Seeon-Seebruck/Penang – Hat er seinen Lebensmittelpunkt im Ausland? Oder eben nicht? Das ist die zentrale Frage, die sich das Rosenheimer Gericht bei der Verhandlung gegen einen 73-jährigen Seeon-Seebrucker stellt. Vorgeworfen wird ihm Steuerhinterziehung in Höhe von rund 650000 Euro.
Der 73-jährige Unternehmer hat um das Jahr 2000 seine Firma, die er erfolgreich entwickelt hatte, an seine Söhne verkauft. Allerdings fühlte er sich noch nicht alt genug, um nur noch Golf zu spielen. Kapital hatte er genug zur Verfügung und auf seinen geschäftlichen und privaten Reisen Ostasien schätzen und lieben gelernt. So beschloss er 2006 mit seiner Frau, ein neues Standbein und ein Kapitalunternehmen in Malaysia aufzubauen.
Inwieweit dabei die Möglichkeit der Steuervermeidung bei der Entscheidung für Ostasien eine Rolle gespielt hatte, blieb am ersten Verhandlungstag offen.
Die rechtliche Grundlage: Wenn ein deutscher Staatsbürger seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, so muss er nur Einkommen und Kapitalerträge, die er in Deutschland erzielt, hier versteuern. Alles, was er im Ausland an Einkommen erzielt, muss er zwar hier angeben, aber an seinem dauerhaften Wohnort versteuern.
Doch der Teufel steckt oft im Detail: Als Berater hatte er nach eigenen Angaben einem Mann in Malaysia vertraut, der über Gebühr in die eigene Tasche gewirtschaftet habe. So nahmen die Steuerprüfer in Mainz diesen Mann unter die Lupe – wodurch im Zuge der Ermittlungen auch der Seeon-Sebrucker ins Visier der Steuerprüfer geriet.
Der Berater hatte dem 73-Jährigen in Malaysia eine Konzession vermittelt, mit der er lediglich in sogenannten „Sonderentwicklungszonen“ Spekulations-Immobilien erwerben durfte. Um erfolgreich zu sein, wollte er aber auch in anderen Teilen der Welt in Immobilien investieren. So kaufte und besaß er Immobilien in Florida, Nicaragua, Spanien und in Deutschland. Was dazu führte, dass er viel Zeit im Ausland verbrachte – und nicht nur im malaiischen Penang.
Deshalb, so die Einschätzung der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft, hatte der Millionär keine echte „Wohnstätte“ in Malaysia – und damit Steuern in Deutschland hinterzogen. Und zwar in einer Höhe von etwa 650000 Euro im Zeitraum zwischen 2007 und 2012. Am ersten Verhandlungstag ging der Streit vor allem um angegebene Reisekosten des angeklagten Ehepaares.
Das Verfahren gegen den 73-jährigen Unternehmer aus Seeon-Seebruck vor dem Amtsgericht in Rosenheim wird fortgesetzt.