Wertpapierdepot geplündert

von Redaktion

69-jähriger Angeklagter hatte finanzielle Probleme – Bewährungsstrafe

Traunstein – Ein 69-jähriger Rentner, der vor 20 Jahren als Anlageberater tätig war, plünderte im Lauf der Jahre ein von ihm für ein zwischenzeitlich verstorbenes Ehepaar angelegtes Wertpapierdepot mit einem Depotwert von anfangs über 41000 Euro. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verhängte gegen den geständigen Ruhpoldinger gestern wegen Urkundenfälschung in drei Fällen und Betrugs eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit.

Eine der Töchter hatte nach dem Tod des Vaters, der seine Frau um Jahre überlebt hatte, bei der Sichtung des Nachlasses Unterlagen zu dem angeblich gut bestückten Depot gefunden. Dass Schriftstücke wie Depotauszüge, die die Existenz von größeren Werten in den Jahren 2016 bis 2018 bestätigten, Totalfälschungen des Angeklagten waren, wusste die Zeugin zunächst nicht. Als sie es herausbekam, schaltete die Tochter die Kripo Traunstein ein.

Anlageberater
zeigt sich geständig

Schon bei der ersten Vernehmung zeigte sich der Ex-Anlageberater geständig. Gestern gab er als Motiv finanzielle Probleme an: „Wenn es gebrannt hat, habe ich 1000 oder 1500 Euro abgeholt.“ Er habe das Geld immer zurückzahlen wollen. Der 69-Jährige erklärte sich bereit, ein Darlehen aufzunehmen, um den Schaden wieder gutzumachen.

Die Tochter des verstorbenen Ehepaars schilderte im Zeugenstand, sie wolle das Geld zurück, das der Familie zustehe. Staatsanwältin Barbara Dallmayer plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. 2012 habe der Angeklagte schon mal eine ähnliche Tat begangen. Zwischenzeitlich habe er jedoch seine Firma aufgegeben. Der ohne Verteidiger angetretene Angeklagte beteuerte, seine Familie werde nicht noch einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Seine Frau habe inzwischen einen guten Job. Die Firma sei seit zehn Jahren aufgelöst: „Damit bin ich nicht mehr in der Lage, so etwas zu machen.“

Richter Wolfgang Ott erkannte im Urteil nicht nur auf Urkundenfälschung, sondern auch auf Betrug. Die eigentlichen Untreuehandlungen seien verjährt. Der 69-Jährige habe versucht, den Ehemann in Sicherheit zu wiegen. Dieser habe den Urkunden geglaubt. „Unschön“, so der Vorsitzende, sei, dass der Angeklagte die gleiche Methode schon mal angewendet habe. Strafmildernd sei zu werten: „Letztlich landen die Gelder dort, wo sie hingehören – wenn auch mit Verzögerung.“

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