Taxifahrer unter Schleusungsverdacht festgenommen

von Redaktion

Österreicher bringt zwei Syrer ohne Ausweise über die Grenze und kassiert dafür eine Anzeige von der Bundespolizei

Rosenheim – Die Bundespolizei beschuldigt einen Taxifahrer, zwei Syrer eingeschleust zu haben. Der österreichische Fahrer bestreitet den Vorwurf und gibt sich ahnungslos.

Der Taxifahrer wurde am Mittwochnachmittag bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn nahe Kiefersfelden gestoppt. Seine zwei Fahrgäste konnten sich laut Bundespolizei nicht mit den Papieren ausweisen, die für den von ihnen beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlich gewesen wären. Eigenen Angaben zufolge handelte es sich bei den beiden Migranten um syrische Staatsangehörige. Sie wurden jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigt.

Fahrer gibt
sich ahnungslos

Wie sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen herausstellte, hatte der eine in Deutschland bereits einen Asylantrag gestellt. Weil dieser abgelehnt worden war, wurde der Mann der zuständigen Ausländerbehörde in Berlin zugeleitet. Diese wird über den weiteren Verbleib im Land zu entscheiden haben. Sein Landsmann war nach Erkenntnissen der Bundespolizei in Österreich registriert worden. Er wurde der österreichischen Polizei überstellt.

Der Taxifahrer wurde vorläufig festgenommen und gab sich in der Bundespolizeidienststelle in Rosenheim völlig ahnungslos. Die Fahrt mit seinen beiden Insassen sollte vom Bezirk Kufstein in den Landkreis Rosenheim führen. Der Tiroler räumte ein, sich bei Fahrtantritt keine Gedanken über mögliche Grenzkontrollen gemacht zu haben. „Als ortsansässiger Taxifahrer, der die Gegebenheiten kennt, hätte er seine Fahrgäste durchaus fragen können, ob die für den Grenzübertritt nötigen Papiere vorliegen. Schon um sich als Beförderungsunternehmer erst gar nicht dem Schleuserverdacht auszusetzen“, erklärt Rainer Scharf auf Anfrage der Heimatzeitung.

Ist der Taxifahrer demnach verpflichtet, sich vor Fahrtantritt die nötigen Ausweise zeigen zu lassen? „Nein“, sagt Scharf. „Die Ausweiskontrolle ist natürlich unsere Aufgabe, zumal der Laie Fälschungen nur schwer erkennt.“ Am Ende bleibe aber der objektive Tatbestand, dass der Taxifahrer zwei Syrer ohne Papiere über die Grenze gebracht hat. „Deshalb müssen wir Ermittlungen einleiten. Ob diese dann auch zu einem Verfahren und einer Anklage führen, ist letztlich Sache der Staatsanwaltschaft und hängt auch vom Ermittlungsgeschick der Beamten ab“, sagt Scharf. Dass der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen ist, beweisen Fälle aus der Vergangenheit. „Vereinzelt haben wir Taxifahrer entdeckt, die bewusst und gegen erhöhtes Beförderungsentgeld als Schleuser tätig waren“, sagt Scharf. Dabei handele es sich allerdings um Einzelfälle. Deshalb würden Taxis beim Grenzübertritt auch nicht häufiger kontrolliert als andere Fahrzeuge.

Vereinzelte Fälle der Schleuserei im Taxi

Nachdem der Österreicher angezeigt worden war, konnte er mit seinem Taxi die Rückfahrt antreten. Weitere Details über Alter oder Herkunft des Taxifahrers nannte die Bundespolizei nicht.

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