Traunstein/Rosenheim – Ein psychisch kranker 33-jähriger Obdachloser pöbelte nachts in Rosenheim ihm unbekannte Frauen an, bedrohte eine 21-Jährige und verletzte sie mit Schlägen gegen den Oberkörper. Das Amtsgericht Rosenheim hielt in dem Fall ein psychiatrisches Gutachten für notwendig. Für das Sicherungsverfahren war somit das Landgericht zuständig. Die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs erteilte gestern Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, ordnete jedoch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Eindeutig als
Täter identifiziert
Die 21-jährige Zeugin schilderte, sie sei mit Freundinnen am 12. Oktober 2018 kurz nach 2 Uhr auf dem Heimweg gewesen. Der Beschuldigte – den die junge Frau gestern eindeutig als Täter identifizierte – habe sie mit „Alien“ angesprochen und wirres Zeug geredet. „Wir sollten von seinem Planeten verschwinden, sonst würde er uns die Kehle aufschlitzen“, gab die Bad Aiblingerin bei der Polizei an. Sie und ihre Begleiterinnen seien schneller gegangen. Plötzlich sei der Angeklagte von hinten auf sie zu gerannt.
Sie habe sich umgedreht. Da habe der Mann auf sie mit Fäusten eingeschlagen, sie am Schlüsselbein und am Oberarm getroffen. Mit den Freundinnen sei sie in eine Bankfiliale gelaufen. Der 33-Jährige sei draußen vor der Tür stehen geblieben. Sie hätten sich nicht mehr rausgetraut und die Polizei verständigt. Kurz bevor die Streife eintraf, sei der Mann verschwunden, erinnerte sich die 21-Jährige.
Eine Freundin, der sie am nächsten Tag von dem Vorfall erzählte, habe den Mann aufgrund der Beschreibung erkannt. Die Zeugin berichtete von Schmerzen über eine Woche hinweg. Sie ängstige sich noch auf der Straße. Dass er ihr tatsächlich die Kehle aufschlitzen wollte, das habe sie nicht gedacht, meinte die 21-Jährige auf Fragen des Verteidigers. Der Beschuldigte bezichtigte die Zeuginnen der Lüge, er kenne sie gar nicht. Ein Polizist, der seit sieben Jahren in Rosenheim Dienst versieht, kennt den Angeklagten schon lange. Seiner Ansicht nach verschlechterte sich der Zustand des Beschuldigten zunehmend. Dieser spreche als „Erlöser der Welt“ in teils aggressiver Weise Menschen in der Fußgängerzone an. Der Beamte betonte, ihm gegenüber habe sich der 33-Jährige „immer anständig verhalten“.
Erkrankung
attestiert
Die psychiatrische Sachverständige, Dr. Madeleine Kassar vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte eine psychische Erkrankung. Zur Tatzeit habe der 33-Jährige sein Handeln nicht steuern können. Unterbringung in der Psychiatrie mit adäquater Behandlung sei zu befürworten.
Der Mann zeige keinerlei Krankheitseinsicht und nehme keine Medikamente – obwohl eine medikamentöse Behandlung greifen könnte. Die Gutachterin gelangte zu einer „sehr hohen Wahrscheinlichkeit für vergleichbare Taten“ – bis vielleicht hin zu Körperverletzungsdelikten. Das könne sein, wenn der Beschuldigte innerhalb seines Wahngebäudes eine Situation verkenne und sich bedroht fühle, merkte die Sachverständige an. Wiederholt beteuerte der Angeklagte, er sei „kerngesund“ und nur ein „Einzelgänger“.
Ein weiterer Zeuge hatte den 33-Jährigen des Öfteren am Boden einer öffentlichen Damentoilette eines Parkhauses in Rosenheim, wo er zumeist übernachtete, aufgefunden. Einmal ging er auf den Angestellten los, faselte was von „Alien“ und drohte mit „Umbringen“. „Da kriegt man Angst. Ein paar Tage hatte ich Angst, in der Früh die Toiletten zu kontrollieren. Wenn ich wusste, er ist drin, bin ich gar nicht rein gegangen“, sagte der Zeuge. Mehrmals seien Frauen verschreckt aus dem Damen-WC gelaufen.
Staatsanwältin Pia Hiebl beantragte, den mehrfach vorgeahndeten 33-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Der Sachverhalt sei nachgewiesen, die Wiederholungsgefahr hoch, die Gefährlichkeitsprognose negativ. Die Unterbringung könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden – etwa mangels sozialem Empfangsraum.
Der Verteidiger, Andreas Leicher aus Rosenheim, forderte ebenfalls Freispruch für seinen Mandanten, wandte sich jedoch gegen eine Unterbringung. Hilfsweise solle sie zur Bewährung erfolgen. Die Anlasstaten seien nicht erheblich genug, um eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit anzunehmen. Der 33-Jährige habe lediglich Leute belästigt – und werde das wohl wieder tun.
Auffällige Verhaltensweisen
Im Urteil führte er aus, der nicht für seine Taten verantwortliche Beschuldigte leide an Wahnvorstellungen und zeige auffällige Verhaltensweisen. In der Gesamtwürdigung seien künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten. „Es geht mit Körperverletzung los. Die Bandbreite ist nach oben offen“, so Erich Fuchs.
Der 33-Jährige verfüge über keinerlei Krankheitseinsicht, nehme keine Medikamente. Unbehandelt sei die Wiederholungsgefahr groß – auch für Aggressionsdelikte, hob der Vorsitzende Richter heraus. Fuchs appellierte an den 33-Jährigen, an seiner Behandlung mitzuwirken. Nur dann werde sich etwas ändern.