Sechs Jahre Haft für Gewaltorgie

von Redaktion

Somalier (25) wegen versuchten Totschlags verurteilt – Verteidiger kündigt Revision an

Traunstein/Frasdorf – Einen 25-jährigen Asylbewerber aus Somalia, der etwa 50-mal auf eine 20-jährige Landsfrau in deren Zimmer in Umrathshausen bei Frasdorf eingeschlagen und die Bewusstlose schwer verletzt liegen gelassen hatte, schickte das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern für sechs Jahre hinter Gitter. Die Kammer gelangte zu versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil deckte sich mit dem Antrag von Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner. Das Motiv der Tat: Der 25-Jährige wollte durch eine erzwungene Beziehung seine Abschiebung verhindern, die das Verwaltungsgericht kurz vorher beschieden hatte.

Annäherungen zurückgewiesen

Der in Ismaning bei München lebende Somalier und die Nebenklägerin kannten sich seit einigen Monaten, hatten aber keine Beziehung. Der 25-Jährige tauchte in der Nacht zum 2. Juli 2019 bei ihr in Umrathshausen auf. Die Frau wies seine Annäherungen zurück. Da schlug der Angeklagte zu. Das Opfer versuchte, sich zu wehren, bekam den Angreifer dabei am Hoden zu fassen.

Als sie ihn auf seine Zusicherung hin, aufzuhören, losließ, rastete der Täter aus. Mit Fäusten und Gegenständen, darunter das 1,6 Kilogramm schwere Küchengerät aus Metall und ein Kabel, drosch er wahllos zu. Auch Stöße mit dem Knie und Tritte mit dem beschuhten Fuß erfolgten laut Sachverständigen. Mit Wirbelfrakturen, einem Nasenbeinbruch, stark blutenden Riss-Quetsch-Wunden, zahllosen Hämatomen am ganzen Körper und im Gesicht blieb das hilflose Opfer zurück.

Der Täter flüchtete. Die 20-Jährige war nicht mehr in der Lage, laut um Hilfe zu rufen und wurde erst Stunden später gefunden. Drei Wochen musste sie stationär in einer Klinik bleiben. Bis heute leidet die junge Somalierin unter Rückenschmerzen und Angstzuständen.

Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner erachtete gestern einen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung für nachgewiesen. 15 bis 20 der massiven Schläge, teils mit einem 1,6 Kilogramm schweren Küchenmixer, seien gegen Hals und Gesicht des Opfers erfolgt. Die vom Angeklagten behauptete Notwehr sei durch zahlreiche Abwehrverletzungen der 20-Jährigen widerlegt. Die Angaben der Frau seien glaubhaft und würden gestützt durch die Untersuchungsergebnisse mehrerer Rechtsmediziner.

Interesse an
einer Beziehung

Einige Widersprüche seien durch die Folgen der Gewalthandlungen nachvollziehbar. Dr. Mößner wörtlich: „Außerdem könnte man verstehen, wenn sie versuchen würde, das Geschehen zu verdrängen.“ Der abgelehnte Asylbewerber – so der Staatsanwalt weiter – habe schon länger Interesse an einer Beziehung mit der Geschädigten gehabt: „Er wollte ein Kind mit ihr, um in Deutschland bleiben zu können.“

In dem Prozess habe der 25-Jährige die Frau in ein schlechtes Licht rücken und Spuren seiner Tat verschleiern wollen. Der Angeklagte habe erkannt, wie gefährlich seine Handlungen waren und den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Seine Alkoholisierung sei keinesfalls so hoch wie behauptet gewesen. Nebenklagevertreterin Heike von Malottki aus Landshut schloss sich dem Staatsanwalt bezüglich Schuldspruch und Strafhöhe an.

Der Verteidiger, Raphael Botor aus Rosenheim, war im Plädoyer auf eine Freiheitsstrafe von lediglich zweieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung bemüht, die belastenden Indizien zu entkräften beziehungsweise die Fakten anders zu erklären. So stellte er eine vorausgehende Beziehung in den Raum. Zumindest sei sein Mandant stets davon ausgegangen.

Unabhängig von einem eventuellen Tötungsvorsatz sei der 25-Jährige von einem versuchten Totschlag zurückgetreten. Damit bleibe lediglich eine gefährliche Körperverletzung in Form einer abstrakt lebensgefährlichen Behandlung. Aus Sicht des psychiatrischen Sachverständigen sei der Angeklagte schuldfähig.

Der Verteidiger verwies auf den von dem 25-Jährigen dargestellten Alkoholkonsum mit an die vier Promille. Unterbringung in einer Entzugsanstalt sei – abweichend von dem Gutachten – anzuordnen.

Im Urteil stellte Vorsitzender Richter Erich Fuchs fest, durch die drohende Abschiebung sei der Angeklagte unter gehörigem Druck gestanden, etwas zu unternehmen, um Deutschland nicht verlassen zu müssen. Die Gewalthandlungen mit Fäusten, Knien, Schuhtritten und Schlägen hätten massive Verletzungen verursacht. Der 25-Jährige habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt.

Die Einlassung des Angeklagten mit einer Notwehrsituation sei falsch. Die 20-Jährige habe von Schlägen mit dem Mixer und Blut, das über ihr Gesicht rannte, bevor sie ohnmächtig wurde, berichtet. Gemäß Gutachten seien die rund 50 erheblichen Gewalteinwirkungen sehr wuchtig gewesen. Mindestens eine halbe Stunde sei die Frau bewusstlos in ihrem eigenen Blut gelegen.

Maximal 2,2 Promille Alkohol im Blut

Das Gericht folge dem Angeklagten auch nicht hinsichtlich seines angeblichen Alkoholkonsums. Der 25-Jährige habe maximal 2,2 Promille Alkohol im Blut gehabt. Fuchs weiter: „Dem Angeklagten war egal, ob die Frau stirbt oder nicht. Er hat mit ihrem Tod zumindest gerechnet.“

Das Gericht wertete die Lage des Mannes wegen der Abschiebung strafmildernd. Für eine Unterbringung zum Entzug sah die Kammer keine Veranlassung. Er trinke zwar. Doch könne ein Hang zu Alkohol nicht angenommen werden, schloss Erich Fuchs. Verteidiger Raphael Botor kündigte auf Nachfrage unserer Zeitung Revision gegen das Urteil an.

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