Frist genutzt

von Redaktion

Raserprozess: Revisionen begründet

Rosenheim – Der Raserprozess um einen Unfall mit zwei toten Frauen 2016 auf der Miesbacher Straße in Rosenheim ist noch nicht abgeschlossen. Zwei Wochen nach dem Anwalt des ersten Fahrers, hat mit Dr. Andreas Michel nun auch der Anwalt des zweiten BMW-Fahrers die Revision fristgerecht begründet. Die Akten gehen nun vom Landgericht Traunstein an das Oberste Landesgericht in München. Diese Instanz prüft, ob sie an dem Urteil etwas zu beanstanden hat. Dann kann das Gericht den Fall ans Landgericht Traunstein zurückverweisen. Das Oberste Landesgericht rechnet mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwölf Wochen, wie auch Anwalt Michel: „Mitte April wird es werden, denke ich.“ Eine Aufhebung des Urteils ist möglich, aber eher unwahrscheinlich. Die beiden Angeklagten waren zu zwei Jahren und fünf Monaten beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

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