer Therapie-Einrichtung.
Führungsaufsicht und Kontroll-Screenings
Zu den Bewährungsauflagen gehören: fünf Jahre Führungsaufsicht und Weisungen wie regelmäßige Nachsorge in einer Fachambulanz, Alkohol-, Medikamenten- und Betäubungsmittelverbot samt Kontroll-Screenings sowie ein Verbot für legale und illegale Waffen.