Marquartstein/München – Der Fall der fünfjährigen Malena, die nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes nicht bei ihrer Mutter im Chiemgau leben darf und zum Vater nach Hongkong gebracht werden musste (wir berichteten), stand gestern auf der Tagesordnung des Sozialausschusses des Landtags – allerdings zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen im nichtöffentlichen Teil. Die Vorsitzende des Ausschusses, Doris Rauscher (SPD), sagte auf Nachfrage, dass der Ausschuss ausgiebig über den Fall und die vorliegende Petition gesprochen habe.
Über das Urteil des Gerichts könne sich der Ausschuss nicht hinwegsetzen, „wir haben glücklicherweise eine unabhängige Justiz“. Deswegen könne der Ausschuss konkret auch nicht eingreifen, „uns fehlt der Hebel“. Die Parlamentarier entschieden, die vorliegende Petition an die Kollegen des Bundestages zu übergeben – inklusive des Protokolls der langen Diskussion. Der Ausschuss empfiehlt Malenas Mutter und dem Helferkreis, sich mit einer eigenen Petition an den Bundestag zu wenden.
Sie, die Ausschussvorsitzende, werde zudem an das Auswärtige Amt schreiben, die schwierige Situation schildern und daran erinnern, dass das höchste Gut das Kindeswohl sei und dass dieses im Mittelpunkt des Interesses stehen müsse. Sie hoffe, so Doris Rauscher, dass auch das Gericht in Hongkong, das derzeit den Sorgerechtsprozess bearbeite, die Angelegenheit ganz genau prüfe und zum Wohle des Kindes entscheide – „wie auch immer diese Entscheidung dann aussieht“.
Doris Rauscher erinnerte aber auch daran, dass das HKÜ-Abkommen, auf dem der bayerische Richterspruch basiert, bei internationalen Beziehungen Entführungen durch ein Elternteil verhindern soll. „Und das gilt in beide Richtungen.“
Sie könne verstehen, dass die Erwartungen von Malenas Mutter und dem Helferkreis größer als das Ergebnis waren. Kalt gelassen habe der Fall kein Ausschussmitglied. Am Ende aber zählten Gesetzeslage und Gewaltenteilung. Sylvia Hampel