Traunstein/Rosenheim – Die Anzeige einer Frau gegen ihren mit Kokain handelnden Freund in München führte 2018 auf die Spur eines 44-Jährigen in Rosenheim. Die Zeugin hatte den Italiener als Lieferant der Betäubungsmittel benannt. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte gestern wegen mehrerer Drogendelikte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte sie auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Rosenheimer Kripobeamte schilderten gestern ihre Ermittlungsergebnisse. Nach der Anzeige in München sei die Wohnung des 44-Jährigen Anfang Dezember 2018 durchsucht worden. Dabei sei man in einer offenen Dose auf 41,92 Gramm Kokain gestoßen. Nur wenige Meter entfernt davon seien in einem unversperrten Koffer zwei Schreckschusspistolen gelegen. Gegen den Tatverdächtigen erging damals Haftbefehl. Im April 2019 wanderte er in seinem Heimatland Italien in Auslieferungshaft und wurde im Juli 2019 nach Bayern überstellt, wo er bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft blieb.
Die Anzeigeerstatterin, die ihren Freund hingehängt hatte, musste nicht vor Gericht erscheinen, wäre dazu nach einem ärztlichen Attest auch nicht in der Lage gewesen. Der Vorsitzende Richter gab aus Schriftstücken bekannt, die Zeugin habe Angst- und Panikattacken, fürchte um ihr Leben – das seit der Anzeige bei der Polizei „zur Hölle“ geworden sei. Die Frau schrieb wörtlich: „Bitte schützen Sie mich.“ Mit Zustimmung von Staatsanwalt Martin Unterreiner sowie der Verteidiger, Dr. Markus Frank und Gabriele Sachse, beide aus Rosenheim, wurden die relativ dürftigen Angaben der Zeugin bei der Polizei gestern verlesen. Gegen ihren Ex-Freund wurde das Ermittlungsverfahren übrigens eingestellt.
Der psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee, sah die Voraussetzungen für eine Unterbringung des 44-Jährigen zum Drogenentzug nicht erfüllt. Der Angeklagte konsumiere zwar Betäubungsmittel. Ein „Hang“ sei jedoch zu verneinen.
Der Staatsanwalt beantragte für den über seine Anwälte teilgeständigen Italiener, der ansonsten von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidiger hielten eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren mit Bewährung für ausreichend.
Im Urteil äußerte der Vorsitzende Richter Zweifel, dass die knapp 42 Gramm Kokain in der Wohnung nur zum Eigenbedarf bestimmt gewesen wären oder ob ein Teil doch hätte verkauft werden sollen. Zugunsten des Angeklagten sei die Kammer von einem großen Teil für den Eigenkonsum ausgegangen. Damit spielten die Waffen strafrechtlich keine Rolle mehr.
Angeklagter hat
keine Vorstrafen
Die Angaben des 44-Jährigen einschließlich einer psychischen Erkrankung hätten sich bestätigt, fuhr Erich Fuchs fort. Das beschlagnahmte Kokain sei nicht in den Verkehr gelangt. Strafmildernd wirkten zudem das vorstrafenfreie Leben und die neunmonatige Untersuchungs- und Auslieferungshaft. Dem stehe die Gefährlichkeit von Kokain entgegen. Den Haftbefehl hob die Kammer auf und setzte den Mann sofort auf freien Fuß.