Gefahr durch Asbest?

von Redaktion

Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Traunstein – Das Urteil des Amtsgerichts Traunstein gegen zwei 50 und 53 Jahre alte Männer aus Penzberg (Landkreis Weilheim-Schongau) wegen umweltgefährdenden Umgangs mit Asbest an einer Hausruine an der Salzburger Straße in Traunstein wird nicht rechtskräftig. Wie Richter Thilo Schmidt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen bestätigte, haben sowohl der 50-Jährige, der direkt mit asbesthaltigen Platten hantiert hatte, als auch der 50-jährige Hauseigentümer Berufung am Landgericht Traunstein eingelegt.

Staatsanwältin Dr. Theresa Fraunhofer-Steinberger hat das Urteil ebenfalls fristgerecht angefochten. Das bedeutet: In zweiter Instanz könnte sich das erstgerichtliche Strafmaß im Prozess des Landgerichts noch erhöhen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung ist noch nicht bekannt.

Bewährungsstrafe

für zwei Brüder

Nach Teileinsturz im Februar 2019 des heruntergekommenen Hauses wurden gemäß Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein von Ende Januar Asbestplatten ohne entsprechende Vorkehrungen heruntergeschlagen.

Der Traunsteiner Richter Thilo Schmidt verhängte Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise acht Monaten, jeweils ausgesetzt auf Bewährung, gegen den Eigentümer und dessen 53-jährigen Bruder (wir berichteten).kd

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