Traunstein – Weil sich ein Rentner aus Chieming via Facebook in übelster Weise über dunkelhäutige Menschen ausließ, wurde er nun vom Amtsgericht Traunstein zu einer Geldstrafe in Höhe von über 5000 Euro verurteilt. In seinem Post hatte der Angeklagte geschrieben: „Das ist menschlicher Müll.“
Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Christopher Stehberger reduzierte die Geldstrafe wegen Volksverhetzung aus dem vorausgehenden Strafbefehl von 120 auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro. Der 68-Jährige akzeptierte das Urteil, das mit Zustimmung von Staatsanwalt Dr. Rainer Vietze, der auf die ursprüngliche Strafhöhe plädiert hatte, rechtskräftig wurde.
Für den Angeklagten sprach zum einen das volle Geständnis sowie zum anderen die Mitteilung des 68-Jährigen, soziale Netzwerke wie Facebook und WhatsApp seien inzwischen für ihn „gestorben“. Dazu der Richter im Urteil: „Sie sind nicht mehr auf Facebook aktiv. Damit ist die Wiederholungsgefahr gebannt.“ Als dritten Grund, die Geldstrafe zu mindern, nannte der Richter das vorstrafenfreie Leben des Angeklagten. Der Rentner habe sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, betonte Stehberger.
Der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte hatte zunächst behauptet, der Post auf der Facebook-Seite eines mittlerweile nicht mehr existenten Nachrichtendiensts habe nicht von ihm gestammt. Andere Personen hätten Zugang zu seinem Computer gehabt. Letztlich besann er sich jedoch durch Rücknahme seines Einspruchs.
Der 68-Jährige trat damals auf der Seite des Nachrichtendiensts unter seinem richtigen Namen auf. Der ihm vorgeworfene Post im Februar 2019 galt einem Foto von einem Polizeifahrzeug, auf dessen Motorhaube ein dunkelhäutiger Mann stand. Im Anschluss an einen migrationskritischen Wortwechsel zwischen zwei Männern ließ er sich in einigen strafbaren Sätzen über Dunkelhäutige aus. Eine Ermittlerin der Kripo übernahm den Fall, der über eine anonyme Anzeige auf dem Online-Portal der Bayerischen Polizei bekannt geworden war. Die Polizistin fertigte Screenshots an und sicherte das Beweismaterial. Der Nachrichtendienst war ihrer Überzeugung nach rechtsradikal dominiert. Jeder habe die Einträge sehen können, bestätigte die Zeugin auf Frage des Richters.
Dass jemand anderes, so die Oberkommissarin weiter, Zugang zum Rechner des Angeklagten gehabt hätte – dafür gebe es keine Indizien. Facebook habe zu dem Fall keine Auskunft gegeben.